Nachtrag 2:
Ausgeschrieben war ein zementhaltiger Fugenmörtel. Für die Anforderungen in der Küche sind jedoch Reaktionsharzmörtel erforderlich.
Ausgeschrieben war eine matte Oberfläche. Für die Anforderungen in der Küche ist jedoch aus hygienischen Gründen eine glänzende Oberfläche erforderlich.
Während der Bauausführung hat sich gezeigt, dass für die inneren Fensterbänke eine Aufdopplung mit Wedi-Bauplatten erforderlich ist, um eine tragfähige Basis zu schaffen. Die Fensterbänke werden anschließend mit den passenden Wandfliesen verkleidet, wodurch ein hygienischer, pflegeleichter
und optisch einheitlicher Abschluss entsteht.
Im Zuge der Fliesenarbeiten wurde festgestellt, dass die verputzten Rohbauwände trotz Putzauftrag nicht die erforderliche Ebenheit aufweisen. Aufgrund der erhöhten Anforderungen an die Ebenheit des Fliesenbelages im Gewahrsamsbereich gelten die üblichen Bautoleranzen nicht, dies ist eine
explizite Vorgabe im Runderlass des Innenministeriums. Es dürfen keinerlei hervorstehende Bauteile vorhanden sein, um ein erhöhtes Verletzungsrisiko auszuschließen. Zur Herstellung eines geeigneten, ebenen Untergrundes war daher ein zusätzlicher Untergrundausgleich mittels Ausgleichspachtel bis zu einer
Schichtdicke von 20 mm erforderlich. Diese Leistung war im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten und bei Angebotsabgabe nicht vorhersehbar. Der Untergrundausgleich stellt somit eine zusätzliche, technisch zwingend erforderliche Leistung dar und ist gesondert zu vergüten.
Aufgrund des Barrierefreikonzepts sind An- und Auftrittsstufen kontrastierend auszuführen. Die ausgeschriebene Treppenfliese mit lediglich Rillierung erfüllt diese Anforderung nicht. Daher wird die Treppenfliese durch eine hellere Treppenkante ergänzt, um die notwendige visuelle Abgrenzung sicherzustellen.
Nachtrag 4:
Abschlussschiene Sockel - Wandfliese / Epoxidharz Hohlkehle:
Bei der Fliesenausschreibung war nicht bekannt, dass im Sockelbereich der Küche eine Abschlussschiene für die Hohlkehle des Epoxid-Küchenbodens erforderlich ist. Die Abschlussschiene stellt einen sauberen und normgerechten Übergang zwischen Fliesen und Epoxidboden her. Die Notwendigkeit der Abschlussschiene wurde erst im Zuge der Ausführung erkannt.
Reaktionsharzabdichtung 1 mm Trockenschichtdicke:
Die ursprünglich ausgeschriebene 1 mm Schichtstärke genügte nicht den Anforderungen der DIN 18534-3. Die erforderliche Gesamtdicke von 2 mm wurde erst im Zuge der Ausführung festgestellt. Diese Normanforderung war bei der Ausschreibung nicht bekannt. Daher ist eine zusätzliche Lage Reaktionsharz notwendig, um die Vorschriften einzuhalten. Die daraus entstehenden Mehrkosten begründen den Nachtrag.
Treppenfliese mit Schräge:
In der Ausschreibung waren Fliesen mit kalibrierter Kante für Setz- und Trittstufen vorgesehen. Da bei dieser Ausführung die Vorderkante nicht bedruckt ist, wären an den Trittstufen Abschlussschienen erforderlich gewesen, die jedoch nicht ausgeschrieben waren. Es ist daher erforderlich, Fliesen mit schräger, bedruckter
Vorderkante auszuführen. So kann auf Schienen verzichtet werden und es entsteht eine technisch saubere und optisch hochwertige Lösung.
Die Ausführung mit bedruckter, schräger Vorderkante wurde gewählt, nachdem erkannt wurde, dass die ursprünglich geplanten Fliesen Abschlussschienen erfordert hätten, die nicht ausgeschrieben waren.
Liefern und Einbau Sockel als Ausgleich zwischen HKS und Wandfliese:
Die Notwendigkeit dieser Position wurde erst im Zuge der Ausführung vor Ort festgestellt. Alle Abweichungen wurden erst im Zuge der Ausführung festgestellt und waren zum Zeitpunkt der LV-Erstellung nicht erkennbar. Sie ergeben sich aus technischen, normativen und baulichen Anforderungen und sind nicht auf mangelhafte Planung zurückzuführen.
Nachtrag 5:
Zum Schutz vor mechanischen Beschädigungen und punktuellen Lasten ist zusätzlich zur Leistung aus Nachtrag 3 eine Abdeckung mit Hartfaserplatten notwendig. Es handelt sich hier ebenfalls um keine Nebenleistung. Der Auftragsnehmer ist nicht verpflichtet dauerhaft sein Gewerk zu schützen, sondern kann Abnahmen verlangen. Es werden Zustandsfeststellungen durchgeführt und anschließend die Bereiche abgedeckt.
Nachtrag 6:
Seitens der Fachplanung bzw. Bauleitung wurde in Abstimmung mit dem Bauherrn aufgrund der Verunreinigungen der Fliesenflächen an den Küchenwänden kulanterweise eine kostenneutrale Alternative zur Epoxidharz-Fuge freigegeben. Auf Anforderung des BLB wurde der hochwertige Schutz mittels Hartfaserplatte ausgeführt.
Nachtrag 7:
Im Zuge der Fliesenarbeiten wurde festgestellt, dass die Treppenstufen und Podeste des Rohbauers nicht die erforderliche Ebenheit aufweisen und die üblichen Rohbautoleranzen überschritten waren. In vielen Flächen
lagen die Fertighöhen schon im Bereich der Fertigoberkanten. Aufgrund der üblicherweise geringen Aufbauhöhen des Bodenbelages in den Treppenhäusern konnten diese Höhenunebenheiten nicht durch den Fliesenkleber ausgeglichen werden. Es ist daher erforderlich, umfangreich auf die notwendige Höhe
herunterzuschleifen oder andere Stellen aufzudoppeln. Diese Leistung war im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten und bei Angebotsabgabe nicht vorhersehbar. Das Schleifen und die Aufdopplungen stellen somit eine zusätzliche, technisch zwingend erforderliche Leistung dar.
Die bereits mit Kalk-Zementputz versehenen Wandflächen wurden im Zuge der nachfolgenden Ausbau- und Montagearbeiten - insbesondere im Bereich der Zellentüren, sonstiger Türanlagen, Lüftungskomponenten sowie Edelstahleinbauten - überprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass die verputzten Wände, flächendeckend zu den Betonwänden in einer Dicke von ca. 15 mm korrekt aufgebrachten Putz in Teilbereichen nicht den geometrischen Anforderungen der nachfolgenden Einbauten entspricht.