Sollte es im Rahmen des Vergabeverfahrens durch Mehrfachangaben im Preisblatt einerseits und im Bietertool andererseits zu widersprüchlichen Angaben über Preisnachlässe durch den Bieter kommen, werden die Angaben im Preisblatt als vorrangig angesehen und der Bewertung des Angebots zugrunde gelegt.
Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Hinweis - Vergaberegister
Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen.
Nachlässe, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nicht gewertet und die Eintragung im VMS-Bietertool ersetzt nicht die Eintragung im Angebot.
Erfüllen mehrere Bieter gleichermaßen die Anforderungen und ist die Angebotssumme gleich, kann der Zuschlag unter den verbliebenden Bietern durch Los getroffen werden.
Auf Grund systemischer Gegebenheiten wird diese Ausschreibung im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens dargestellt, um eine Veröffentlichung des Auftrags im Sinne der möglichen Binnenmarktrelevanz zu gewährleisten. Jedoch handelt es sich hierbei um eine Vergabe für Leistungen von Freiberuflich Tätigen gem. § 50 UVgO, wonach eine Verhandlung grundsätzlich möglich ist. Der BLB beabsichtigt, den Zuschlag unmittelbar zu erteilen, behält sich aber vor, Verhandlungen zu führen. Die Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz werden dabei selbstverständlich beachtet.
Bei Zuschlagserteilung werden die Vertragsunterlagen über den Vergabemarktplatz versendet. Der AN verpflichtet sich, die Vertragsunterlagen zu unterschreiben und in einer PDF-Datei über den Vergabemarktplatz einzureichen.
Wird der Vertrag und die Anlagen, wie zur Angebotsabgabe gefordert, unterschrieben dem Angebot beigefügt, wird der Vertrag bei Zuschlagserteilung digital vom Einkauf gegengezeichnet und dem AN über den Vergabemarktplatz zugesendet.