1. Preisgeld im Wettbewerb: Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach § 7 Absatz 2 der RPW 2013 auf der Basis HOAI. Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 302.000,- EUR netto zur Verfügung. Hiervon wird ein Teil in Form von Aufwandsentschädigungen ausgeschüttet. Zur Erhöhung der Beträge für Aufwandsentschädigungen stellt der Auslober zusätzliche 100.000,- EUR netto zur Verfügung, in Summe also 402.000,- EUR netto.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Preise:
1. 81.000,- EUR netto
2. 50.000,- EUR netto
3. 30.000,- EUR netto
Anerkennungen:
Für Anerkennungen ist eine Summe von 41.000,- EUR netto vorgesehen.
Die zum Verfahren ausgewählten Teilnehmenden erhalten bei Einreichung einer vollständigen und prüffähigen Wettbewerbsarbeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10.000,- EUR netto.
Bei einer angedachten Teilnehmerzahl von 20 ergibt sich hier ein Betrag von 200.000,- EUR netto für Bearbeitungsentgelte. Sollten weniger als 20 Teilnehmende eine vollständige und prüffähige Arbeit einreichen, so wird der freiwerdende Betrag gleichmäßig auf die übrigen Teilnehmenden verteilt.
2. Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet (die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar):
- städtebauliche Leitidee und konzeptionelle Umsetzung
- Architektonische Qualität
- Erfüllung der funktionalen Anforderungen
- Erfüllungen der Anforderungen des Denkmalschutzes
- Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz
- Konstruktion und Flexibilität
- Nachhaltigkeit
- Wirtschaftlichkeit
3. Auftrag und Verhandlungsgespräche: Folgende Leistungen sind Bestandteile der Vergabe auf Grundlage der HOAI 2021 i.V.m. den jeweiligen Leistungsbeschreibungen (Teil der Vergabeunterlagen des Verhandlungsverfahrens):
Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §34 ff. HOAI.
Es wird nach Abschluss des Wettbewerbs gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein VgV-Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt.
Es erfolgt bei Beauftragung eine Bauftragung für das Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI LP 1-9; der Auslober geht von Honorarzone IV aus. Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die beauftragten Leistungsbilder der HOAI in der aktuell gültigen Fassung i.V.m. den jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Nach erfolgreichem Verhandlungsverfahren werden mit Beauftragung zunächst die Leistungsphasen 1-2 abgerufen.
Der Auslober behält sich vor, alternativ die Leistungsphasen 1-4 abzurufen und anschließend das Projekt durch einen Generalunternehmer realisieren zu lassen. Durch die Architekturplanung werden dann im Folgenden Leitdetails der Leistungsphasen 5 sowie eine künstlerische Oberleitung erbracht.
4. Der Honorarsatz und der Umbauzuschlag sind verhandlungsoffene Bestandteile des Honorarangebots. Eine Anrechnung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz kann vereinbart werden.
5. Die besonderen und projektspezifischen Leistungen werden in der Leistungsbeschreibung im Rahmen des Verhandlungsverfahrens definiert.
Der Auslober behält sich eine Nachbeauftragung weiterer Leistungen vor, sollten diese im Projektverlauf notwendig werden.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Voraussetzung für die stufenweise Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Auslobers für die Umsetzung des Gesamtprojektes erreichbar erscheinen, das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
6. Das Gremium der Verhandlungsgespräche wird gebildet aus Vertretern des Auslobers.
7. Eignungsnachweise im Rahmen des Verhandlungsverfahrens: Mit Abgabe ihres Erstangebotes im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sind die nachfolgenden Eignungsnachweise durch die Bietenden zu erbringen. Können diese Nachweise durch einen Bieter / eine Bieterin nicht erbracht werden, so wird diese/r vom Verfahren ausgeschlossen.
8. Folgende Nachweise bzw. Erklärungen werden gefordert:
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung der Bietenden bzw. der Bietergemeinschaft bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Kreditversicherer mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 5,0 Mio. EUR (vgl. RifT) für sonstige Schäden. Alternativ kann eine schriftliche Erklärung der Berufshaftpflichtversicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als sechs Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen, vorgelegt werden. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt bei natürlichen Personen mindestens das 2-fache, bei juristischen Personen mindestens das 3-fache der Deckungssummen beträgt.
- Eigenerklärung der jeweiligen Netto-Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des/der Bietenden. Ein Durchschnittswert wird errechnet, es müssen folgende Mindestjahresumsätze erreicht werden:
o Objektplanung Gebäude; der Mindestumsatz beträgt netto 1,0 Mio. EUR
- Eigenerklärung zur Anzahl der durchschnittlichen technischen Fachkräfte / FTE inkl. Geschäftsführung / Leitung, Vollzeit; Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte umzurechnen) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre der Bietenden bzw. des für die Erbringung der jeweiligen Teilleistung vorgesehenen Nachunternehmenden:
o Objektplanung Gebäude; es sind mindestens 5 technische Fachkräfte unter Angabe der jeweiligen Qualifikation zu benennen.
- Eignungsleihe: Bietende können sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, vgl. § 47 VgV ("Eignungsleihe"). In diesem Falls sind folgende Erklärungen zusätzlich für jedes eignungsleihende Unternehmen zu erbringen
- Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen
- Verpflichtungserklärung des eignungsleihenden Unternehmens
- Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jeden/der NachunternehmerIn
- Eigenerklärung zu Tariftreue und Mindestlohn gem. TVgG-NRW für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jeden/r NachunternehmerIn.
Entsprechende Formblätter werden zur Verfügung gestellt. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird verwiesen.