BLB NRW Köln / Technische Hochschule Köln, Campus Deutz, Neubau Gebäude E+P2, Fens...
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bieterfrage Nr. 37 Datum: 05.10.2026 - 09:08 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
zu den Türbeschlägen TB5 und TB6 (Notausgänge Innenhof, LV-Seite 48) bitten wir um eine Klarstellung, da das beschriebene Nutzungskonzept und die geforderte Türfunktion aus unserer Sicht nicht widerspruchsfrei sind.

Das Nutzungskonzept lautet: "Die Türen können im Normalbetrieb über die in den Beschlägen integrierte Zutrittskontrolle von innen und außen freigegeben werden." Gemäß Ihrer Antwort auf Bieterfrage Nr. 10 handelt es sich bei dieser Zutrittskontrolle um einen bauseits beigestellten elektronischen Doppelknaufzylinder (SimonsVoss), für den der AN lediglich die Vorrüstung schuldet.

Gleichzeitig sind TB5 und TB6 als nach außen öffnende Vollpanik-Notausgangstüren mit selbstverriegelndem Panikschloss, Panikfunktion E, gemäß DIN EN 179 ausgeschrieben. Bei einer Notausgangstür mit Panikfunktion muss der Fluchtweg von innen jederzeit und ohne Hilfsmittel über das Panik-Betätigungselement begehbar sein. Eine innenseitige Zutrittskontrolle, die das Verlassen von einer Freigabe abhängig macht, wäre hiermit nicht vereinbar. Eine Fluchttürsteuerung (wie bei TB4 über die Ziffern 3.7.3.4 und 3.7.3.5 vorgesehen), die eine innenseitige Verriegelung im Gefahrenfall zwangsfrei auflösen würde, ist für TB5 und TB6 hingegen nicht ausgeschrieben.

Wir bitten daher um Klarstellung:

Wir gehen davon aus, dass sich die Zutrittskontrolle ausschließlich auf die Freigabe des Zutritts von außen bezieht und die innenseitige Panikfunktion nach DIN EN 179 jederzeit uneingeschränkt gewährleistet bleibt. Wir bitten um Bestätigung.
Sofern abweichend hiervon auch eine innenseitige Verriegelung bzw. Zutrittskontrolle vorgesehen sein sollte, bitten wir um Mitteilung, über welche zusätzlichen, zugelassenen Komponenten (z. B. elektrische Fluchtwegsicherung nach EltVTR / DIN EN 13637) der Fluchtweg im Gefahrenfall zwangsfrei freigegeben werden soll, und um Aufnahme der entsprechenden Positionen in das Leistungsverzeichnis.

Da die gleiche Nutzungskonzept-Formulierung auch bei weiteren Türen mit Zutrittskontrolle verwendet wird, bitten wir, die Klarstellung sinngemäß auf alle betroffenen Türen zu beziehen.

Antwort:
Seitens des AN sind die Beschläge TB5 und TB6 als nach außen öffnende Vollpanik-Notausgangstüren mit selbstverriegelnden Panikschlössern, gemäß DIN EN 179, zu erbringen. Bei den genannten Beschlägen sind keine elektrischen Fluchttürverriegelungen vorzusehen. Gleiches gilt für folgende Türbeschläge: TB7, TB8, TB09.
Die bauseitige digitale Zutrittskontrolle bildet hierbei eine zusätzliche Komponente, welche nicht im Leistungsbereich des AN liegt, die Panikfunktion jedoch nicht beeinträchtigt.


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 36 Datum: 02.10.2026 - 15:08 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
In Ihrer Beantwortung von Bieterfrage 24 vom 29.09.2026 bestätigen Sie die Annahme in Frage 13., dass die Festfelder der Elementfassaden in Geb. E als Festflügel ausgeführt werden sollen. In sämtlichen Details, in denen Festverglasungen gezeichnet wurden, sind diese jedoch ohne aufschlagendes Flügelprofil gezeichnet. So zu sehen in den Details 6032, 6033, 6034, 6041 und 6069. Wir bitten daher um Bestätigung, dass die Festfelder gemäß Details kalkuliert werden können.

Antwort:
Wie schon in den von Ihnen genannten Bieterfragenbeantwortungen beschrieben,
sollen die Festfelder der Elementfassaden mit einem festen Flügel als Einsatzelement ausgeführt werden. Die Details sind bezüglich der Darstellung der Festfelder zu vernachlässigen.


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 35 Datum: 02.10.2026 - 06:24 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
In LV-Position 02.03.0040 ist das Einsatzelement ES1 (Wetterschutzgitter) ausgeschrieben. Es ist jedoch weder in der Ansicht, noch in den Anschlussdetails ersichtlich, wo und wie ein solches Wetterschutzgitter bei dem Element UB-EF-03 montiert werden soll.
Wir bitten um konkrete Angaben wo das Wetterschutzgitter montiert werden soll, wie die Befestigung aussehen soll, ob der Paneeltyp EP1 gemäß Positionstext bestehen bleibt, oder ob das Wetterschutzgitter bei dieser Position entfällt.

Antwort:
Hiermit bestätigen wir, dass das Einsatzelement ES1 Wetterschutzgitter der Position 02.03.0040 (UB-EF-03) entfällt. Das Fassadenelement ist gemäß Ansicht Süd auszuführen (2034_FAR_5_AN_UB--_SU_---_03_-_Ansicht Süd).


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 34 Datum: 30.09.2026 - 14:26 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
Gibt es für die Fassadenschiebmulde der Durchreiche ein Leit-/ oder Planfabrikat?

Antwort:
Es werden keine Angaben zu Leit- oder Planfabrikaten gemacht. Es gibt jedoch mehrere Hersteller die Durchreichen gemäß den angegebenen Anforderungen anbieten. Sofern das angebotene Produkt abweichende Abmessungen aufweist, müssen die dadurch entstehenden Anpassungen im Zuge der Werk- & Montageplanung erfolgen.


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 32 Datum: 30.09.2026 - 14:26 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
In LV-Position 01.07.0010 sind für die Innenverglasung E-V-01 der Glastyp G8.0, sowie eine Schallschutzanforderung von Rw,R > 42dB ausgeschrieben. Bei Glastyp 8.0 handelt es sich jedoch um eine einfache VSG-Scheibe. Mit dieser Füllung ist die Schallschutzanforderung jedoch nicht zu erreichen. Wir bitten um Klarstellung, ob hier der Glastyp beibehalten werden soll, oder die Schallschutzanforderung.

Antwort:
Der Glastyp G8.0 soll für die Position 01.07.0010 beibehalten werden. Die Schallschutzanforderung kann dementsprechend vernachlässigt werden.


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 33 Datum: 30.09.2026 - 14:26 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
1. Im Zuge der Bieterfrage Nr. 24 Ziffer 13 haben Sie bestätigt, dass die Festverglasungen des Typs EF1 mit einem Blindflügel (fest im Blendrahmen eingesetzter Flügelrahmen ohne Öffnungsfunktion) ausgeführt werden soll. Wir haben die Beschreibung bisher so verstanden, dass die Festverglasungen lediglich ein breiteres Blendrahmenprofil erhalten sollen, sodass die gesamte Profilansichtsbreite des Blendrahmens bei Festverglasungen in etwa der kombinierten Profilansichtsbreite von Blendrahmen und Flügel bei Öffnungselementen entspricht. Diese Art ist auch so in den vorliegenden Details dargestellt.
Wir bitten daher noch einmal um Klarstellung, welche Variante nun gewünscht ist und welche Profilansichtsbreite für die Öffnungsflügel und welche für die Festverglasungen zugrunde zu legen ist.

2. In den Details und Beschreibungen der seitlichen Anschlüsse (vergleiche bspw. PAS1/DE-6108 oder PAS2/DE-6104) wird, wie auch unten eine Abdichtung mit Flüssigkunststoff auf einem Trägerblech gefordert. Der Flüssigkunststoff ist zwar im unteren Bereich auch seitlich min. 150 mm über GOK hochzuführen, aber eine Ausführung über die gesamte Seite ist nicht erforderlich. Wir würden daher für die seitlichen Anschlüsse wie auch oben lediglich die Abdichtung mittels dampfdiffusionsoffener Folie (vergleiche bspw. PA02/DE-6106) vorsehen. Wir bitten um Bestätigung bzw. Klarstellung.

3. Für den Glastyp G1.1 und G2.1 berücksichtigen wir einen Aufbau, passend zum Systemprüfzeugnis für RC2-Türen in Kombination mit Panikbeschlägen. Dieser erfordert keine Scheibe mit 21 mm Stärke, erfüllt jedoch die genannten Anforderungen. Wir bitten um Bestätigung, dass dieses Vorgehen im Sinne der ausgeschriebenen Leistung ist.

Antwort:
1. Die Festverglasungselemente EF1 sollen mit einem Blindflügel ausgeführt werden, welcher von außen eine identische Ansicht wie die Öffnungsflügel aufweist (siehe Anlage: 2034_FAR_5_AN_E--2_NR_---_04_-_Ansicht Nord N2). Die Ansicht definiert sich sowohl über die Ansichtsbreite der Rahmen als auch über die umlaufende Fuge. Die Profilansichtsbreite ist produktabhängig und vom AN festzulegen, wobei darauf zu achten ist, dass möglichst schlanke Profile verwendet werden.

2. Die Flüssigkunststoffabdichtung im Sockelbereich ist, wie schon korrekt beschrieben, bis mind. 150mm über GOK hochzuführen. Oberhalb davon ist eine dampfdiffusionsoffene Folie zu verwenden. Diese ist auch in den oberen Anschlüssen vorzusehen.

3. Für die Glastypen G1.1 und G2.1 ist eine RC2 Verglasung gemäß DIN EN 1627 vorzusehen, welche den erhöhten Anforderungen für Türen in Flucht- und Rettungswegen entspricht.
Gemäß NA.10 DIN EN 1627 wird hierfür der Einsatz von Polycarbonatverglasungen empfohlen. Die Annahme von 21mm Sicherheitsglas entspricht einer hierauf basierenden Herstellerempfehlung. Sofern die erhöhten Anforderungen auch mit einem schmaleren Aufbau, und ggf. ohne Polycarbonat, erreicht werden können, ist dies ebenfalls zulässig.


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 31 Datum: 29.09.2026 - 14:47 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
Als Verglasung ist in LV-Position 02.02.0010 für das Pfosten-Riegel-Fassadenelement UB-PR-01 der Glastyp G3 ausgeschrieben. Dabei handelt es sich um ein Durchschusshemmendes Glas (BR4). Das Element ist jedoch nur mit einer Einbruchhmemmung nach RC2 ausgeschrieben. Auch in den zugehörigen Details ist ein P4A-Glas benannt.
Wir gehen davon aus, dass hier der Glastyp G1.0 kalkuliert werden kann (wie in den Folgepositionen 02.02.0020 und 02.02.0030). Wir bitten um kurze Bestätigung.

Antwort:
Für Position 02.02.0010 - UB-PR-01 ist der Glastyp G2.0 auszuführen


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 25 Datum: 29.09.2026 - 09:27 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
Unter 1.5 wird beschrieben, dass der AN die dem LV zugrundeliegende unverbindliche Vordimensionierung bereits während der Kalkulation eigenverantwortlich auf Plausibilität zu prüfen hat. Eine Plausibilisierte Prüfung solch komplexer Fassaden im Hinblick auf die statischen Anforderungen und deren Kontrolle ob dies in die Ausschreibung eingeflossen ist, ist aufwendig und Bedarf umfangreicher Berechnungen. Ansonsten wären statische Berechnungen nicht so aufwendig. Wir müssen nach VOB/A bitte davon ausgehen dürfen, dass die Art und Weise der ausgeschrieben und geplanten Bauteile/Profile und Gläser statisch auch umsetzbar ist. Wenn Ihrerseits hieran Zweifel bestehen, so bitten wir um eine Mitteilung. Unter Pkt. 1.9 steht der Hinweis, dass die beiliegenden Projektierungszeichnungen der Lösungsvorschlag der Planer ist. Wir müssen davon ausgehen dürfen, dass diese auch "funktionieren". Frage= Bestehen Zweifel daran, dass die ausgeschrieben und in den Ausführungsplanen dargestellten Profile statisch ausreichend sind bzw. hat im Vorfeld eine statische Überprüfung der geplanten Profile stattgefunden?

Antwort:
Im Zuge der Ausführungsplanung hat bereits eine statische Vordimensionierung aller ausgeschriebenen Profile und Gläser stattgefunden, welche als Angebotsgrundlage dient. Diese Vordimensionierung ist nach erfolgter Beauftragung zu verifizieren. Die hierfür notwendigen Aufwendungen der statischen Berechnungen werden über die jeweiligen Positionen unten 01.02. Planung abgegolten.


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 30 Datum: 29.09.2026 - 09:27 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
In den unteren Anschlüssen im Erdgeschoss sind Flüssigkunststoffabdichtungen ausgeschrieben, welche über ein Trägerblech bis auf die bauseitige Bitumenbahn geführt werden. Sind hier auch Folienabdichtungen zulässig, sofern diese den Regeln der Technik entsprechen und zur Bitumenbahn verträglich sind?

Antwort:
Im Bereich der unteren Anschlüsse im Erdgeschoss sind ausschließlich Flüssigkunststoffabdichtungen zulässig.


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 27 Datum: 29.09.2026 - 09:27 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
die Konstruktionselemente P07 (Pfosten, Durchschusshemmung FB4) und R04 (Riegel, Durchschusshemmung FB4) auf Seite 73 der Vorbemerkungen fordern die Ausführung "in Beschussklasse FB4 gemäß Ziff. 5.6 Vorbemerkungen Fenster und Außentüren". Eine Ziffer 5.6 ist in den Vorbemerkungen jedoch nicht enthalten; Kapitel 5 endet bei Ziffer 5.5. Die Beschussanforderung ist lediglich in Ziff. 5.1.4 (Seite 40, "Nord-Ost: Durchschusshemmung FB4 gemäß DIN EN 1522") sowie für die Verglasung in Ziff. 3.11.12 (Seite 34, FB4 / BR4 gemäß DIN EN 1063) genannt. Für eine eindeutige Kalkulation der Profile bitten wir um Klarstellung:

1.Auf welche Anforderung bezieht sich der Verweis "Ziff. 5.6" in den Positionstexten P07 und R04? Wir bitten um Benennung der maßgebenden Ziffer bzw. um Ergänzung der fehlenden Anforderung.

2.Ist die Durchschusshemmung FB4 als FB4-NS (ohne rückseitigen Splitterabgang, DIN EN 1522/1523) oder als FB4-S auszuführen? Angesichts des zu schützenden Personenbereichs der Leitwarte bitten wir um verbindliche Festlegung, da NS und S unterschiedliche Aufbauten und Preise bedingen.

Antwort:
1. Der Verweis sollte sich auf Ziff. 5.1.4 der Vorbemerkungen beziehen - Durchschusshemmung FB4 gemäß DIN EN 1522.

2. Die Durchschusshemmung ist als FB4-NS, bzw. BR4 NS auszuführen. In den vorgegebenen Aufbauten wurde dies bereits berücksichtigt.


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 28 Datum: 29.09.2026 - 09:26 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
In LV-Position 01.04.0510 ist als Einsatz in die PR-Fassade eine 2-flg. Tür ausgeschrieben. Als Türbeschlag ist jedoch TB04 angegeben. Soll der Beschlag sinngemäß für eine 2-flg. Tür angeboten werden? Wenn ja, als Vollpanik- oder Teilpaniktür?

Antwort:
Die 2-flügelige Aluminium-Rahmentür ET1 ist unter 01.04 Elementfassaden, 1.4.1 - Einsatzelemente als eingebautes Türelement in einer Elementfassade beschrieben. Für die 2-flügelige Tür in Position 01.04.0510 ist der Türbeschlag TB07 einzuplanen und einzukalkulieren. Die Tür ist dementsprechend als Vollpaniktür anzubieten.


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 26 Datum: 29.09.2026 - 09:26 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
Gemäß Detail 7328 werden die Innenverglasungen in der Bibliothek seitlich an der PR-Fassade angeschlossen und unten am Betonboden. Woran wird die Innenverglasung im oberen Punkt befestigt? Läuft der Anschluss hier auch durch bis zur Betondecke (vergleichbar mit dem Anschluss der äußeren PR-Fassade)?

Antwort:
Die Innenverglasung der Bibliothek schließt seitlich auf einer Seite an die Pfosten-Riegel-Fassade, und auf der anderen Seite an die Bestandsstahlbetonstütze an. Im oberen Anschlusspunkt wird die Innenverglasung, gemäß Positionsbeschreibung, an der Betondecke montiert.


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 24 Datum: 29.09.2026 - 09:26 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
1. Auf der Abgabeplattform E-Vergabe ist weiterhin (Stand heute) vermerkt, dass Fragen nur bis zum 14.09.26 erlaubt sind. Da die Submission zwischenzheitlich aber verschoben wurde, sollte auch diese Frist einmalig nochmals angepasst werden. Also nun unsere Frage A) Bis zu welchem Datum sollen Fragen eingereicht werden? Unsere FrageB= Bis zu welchem Datum werden dann fristgerecht eingereicht Fragen beantwortet? Diese Frage stellen wir, damit man auch ab diesem Datum sicher ist, dass alle Bieter ab diesem Zeitpunkt auf "fester", also gleicher Basis, sicher bis zur Submission kalkulieren können. Und damit nicht z. B. vielleicht bewusst oder taktisch unmittelbar vor Submission immer wieder weitere Fragen aufgeworfen werden und dies in Schleifen passiert. Ein Hinweis hierzu hat sich als hilfreich erwiesen und dient allen als planbare Grundlage für die weitere Bearbeitung.

2. Der Einsatz der ES2 und ES3 bei Pos. 01.03.0040 führt dazu, dass die Anlage nicht exakt nach RC2 Prüfung herzustellen ist. Die Teile sind nicht Inhalt der Prüfung. Ist das OK?

3. Zur Bieterfrage Nr. 14 und u. a. 01.03.0080 oder 01.03.0210. Wenn wie z. b. eine Löschwassereinspeisung durch ein RC2-Element und hier besonders nur durch die Verglasung geführt werden soll, ist dass definitv nicht konform mit der RC2 Prüfung des Bauteils. Als geprüfte Einheit gibt es so etwas nicht. Zudem ist ja auch das Durchlaufrohr nicht nach RC2 geprüft. Das geht nicht zusammen. Frage= Ist es OK, wenn die Anlage in diesem Punkt in Anlehnung an RC2 hergestellt wird. Also Glas nach RC2, aber halt in dem Wissen, dass das Rundloch im Glas nicht RC2 konform ist?

4. Zu Pos. 01.03.0300. Warum soll der Stahlwinkel mit Flüssigkunststoff abgedichtet werden? Entfällt die Forderung?

5. In Pos. 01.04.0480 wird auf wie 01.04.0470 verwiesen. Das passt nicht ganz zusammen. Soll die Pos. 01.04.0480 kalkuliert werden in der Aufteilung wie in der Ansicht unter E-EF-27-B dargestellt?

6. Zu 01.04.0510. Nach Ansicht soll eine 2-flg. Tür angeboten werden. Im LV Text ist TB4 und GGT3 beschrieben. Das ist aber für 1-flg. Türen. FrageA= Bitte benennen Sie den richtigen Beschlag und Griffgarnitur für 2-flg. Frage B= Ist 36dB nötig? Das ist eine Tür in den Flurbereich.

7. Zu 02.03.0020. ET1 ist bei der Biblio als 2-flg. autom. Schiebtür beschrieben. TB5 ist aber für 2-flg. Drehtüren. Frage= 2-flg. Drehtür nach TB5 ist doch richtig, oder?

8. Zu 02.03.0050. Das RC2 Element wird mit einer Aussparung für EP1 Fassadenauslass beschrieben. Ein Loch in einem RC2 ist nicht Inhalt einer RC2 Prüfung. Frage= Ist RC2 in Anlehnung OK?

9. Zu 02.03.0090. Das bauseits zu erbringende FSD und FSE sind vermutlich nicht kompatibel zur RC2 Prüfung und somit kann die Anlage nur in RC2 in Anlehnung erstellt werden. Wir stellen das Bauteil ja mit Loch her und das ist nicht Inhalt der Prüfung. Frage= Ist das OK?

10. Bei der Innenverglasung wird unter 1.7 auf Verglasung nach 6.1 hingewiesen. Unter 6.1 sind aber ganz viele unterschiedliche Glasarten beschrieben. Frage= wir gehen von G 8.0 für die Innenverglasungen aus. Ist das richtig?

11. Zu den Türen Parkhaus Pos. 03.02.0010 und 03.02.0020. Es ist Glas 1.1 beschrieben. Das wäre 3-fach Iso mit Vogelschutz. Im Detail ist nur 2-fach Glas und in der Ansicht kein Vogelschutz erkennbar. In eine 70er Serie geht solch ein Glas nicht rein (zu dick). Frage A= Reicht 2-fach Iso? Frage B= Entfällt der Vogelschutz?

12. Zu Beschlägen zu den Türen Parkhaus Pos. 03.02.0010 und 03.02.0020. Unter TB09 steht: "über in Beschlägen integrierte Zutrittskontrolle..." Weitere Ausführungen was hiermit gemeint ist, fehlen aber. Wir denken, dass bezieht sich ausschließlich auf die bauseitigen Profilzylinder. Frage A= Ist unsere Annahme richtig? Frage B= Braucht die Tür keine Panikfunktion? Frage C= Braucht die Tür einen E-Öffner?

13. In Gebäude E unter EF1 ist beschrieben, dass Festfelder bei den Elementfassaden einen festen Flügel erhalten sollen, damit die Optik gleich ist zu den beweglichen Flügeln. Frage: Das ist doch richtig verstanden?

Antwort:
1. Bieterfragen werden beantwortet um allen Bietern eine sachgerechte Kalkulation zu ermöglichen.

2. Die beiden Einsatzelemente ES2 (Smart Relais) und ES3 (Gegensprechanlage) sind gemäß Detailzeichnung in das einseitige Dämmprofil zu integrieren und nicht in den Pfosten selbst.
Die RC2 Anforderungen gelten jedoch nur für das Pfostenprofil, die anschließenden Verglasungsbauteile, sowie die automatische Schiebetür. Demnach können die Einsatzelemente wie geplant ausgeführt werden, und sind nicht Inhalt der RC2 Prüfung.

3. Die Ausführung der Pfosten-Riegel-Fassade ist im Feld der vorgesehen Aussparungen für die Löschwassereinspeisung als Anlehnung an RC2 in Ordnung.

4. Der Stahlwinkel muss mit Flüssigkunststoff abgedichtet werden, um die Durchdringungsstelle der rückseitigen Montage am Pfosten abzudichten. Die Anforderung entfällt demnach nicht.

5. Wie in der Positionsbeschreibung 01.04.0480 (E-EF-27-B) beschrieben, soll die Position gemäß der Aufteilung von Position 01.04.0470 (E-EF-27-A) kalkuliert werden.
Die Rohbauöffnung von Pos. 01.04.0480 hat eine Abmessung von B/H: 3850 x 1950mm.
Die abweichenden Einsatzelemente mit zugehörigen Beschlägen und Griffen gemäß Positionsbeschreibung sind zu beachten.

6. Beschlag: TB7
Griffgarnitur: GGT2
Die Vorgaben zum Schallschutz ergeben sich aus der Bauphysik und sind zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten.

7. ET1 ist bei der Elementfassade der Bibliothek als 2-flügelige Aluminium-Rohrrahmentür beschrieben- siehe 1.4.1 Türelemente unter 02.03 Bibliothek - Elementfassaden - Vorbemerkungen Elementfassade Bibliothek (S. 225).
Aus unserer Sicht liegt hier auf Seite des Bietenden eine Verwechslung mit dem Einsatzelement ET1 aus den Vorbemerkungen der Pfosten-Riegel-Fassade vor.
Der zugehörige Beschlag TB5 ist weiterhin korrekt.

8. Die Ausführung der Elementfassade ist im betroffenen Feld der vorgesehen Aussparungen für den Fassadenauslass als Anlehnung an RC2 in Ordnung, da an dieser Stelle rückseitig eine zusätzliche Mauerwerksebene ergänzt wird.

9. Da sich hinter dem betroffenen Fassadenfeld eine Betonwand befindet, welche für die Montage des FSD / FSE vorgesehen ist, ist eine Ausführung in Anlehnung an RC2 an dieser Stelle in Ordnung.

10. G8.0 gemäß den Positionstexten ist korrekt.

11. Eine 2-fach Isolierverglasung ist für die beiden Türen des Parkhauses ausreichend. Eine Vogelschutzbemusterung ist in diesem Bereich ebenfalls nicht erforderlich.

12. Ihre Annahme der bauseitigen Profilzylinder ist korrekt. Diese werden gemäß Vorbemerkungen durch digitale Schließzylinder von Simons Voss ausgeführt.
Die Türen sind bitte als Vollpanik-Notausgangstüren gemäß DIN EN 179 auszuführen (inkl. Drückergarnitur und Panikschloss). Einen E-Öffner benötigen die Türen nicht.

13. Hiermit bestätigen wir Ihre Annahme.


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 29 Datum: 29.09.2026 - 09:26 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
Als Beschlag für die Lamellenfenster in LV-Position 01.04.0550 ist der Fensterbeschlag FB06 ausgeschrieben. Dieser beschreibt jedoch einen motorischen Kippbeschlag. Wir gehen davon aus, dass die Lamellenfenster ebenfalls einen motorischen Beschlag zur Entrauchung bekommen sollen, jedoch das Abweichungen nach Vorgabe des Systemherstellers zulässig sind. Wir bitten um Bestätigung.

Antwort:
Hiermit bestätigen wir Ihre Annahme, dass die Lamellenfenster einen motorischen Beschlag (mit Lamellenantrieb) zur Entrauchung enthalten sollen.


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 23 Datum: 25.09.2026 - 08:27 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung zu beachten.
Frage:
In den unteren Anschlüssen der Fassaden im EG ist die Leistungsgrenze genau eingezeichnet. In der Beschreibung heißt es dann sinngemäß: "Anarbeiten der Noppenbahn und der XPS-Dämmung". Schulden wir hier das Anarbeiten einer durch das Gewerk Rohbau gestellten Dämmung und Noppenbahn an unsere Leistung, oder müssen wir mit einer eigens gestellten Dämmung und Noppenbahn an der Dämmung und Noppenbahn des Gewerks Rohbau anschließen? Letzteres hätte zur Folge das durch die verschiedenen Gewerke womöglich auch verschieden Produkte angeboten werden.

Antwort:
Der AN Rohbau wird seine Leistung bezüglich der Perimeterdämmung nur bis zu benannter Schnittstelle liefern und einbauen.
Der AN Fenster und Außentüren hat diese im Zuge seiner Anschlussarbeiten im Bereich der Fußpunkte weiterzuführen und anzuarbeiten.
Die Perimeterdämmung ist seitens des AN selbst zu liefern und einzubauen.
Die technischen Anforderungen sind 3.12 Vorbemerkungen Fenster und Außentüren zu entnehmen.
Eine Angleichung der verwendeten Produkte kann mittels einer Abstimmung mit dem AN Rohbau im Rahmen der Werk- und Montageplanung stattfinden.
Die Noppenbahn wird vom Rohbauer bereits bis zur OK FFB hochgezogen.
Der AN Fenster und Außentüren klappt diese für seine Anschlussarbeiten zurück und schließt sie nach Fertigstellung wieder fachgerecht an.


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 22 Datum: 25.09.2026 - 08:02 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung zu beachten.
Frage:
In der Bieterfrage 9 haben Sie bestätigt, dass die Gegensprechanlage durch das Gewerk Elektro geliefert und montiert wird.
Wo ist die Leistungsgrenze bei den anderen beiden Sonderelementen (Smart Relais und Fassadenschiebmulde). Sind diese durch das Gewerk Fassade zu liefern und zu montieren oder ist die Leistung des Gewerks Fassade auch hier auf die Vorrüstung begrenzt? Wir bitten um detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen.

Antwort:
Das Smart Relais ist Leistung des AN Fenster und Außentüren.
Die Leistung umfasst Lieferung, Vorrüsten, Montage, sowie Anschließen des Elementes.

Die Fassadenschiebemulde ist ebenfalls Leistung des AN Fenster und Außentüren.
Die Leistung umfasst Lieferung und Einbau des Elementes.
Die Fassade ist dementsprechend vorzurüsten.
Da die Schiebemulde keine elektronischen Komponenten beinhaltet,
liegt keine Schnittstelle zum Gewerk Elektro oder anderen Gewerken vor.


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 21 Datum: 24.09.2026 - 08:15 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung zu beachten.
Frage:
Bitte antworten sie konkreter auf die Bieterfrage 14. Sie fordern die fassaden in RC2, aber gerade in den ersten Fassadenpositionen sind Widersprüche, z.b. 01.03.0070 und 01.03.0060 haben teils Glastyp 1.00, teils 1.1 ausgeschrieben. 1.0 erfüllt allerdings die RC2 Anforderung nicht. zudem macht es ja wenig sinn, wenn bei 01.03.0060 die Tür eine Rc2 Verglasung hat, die felder daneben aber nicht. Ist das so beabsichtigt? Was ist mit 01.03.0050, welche Verglasung kommt dort hin, auch eine nicht RC2 konforme G1.0?

Antwort:
Gemäß 3.11.10 Vorbemerkungen Fenster und Außentüren sowie 5.1.4 Vorbemerkungen
Fenster und Außentüren ist die gesamte Erdgeschossfassade in der Widerstandsklasse RC2 auszuführen.
Die Glastypen G1.0 und G2.0 sind entsprechend der darin genannten Vorgaben und nach Abstimmung
mit Glasherstellern als RC2-konforme P4A-Verglasung konzipiert.
Die hierfür erforderliche PVB-Folie ist Bestandteil des jeweiligen Glasaufbaus und wurde in den Beschreibungen
nicht nochmals gesondert ausgewiesen.
Die konkrete Zusammensetzung der Glastypen einschließlich der endgültig erforderlichen Glasdicken ist gemäß
Position 01.02.0100 durch den Auftragnehmer (AN) nach Auftragserteilung zu ermitteln.
Die Glastypen G1.1 und G2.1 kommen bei Fluchttüren sowie bei unmittelbar seitlich der Drücker/Panikstangen
angrenzenden Verglasungen zum Einsatz.


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 20 Datum: 18.09.2026 - 15:16 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
1. Wärmedurchgangskoeffizient
Unter Ziffer 5.1.1 wird ein Uw-Wert von ? 0,80 W/(qmK) gefordert. Bei den unter Ziffer 6.1 beschriebenen Glastypen wird hingegen ein Uw-Wert von 1,0 W/(qmK) angegeben.
Bitte stellen Sie klar, welcher der beiden Werte für die Kalkulation und Ausführung maßgebend ist.

2. Wandverkleidungen gemäß Positionen 01.06.0010 ff.
In den Positionen 01.06.0010 ff. werden die Wandverkleidungen als Aluminiumblech rechteckig, mind. 4 mm stark, ohne Kantung beschrieben.
In den zugehörigen Details DE-6120, DE-6121 und DE-6122 werden diese hingegen als Verbundplatten dargestellt und bezeichnet. Darüber hinaus weisen die Darstellungen Kantungen auf.
Bitte stellen Sie klar, welches Material zur Ausführung kommen soll und ob Glattblechtafeln ohne Kantungen oder Blech-/Plattenbekleidungen mit umlaufenden Umkantungen geschuldet sind.

3. Elementfassade gemäß Ziffer 01.04
Gemäß Ziffer 01.04 ist ein beidseitig flächenbündiges System beschrieben. In den zugehörigen Details sind hingegen innen aufschlagende Flügel dargestellt.
Wir gehen davon aus, dass die in den Details dargestellte Ausführung maßgebend ist und bitten um entsprechende Bestätigung.

4. Automatische Schiebetüren
Die Beschreibungen der automatischen Schiebetüren, beispielsweise TB1, enthalten Bauteilbeschreibungen und Funktionen, die nach unserem Verständnis nicht zu einer automatischen Schiebetür passen.
Beispielsweise wird beidseitig ein Laserscanner zur Überwachung eines Schwenkbereichs beschrieben, obwohl ein solcher Schwenkbereich bei einer Schiebetür nicht vorhanden ist. Ebenso wird eine "Push-and-Go"-Funktion gefordert.
Wir bitten um Überprüfung und Überarbeitung der betreffenden Leistungsbeschreibungen sowie um Bereitstellung einer eindeutigen und widerspruchsfreien Beschreibung der geschuldeten Türanlagen als Kalkulationsgrundlage.

5. Bauwerksabdichtung mit Flüssigkunststoff nach DIN 18533
Gemäß Abschnitt 4.4 der Vorbemerkungen, Seite 37, sind bodentiefe Fassadenelemente grundsätzlich mit Flüssigkunststoff nach DIN 18533 abzudichten. Diese Arbeiten werden über die Anschlussbeschreibungen dem Gewerk Fenster und Außentüren zugeordnet.
Hierzu verweisen wir auf das VFF-Merkblatt VOB.06, Ausgabe April 2024. Dieses ordnet die Bauwerksabdichtung in Abschnitt 8 grundsätzlich spezialisierten Fachunternehmen, beispielsweise Dachdeckern oder Bauwerksabdichtern, zu und empfiehlt ausdrücklich, Fachunternehmen ohne entsprechende Qualifizierung diese Leistungen nicht zu übertragen. Bei einer ausnahmsweisen Zuordnung zum Gewerk Fenster, Türen und Vorhangfassaden wird die Beauftragung eines entsprechend qualifizierten Fachunternehmens als Nachunternehmer empfohlen.
Darüber hinaus stellt das Merkblatt klar, dass Abdichtungsarbeiten nach DIN 18531 und DIN 18533 nicht zum regulären Leistungsumfang der einschlägigen ATV für Fenster-, Türen- und Fassadenarbeiten gehören und bei einer Übertragung auf dieses Gewerk als besondere Leistungen mit detaillierten Anforderungen in der Leistungsbeschreibung zu erfassen sind.
Sofern die Bauwerksabdichtung weiterhin dem Gewerk Fenster und Außentüren zugeordnet werden soll, weisen wir darauf hin, dass die für Abdichtungsarbeiten maßgebenden Angaben gemäß Abschnitt 0 der ATV DIN 18336 in Verbindung mit der ATV DIN 18299 für eine eindeutige und sichere Kalkulation erforderlich sind. Das VFF-Merkblatt verweist hierzu ebenfalls ausdrücklich auf die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung gemäß ATV DIN 18336.
Nach unserer Prüfung enthält die derzeitige LV-Fassung insbesondere keine hinreichend eindeutigen Mengenangaben für die auszuführenden Flüssigkunststoffabdichtungen.
Wir bitten daher um verbindliche Klarstellung,
- ob die Bauwerksabdichtungsarbeiten weiterhin dem Gewerk Fenster und Außentüren zugeordnet werden sollen,
- und, sofern die Leistung in unserem Gewerk verbleibt, um Nachreichung der für eine eindeutige Kalkulation erforderlichen Angaben, insbesondere zu Mengen, Längen, Abwicklungsbreiten, Anschlussuntergründen und Ausbildung der Anschlüsse.
Alternativ bitten wir um Prüfung, ob die Bauwerksabdichtung einem entsprechend qualifizierten Abdichtungsfachunternehmen bzw. dem hierfür vorgesehenen Fachgewerk zugeordnet werden kann.

Antwort:
1. Folgende Anforderungen gelten im Bereich von Fenstern / Fenstertüren / PR-Fassaden:
01 Gebäude E: Uw-Wert kleiner gleich 0,80 W/m2K
02 Bibliothek: Uw-Wert kleiner gleich 0,10 W/m2K

2. Die ausgeschriebenen, eloxierten Aluminiumbleche, wie im LV beschrieben, sind für Kalkulation und Ausführung maßgebend. Die Bleche sind ohne Kantung auszuführen. Die Ausführung ist gemäß den beigefügten, überarbeiteten Leitdetails vorzunehmen. Die restlichen Details werden nachträglich überarbeitet und mit Verteilung der Planungsunterlagen nach Beauftragung nachgereicht.

Anhänge:
DE 6120 (2034_FAR_5_DE_6120_EG_---_02_-_EG, Treppenkern B, Tür E 00 418 E)
DE 6121 (2034_FAR_5_DE_6121_--_---_04_-_EG, Treppenkern B, Ansl. unten E)
DE 6122 (2034_FAR_5_DE_6122_--_---_03_-_EG, Treppenkern B, Ansl. oben E)

3. Hiermit bestätigen wir die Annahme, dass die in den Details dargestellte Ausführung maßgebend ist. Die Elementfassade ist nur außen als flächenbündiges System auszuführen.

4. Die unter 6.2.1 erläuterten Türbeschläge TB1, TB 10 und TB 11 wurden überarbeitet.
Wir bitten um Berücksichtigung bei der Kalkulation.

TB1 2-flügelige Automatische Schiebetür (Haupteingang)
Nutzungskonzept: Die Tür soll für den Tagbetrieb freigegeben werden können. Nachts ist die
Tür verriegelt. Der nächtliche Zugang für autorisierte Personen wird über einen integrierten
Transponder gesteuert. Im Brandfall muss die Tür für eine Nachströmung NRA geöffnet
werden können.

Modulare, automatische, nach innen öffnende 2-flügelige Linearschiebetür, RC2 geprüft nach DIN EN 1627 bis 1630, TÜV-baumustergeprüft nach EN 16005, Flügelgewichte bis 120kg pro Flügel
integrierter Akku für Notöffnung und -schließung für bei Stromausfall
intelligente digitale Steuerung:
selbstlernend
automatische Anpassung des Türverhaltens an die Frequentierung
Vernetzbar und integrierbar in Gebäudesysteme über CAN-Bus
eigenständige Fehlererkennung und Protokollierung
Einstellmöglichkeiten aller Bewegungsparameter der Tür
Alle Funktionen integriert in einer Einheit
laufruhiger Gleichstrom-Antrieb
robustes Netzteil mit integriertem allpoligem Hauptschalter und Absicherung
Kraftbegrenzung statisch und dynamisch nach EN 16005 sowie statisch und 150N gemäß ASR A1.7
Automatische Reversierung bei Hinderniserkennung
Abmessung des Antriebes (H/T): ca. 70 x 189mm
Bistabile elektromechanische Stangenverriegelung unsichtbar im Profilsystem integriert mit manueller Notentriegelung im Antrieb
mit Displayprogrammschalter für Einstellung der Betriebsart sowie für Inbetriebnahme und Parametrierung des Antriebes, mit Funktionstasten, Fehleranzeige, Schutzart IP 40
Betriebsarten: Daueroffen, Automatik, Ladenschluss, Nachtverrieglung, Aus (AP)


TB 10 2-flügelige Automatische Schiebetür (Innenverglasung)
Nutzungskonzept: Die Tür soll für den Tag- und Nacht für den Betrieb freigegeben werden.

automatische, 2-flügelige Linearschiebetür, TÜV-baumustergeprüft nach EN 16005, für Flügelgewichte bis 125kg pro Flügel
Abmessungen des Antriebs (H/T): ca. 70 x 190mm
Integrierter Akku mit Lade- und Überwachungsautomatik zum Öffnen oder Schließen bei Stromausfall
Intelligente digitale Steuerung
selbstlernend, mit dynamischer Anpassung der Offenhaltezeit an den Durchgangsverkehr
Vernetzbar und integrierbar in Gebäudesysteme über CAN-Bus
Eigenständige Fehlererkennung und Protokollierung
Einstellmöglichkeiten aller Bewegungsparameter der Tür
Alle Funktionen integriert in einer Einheit
laufruhiger Gleichstrom-Antrieb
robustes Netzteil mit integriertem allpoligem Hauptschalter und Absicherung
Kraftbegrenzung statisch und dynamisch nach EN 16005 sowie statisch und 150N gemäß ASR A1.7
automatische Reversierung bei Hinderniserkennung
mit Displayprogrammschalter für Einstellung der Betriebsart sowie für Inbetriebnahme und Parametrierung des Antriebes, mit Funktionstasten, Fehleranzeige, Schutzart IP 40
Betriebsarten: Daueroffen, Automatik, Ladenschluss, Nachtverrieglung, Aus (AP)


TB11 2-flügelige Automatische Schiebetür für Flucht- und Rettungswege gemäß M-AutSchR (Innenverglasung)

automatische, 2-flügelige Linearschiebetür für Flucht- und Rettungswege, TÜV-baumustergeprüft nach EN 16005, für Flügelgewichte bis 125kg pro Flügel
Abmessungen des Antriebs (H/T): ca. 70 x 190mm
redundanter Antrieb mit 2-Motoren-Technik, einfehlersicher und verschleißarm
Integrierter Akku mit Lade- und Überwachungsautomatik für Notöffnung bei Stromausfall
Redundante digitale Steuerung
selbstlernend, mit dynamischer Anpassung der Offenhaltezeit an den Durchgangsverkehr
Vernetzbar und integrierbar in Gebäudesysteme über CAN-Bus
Eigenständige Fehlererkennung und Protokollierung
Einstellmöglichkeiten aller Bewegungsparameter der Tür
Alle Funktionen integriert in einer Einheit
laufruhiger Gleichstrom-Antrieb
robustes Netzteil mit integriertem allpoligem Hauptschalter und Absicherung
Kraftbegrenzung statisch und dynamisch nach EN 16005 sowie statisch und 150N gemäß ASR A1.7
mit Displayprogrammschalter für Einstellung der Betriebsart sowie für Inbetriebnahme und Parametrierung des Antriebes, mit Funktionstasten, Fehleranzeige, Schutzart IP 40
Betriebsarten: Daueroffen, Automatik, Ladenschluss, Nachtverrieglung, Aus (AP)

5. Grundsätzlich ist es dem AN freigestellt, sich für oben genannte Leistungen ein entsprechend qualifiziertes Fachunternehmen als Nachunternehmen einzuholen. Die Arbeiten stellen aufgrund der unmittelbaren Schnittstellen und Gewährleistungen, einen unerlässlichen Teil der Gesamtleistung des Gewerkes Fenster und Außentüren dar; und müssen zwingend, wenn auch durch Nachunternehmen, durch dieses Gewerk erbracht werden.
Die Länge der Flüssigkunststoffabdichtungen, inklusive der Abwicklungslänge im Sockelbereich, ist den Abmessungen der Fassadenelemente gemäß Positionstexten und unteren Anschlussbeschreibungen zu entnehmen und wird zusätzlich in den jeweiligen Anschlussdetails deutlich dargestellt.



Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
2034_FAR_5_DE_6120_EG_---_02_-_EG, Treppenkern B, Tür E 00 418 E.pdf 18.09.2026 625,8 KB
2034_FAR_5_DE_6121_--_---_04_-_EG, Treppenkern B, Ansl. unten E.pdf 18.09.2026 417,1 KB
2034_FAR_5_DE_6122_--_---_03_-_EG, Treppenkern B, Ansl. oben E.pdf 18.09.2026 387,8 KB
Betreff: Bieterfrage Nr. 19 Datum: 18.09.2026 - 15:16 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
Wie viel qm sollen insgesamt mit der 3.11.8.2 Vogelschutzbemusterung Folie ausgeführt werden?

Antwort:
Die Fläche der Glasflächen, welche mit der unter 3.11.8.2 beschriebenen Vogelschutzbemusterungsfolie versehen werden sollen, beträgt ca. 870m2.


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 18 Datum: 18.09.2026 - 09:34 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
im Schreiben "Bieterfrage Nr. 8" vom 16.09.2026 schreiben Sie: "Detail mit Schnitt und Ansicht ergänzend beigefügt: DE 6078".
Leider war keine Anlage dabei. Wir bitten Sie, dieses Detail noch nachzureichen.

Antwort:
Anbei erhalten Sie die fehlende Datei.


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
2034_FAR_5_DE_6078_--_---_01_-_KG, Lamellenfenster E.pdf 18.09.2026 448,6 KB
Betreff: Bieterfrage Nr. 15 Datum: 17.09.2026 - 18:09 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
1. Unter 1.5 wird beschrieben, dass der AN die dem LV zugrundeliegende unverbindliche Vordimensionierung bereits während der Kalkulation eigenverantwortlich auf Plausibilität zu prüfen hat. Eine Plausibilisierte Prüfung solch komplexer Fassaden im Hinblick auf die statischen Anforderungen und deren Kontrolle ob dies in die Ausschreibung eingeflossen ist, ist nicht aufwendig und Bedarf umfangreicher Berechnungen. Ansonsten wären statische Berechnungen nicht so aufwendig. Wir müssen nach VOB/A bitte davon ausgehen dürfen, dass die Art und Weise der ausgeschrieben und geplanten Bauteile/Profile und Gläser statisch auch umsetzbar ist. Wenn Ihrerseits hieran Zweifel bestehen, so bitten wir um eine Mitteilung. Unter Pkt. 1.9 steht der Hinweis, dass die beiliegenden Projektierungszeichnungen der Lösungsvorschlag der Planer ist. Wir müssen davon ausgehen dürfen, dass diese auch "funktionieren". Frage= Bestehen Zweifel daran, dass die ausgeschrieben und in den Ausführungsplanen dargestellten Profile statisch ausreichend sind bzw. hat im Vorfeld eine statische Überprüfung der geplanten Profile stattgefunden?

2. Unter 1.7 steht beschrieben, dass nur ein Gerüst Lastklasse 3 W06 zur Verfügung gestellt wird. Ist dies ein Fehler. Diese Klasse reicht für ein Einfamilienhaus, aber für die Ausführung der hier beschriebenen Leistungen ist mindestens Lastklasse 4 W09 notwendig. Siehe auch Empfehlungen zur Sicherheit der BG Bau. Frage= Welches Gerüst wird gestellt?

3. Unter 1.7 steht beschrieben, dass zum Zeitpunkt des Aufmaßes noch kein Gerüst steht. Gleichzeitig wird ein Aufmaß aber gemäß Pkt. 2.1.3 und Pos. 01.02.0020 gefordert. Unter Pos. 01.02.0020 wird ein Aufmaß in mehreren Abschnitten gefordert. Wie soll ein Aufmaß ohne Gerüst erfolgen? Entweder es wird nach Theorie gefertigt (Risikoübernahme AG) oder uns wird ein Aufmaß ermöglicht. Dafür wäre ein Gerüst erforderlich. Frage= Ist ein Gerüst zum Aufmaß da?

4. Unter Pos. 2.1.5 steht beschrieben, dass für Schutzvorrichtungen und Erhaltungsmaßnahmen für eingebaute Anlagen und Baustoffe zu sorgen haben insbesondere auch bei Stilllegung und Verzögerung auf der Baustelle. In dieser Pauschalität ist keine einwandfreie Preisermittlung möglich. Wir kennen keinen Umfang, keine Dauer, keine dann herrschenden Zustände auf der Baustelle usw. Das ist zu fiktiv. Frage: Entfällt diese Forderung?

5. Unter Pos. 3.2 steht recht pauschal beschrieben, dass der AN davon ausgehen muss, dass Positionen bzw. Titel unter Umständen abschnittsweise ausgeführt werden (zeitlich versetzt). Daraus kann der AN keinen Anspruch geltend machen. Wir kennen die angedachten Abschnitte nicht, keine Zeitabstände usw. Das ist leider unzulässig nach VOB/A. Hier ist keine einwandfreie Preisermittlung möglich. Dies ist zu fiktiv. Frage= Entfällt die Anforderung?

6. Unter Pkt. 3.6 steht, dass alle Verkleidungen in Blech zu entdröhnen sind. Dies ist unüblich, da normalerweise nur schräg- oder waagerecht liegende Bleche entdröhnt werden. Alle würde auch die vertikalen Bleche betreffen. Frage= Sollen die vertikalen Bleche antidröhn erhalten?

7. Unter 3.8.2.2 und 3.8.2.1 sind Fenstergriffe beschrieben. Auf dem Markt finden wir keinen Griff der die mm Angaben und die kombiniert beschriebene Geometrie hat. Können Sie uns bitte das Richtfabrikat hierzu nennen?

8. Unter 3.11.1 schreiben Sie, dass Farbunterschiede bei zusammenwirkenden Ansichten aufgrund von unterschiedlichen Glasdicken zu vermeiden sind. Dies lässt sich nicht gänzlich vermeiden. Die beschriebenen Glastypen haben ja bereits unterschiedliche Dicken. Diese Unterschiede kann das menschliche Auge aber zumeist nicht wahrnehmen. Besonders, da Punkte auf den Scheiben angedacht sind. Frage= Wird die Forderung angepasst bzw. ist das OK?

9. Unter 3.11.2 steht beschrieben, dass produktionsbedingte Änderungen bei den Parametern der Glasqualitäten bereits in der Angebotsphase mit der Glasindustrie eigenverantwortlich zu überprüfen sind und einkalkuliert werden müssen. Zudem sollen die Änderungen im Anschreiben vermerkt werden. Wir verstehen den Sinn nicht und das ist nach VOB/A auch eine unzulässige Änderung des Inhalts. Frage= Entfällt die Anforderung?

10. Unter 3.11.8.1 und 3.11.8.2 schreiben Sie, dass die Punktraster horizontal über alle Gläser einer Etage identisch ausgerichtet sein müssen. Dies ist nicht möglich. Wir haben bei Projekten bereits Produktionsmuster im Hinblick auf die Toleranzen in der Produktion herstellen lassen. Bei 3.11.8.1 hat der Hersteller der Punktfolie hat bereits produktionsbedingte Toleranzen bei den sich gegenüberliegenden Punkten und der Veredler als der Produzent der Isoliergläser hat beim aufziehen dieser Punktfolien auch nochmals zwangsläufige Toleranzen. Das kann sich also addieren. Eine identische Ausrichtung ist produktionstechnisch nicht gänzlich zuzusagen. Frage= Werden die normalen Toleranzen im Produktionsprozess akzeptiert? Wenn nein, beschreiben Sie bitte eine funktionierende Lösung. Auch bei 3.11.8.2 ist das so. Hier kommt noch hinzu, dass der Faktor Mensch bei aufkleben der Folie auf der Baustelle auch Toleranzen produziert. Eine identische Lage im Sinne des Wortes ist auch hier nicht möglich. Frage= Werden die normalen Toleranzen akzeptiert? Ansonsten gibt es auch Vogelschutz ohne Punkte oder durch Siebdruck im Glas.

11. Unter 3.12 wird das Herstellen und Anarbeiten der Perimeterdämmung bis auf diese Höhe beschrieben. Hier fehlt im LV eine Leistungsposition. Frage=Zu welchen LV-Positionen (bitte Nummern nennen) gehört diese Leistung?

12. Nach 4.4.1 müssten wir alle, so interpretieren wir den Passus, Folien als EPDM 1,2 mm mit mech. befestigten LM-Profilen und Kehlnaht herstellen. Das ist so in den Ausführungsplänen nicht dargestellt und nur üblich in Teilen beim Dachdecker. Bei Fenster und Pf/R-Fassaden wird das so eigentlich nicht gemacht. Wir verkleben unsere Folie direkt auf dem Baukörper. Dies ist Stand der Technik. Zudem ist unsere Folie ca. 0,8 mm. Frage= Kann auf die mechanische Fixierung per LM-Profil und Kehlnaht verzichtet werden, sofern die Dichtigkeit garantiert wird und uns dem Stand der Technik entspricht?


Antwort:
1. Im Zuge der Ausführungsplanung hat bereits eine statische Vordimensionierung aller ausgeschriebenen Profile und Gläser stattgefunden, welche als Angebotsgrundlage dient. Diese Vordimensionierung ist nach erfolgter Beauftragung zu verifizieren. Die hierfür notwendigen Aufwendungen der statischen Berechnungen werden über die jeweiligen Positionen unten 01.02. Planung abgegolten.

2. Nach Berücksichtigung Ihrer Anmerkung und interner Rücksprache wird nun ein Gerüst Lastklasse 4 W09 durch den AN Gerüstarbeiten gestellt.

3. Gemäß Position 01.02.0020 ist ein Aufmaß nur für die Arbeiten der Pfosten-Riegel-Fassaden, der Innenverglasungen, sowie der Laibungsverkleidungen gefordert. Die Elementfassade in den Obergeschossen wird nach Planmaß gefertigt. Sämtliche Arbeiten der Pfosten-Riegel-Konstruktionen, sowie der Innenverglasungen befinden sich im Bereich des Erdgeschosses. Daher ist hierfür kein Gerüst erforderlich. Die Laibungsverkleidungen beziehen sich auf die Innenmaße und können somit von innen aufgemessen werden.

4. Der AN schuldet gemäß VOB/B §4 Abs. 5 die von ihm ausgeführten Leistungen bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Des Weiteren ist der AN gemäß VOB/C für das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser verantwortlich. Diese Anforderungen beziehen sich auf die Dauer der Bauzeit. Der Passus während Stilllegung und Verzögerung entfällt.

5. Die Formulierung der abschnittsweisen Ausführung bezieht sich auf die geplante geschossweise Ausführung der Fassade, beginnend mit den Arbeiten der Pfosten-Riegel-Fassade im Erdgeschoss.
Zudem gelten die angegebenen Abschnitte gemäß den Ausführungsfristen der besonderen Vertragsbedingungen § 5 VOB/B.

6. Die Anforderung der Entdröhnung betrifft nur die waagerecht liegenden Bleche.

7. Leitfabrikat der Planung: FSB 34 1267
Die im LV genannten Angaben sind Richtwerte, und können ggf. je nach Produkt geringfügig abweichen.
Des Weiteren gibt es andere Firmen/Hersteller, die den gleichen Klassifizierungsschlüssel und eine ähnliche Formenbeschreibung anbieten.

8. Die Anforderung beschreibt, dass Farbunterschiede zu vermeiden, allerdings nicht vollständig auszuschließen sind. Die geforderten Glasdicken mit ihren jeweiligen bauphysikalischen Eigenschaften sind weiterhin einzuhalten. Daher sind unvermeidbare Farbunterschiede an den betroffenen Fassaden akzeptabel.

9. Anforderung entfällt.

10. Die zulässigen Toleranzen werden akzeptiert. Es sollte dennoch eine möglichst präzise Ausführung angestrebt werden. Die Anordnung des Punktrasters ist in der durch den AN nach Beauftragung zu liefernden Werk- und Montageplanung darzustellen, und wird im Prüflauf vom AG, bzw. den Architekten überprüft.

11. Die Leistungen des Herstellens und Anarbeitens der Perimeterdämmung sind Teil der unteren Anschlussbeschreibungen und betreffen alle Positionen der Fassadenelemente im Erdgeschossbereich.
Sie sind für Gebäudeteil E unter 1.6.3 Untere Anschlüsse, Vorbemerkungen Pfosten-Riegel Fassade beschrieben und sind in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren.
Für den Gebäudeteil UB sind die Leistungen unter 1.5.3 Untere Anschlüsse (Vorbemerkungen Pfosten-Riegel-Fassade), bzw. 1.5.2 Untere Anschlüsse (Elementfassade) aufgelistet und sind ebenfalls in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren.

12. Der Bieter ist für die Dichtigkeit und technische Ausführung gemäß der aktuellen DIN-Normen verantwortlich. Im LV werden die Mindestanforderungen definiert, wobei sich hierauf auf eine bestimmte Herstellervorschrift bezogen wird. Sofern die Dichtigkeit gewährleistet wird und die DIN-Normen eingehalten werden, kann unter Voraussetzung der Einhaltung der Herstellervorschriften die Folie direkt auf den Baukörper aufgeklebt werden.


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 16 Datum: 17.09.2026 - 18:09 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
Im Los 1.8 sind insgesamt 90 Blendschutze ausgeschrieben. Jedoch sind in Position 01.08.0080 nur 18 Stk. Kabelpeitschen ausgeschrieben. Bei den anderen Sonnenschutz-Losen (bspw. 1.9) stimmt die Anzahl der Anlagen mit der Anzahl der Kabelpeitschen überein. Sollen im Los 1.8 die Kabelpeitschen in den Positionen der Anlagen einkalkuliert werden und die 18 Stk. aus Position 01.08.0080 sind zusätzlich zu verstehen (wenn ja, wie lang sollen die Kabelpeitschen in den Positionen sein?)? Wir bitten um Klarstellung.

Antwort:
Die unter 01.08.0080 beschriebenen Kabelpeitschen fassen jeweils 5-6 Sonnenschutzanlagen pro Pfosten-Riegel-Element zusammen und stellen die gebündelte Verbindung zwischen SMI-Motoren und SMI-Motorsteuereinheiten dar (gemäß Darstellung DE 6107). Daher bezieht sich die Anzahl 18Stk auf die Anzahl der Pfosten-Riegel-Elemente, und nicht auf die Anzahl der einzelnen Anlagen.
Die Kabelpeitschen der einzelnen Anlagen, welche an diese Verbindung anknüpfen, sind in die Positionen der Rollosysteme mit einzukalkulieren und mit einer Länge von 1m anzunehmen.


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 17 Datum: 17.09.2026 - 18:09 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
Die Angaben im LV zu den in den Losen 1.7 und 2.4 ausgeschriebenen Innenverglasungen sind nicht eindeutig. Sollen diese als Pfosten-Riegel-Fassaden angeboten werden? Die einzige Zeichnung ist nur schemenhaft. Wir bitten hierzu um genauere Angaben, Schnitte, (Anschluss-)details und/oder Angabe eines Leit-/ oder Planfabrikates.

Antwort:
Position 1.7 (Gebäude E) soll als Aluminium Pfosten-Riegel-Konstruktion, analog zur äußeren Fassade, angeboten werden.
Pfostentiefe: ca. 174mm
Pfostenbreite: 50mm
Ausführung gemäß Zeichnung (ergänzt und nachgereicht):
2034_FAR_5_DE_7301_--_---_02_-_EG, PRF Innenverglasung E - VI - 01 E

Position 1.4 (Bibliothek) soll als Aluminium Systemglaswand angeboten werden.
Ausführung gemäß Zeichnung (ergänzt und nachgereicht):
2034_FAR_5_UB_7328_---_--_-_Innenverglasung Windfang UB


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
2034_FAR_5_DE_7301_--_---_02_-_EG, PRF Innenverglasung E - VI - 01 E.pdf 17.09.2026 671,7 KB
2034_FAR_5_UB_7328_---_--_-_Innenverglasung Windfang UB.pdf 17.09.2026 1 MB
Betreff: Bieterfrage Nr. 14 Datum: 17.09.2026 - 18:09 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
Aktuell prüfen wir, ob die Glasaussparung gemäß LV-Pos. 01.03.0080 Auswirkungen auf die Einbruchhemmung hat. Ist hier alternativ eine Ausführung mit sämtlichen RC2 Anforderungen (inkl. P4A-Verglasung) auch als RC2N denkbar?

Antwort:
Eine alternative Ausführung als RC2N ist nicht zulässig. Das Element ist nach den Anforderungen RC2 gemäß DIN EN 1627 auszuführen.


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Wichtiger Hinweis - Verlegung Submission Datum: 17.09.2026 - 06:25 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund von offenen Bieterfragen verschieben wir die Submission auf den 12.10.2026, 10:00 Uhr.
Die Bindefrist endet am 11.12.2026

Die Ausführungsfristen bleiben unverändert.

Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 13 Datum: 16.09.2026 - 15:08 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
1. Die Pf/R Fassade Pos. 01.03.0130 ist als durchschusshemmend FB4 mit unter 1.4.2 EF1 Akustik-Kipp-Flügel und unter 1.4.2 EF2 Festverglasung ausgeschrieben. Es wird zudem ein Glas G2.0 beschrieben, was keine ausreichenden Durchschusshemmung besitzt. Hinweis= Akustik- Kipp-Flügel sind in FB4 durchschusshemmend nicht geprüft und aufgrund der Konstruktionsart auch nicht möglich. Frage A= Entfallen die Flügel oder entfällt die ganze FB4 Anforderung bzw. wie soll kalkuliert werden?

2. Zu 01.03.0130. Unter 1.4.2 EF2 beschreiben Sie die Anforderung das eine Festverglasung EF2 eine gleiche Ansicht haben soll wie EF1 ein Akustik-Kipp-Flügel. Hinweis= Die beiden Varianten haben aber aufgrund des fehlenden Flügels schon eine andere Ansicht. Es wäre zwar möglich, aber dann müsste in jedes Pf/R-Feld ein "toter" Flügel eingesetzt werden. Bei FB4 wäre das zudem wieder ein Problem mit der Prüfung. Frage= Entfällt die Forderung gleiche Ansicht wie EF1 unter der Beschreibung EF2?


Antwort:
1. Für die Position 01.03.0130 ist nur das Festverglasungselement als durchschusshemmend FB4 (G3.0) auszuführen, da sich der zu schützende Bereich der Leitwarte auf dieses Feld begrenzt (siehe Grundriss: 2034_FAR_5_GR_E--3_EG_---_09_P_Grundriss EG 3, sowie Ansicht: 2034_FAR_5_AN_E---_NO_---_04_-_Ansicht Nord-Ost). Alle weiteren Öffnungsflügel sind gemäß LV in RC2 auszuführen (G2.0).

2. Sofern die Pfosten-Riegel-Fassade in FB4 Ausführung mit einem zusätzlichen "toten" Flügel keine Zulassung, bzw. Prüfnachweis hat, entfällt die Anforderung.


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 8 Datum: 16.09.2026 - 15:08 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
Bei den Lamellenfenstern in Pos. 01.04.0550 wurden folgende Angaben gemacht:
Rohbauöffnung BxH: 650x1110mm
Abmessungen BxH: 1080x630mm

Wir gehen davon aus, das bei einer der beiden Angeben Breite und Höhe vertauscht wurden. Welche Angabe ist hier korrekt und welche fehlerhaft?

Gibt es zu den Lamellenfenstern ein Detail oder eine Ansicht?

Antwort:
Korrektur der Rohbauöffnung B/H: 1100 x 650mm
Korrektur der Fensterabmessungen B/H: 1015 x 605mm
Korrektur Angaben Lamellenhöhe: ca. 300mm
Einbauort: Nord-West, KG + Nord-Ost KG
Detail mit Schnitt und Ansicht ergänzend beigefügt: DE 6078


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 12 Datum: 16.09.2026 - 15:08 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
Bei den ausgeschriebenen Türbeschlägen TB2, TB3 und TB4 sind verschiedene Komponenten einer Fluchttürsteuerung ausgeschrieben (Fluchttürverriegelung, Fluchttürsteuerungsterminal, Schlüsselschalter). In der gleichen Beschlagsbeschreibung wird jedoch bspw. der Schlüsselschalter als bauseits geführt. Wir bitten daher nochmals genau zu definieren welche Leistungen durch welches Gewerk zu bringen sind.

Antwort:
TB2: Der gesamte Leistungsumfang der Fluchttürsteuerung ist durch den AN zu erbringen. Dies beinhaltet den Einbau einer Fluchttürverriegelung, den Einbau eines Fluchttürsteuerungsterminals, sowie den Einbau eines Schlüsselschalters in Form eines Halbzylinders. Der Schlüsselschalter muss durch den AN an den Fluchttürsteuerungsterminal angeschlossen werden. Die Tür ist außerhalb des Flucht- und/oder Brandfalls von innen nur über den Schlüsselschalter zu öffnen.

TB3: Der gesamte Leistungsumfang der Fluchttürsteuerung ist durch den AN zu erbringen. Dies beinhaltet den Einbau einer Fluchttürverriegelung, den Einbau eines Fluchttürsteuerungsterminals, sowie den Einbau eines Schlüsselschalters in Form eines Halbzylinders. Der Schlüsselschalter muss durch den AN an den Fluchttürsteuerungsterminal angeschlossen werden. Die Tür ist außerhalb des Fluchtfalls von innen nur über den Schlüsselschalter zu öffnen.

TB4: Der gesamte Leistungsumfang der Fluchttürsteuerung ist durch den AN zu erbringen. Dies beinhaltet den Einbau einer Fluchttürverriegelung, den Einbau eines Fluchttürsteuerungsterminals, sowie den Einbau eines Schlüsselschalters in Form eines Profilzylinders. Die Schlüsselschalter müssen durch den AN an den Fluchttürsteuerungsterminal angeschlossen werden Die Tür ist außerhalb des Fluchtfalls von innen und von außen nur über den Schlüsselschalter zu öffnen.


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 6 Datum: 16.09.2026 - 15:08 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
Im LV unter Punkt 3.6 ist ausgeschrieben, dass "sämtliche Verkleidungen in Blech zu entdröhnen sind". Im Weiteren LV wird nur im Los 1.4 eine Entdröhnung der Fensterbänke und Verkleidungen aus Blech gefordert. In den Losen 1.5 und 1.6 ist beispielsweise keine Entdröhnung gefordert. Wir bitten daher um Bestätigung, dass eine Antidröhn-Beschichtung nur im Anschlussbereich der Fensterfassade (In Los 1.4) gefordert ist bzw. um Klarstellung wo dies noch der Fall ist.

Antwort:
Die Anforderung der Entdröhnung betrifft nur die waagerecht liegenden Bleche der Elementfassadenelemente (01.04).


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 11 Datum: 16.09.2026 - 15:08 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
Beim ausgeschriebenen Türbeschlag TB4 werden widersprüchliche Angaben zur Fluchttür-Funktion gemacht soll diese nach DIN EN 1125 oder nach DIN EN 179 erfolgen?

Antwort:
Für den Türbeschlag TB4 ist die Fluchttürfunktion gemäß DIN EN 1125 auszuführen.


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 10 Datum: 16.09.2026 - 15:08 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
Bei den ausgeschriebenen Türbeschlägen TB5, TB6, TB7, TB8 und TB9 wurden widersprüchlich Angaben zum Obentürschließer gemacht. Soll dieser mit Gestänge oder mit Gleitschiene angeboten werden?
Außerdem ist folgendes ausgeschrieben: "Nutzungskonzept: Die Türen können im Normalbestrieb über die in den Beschlägen integrierte Zutrittskontrolle von innen und außen freigegeben werden." Wir gehen davon aus, dass damit die bauseitigen, elektronischen PZ gemeint sind. Wir bitten um Bestätigung bzw. genaue Definition, welche Leistungen geschuldet sind.
Darüber hinaus ist bei den Beschlägen TB5, TB6 und TB7 die Vorrüstung für eine Langfeldbohrung ausgeschrieben. Wir bitten um kurze Ausführung was hier gefordert ist.

Antwort:
Die Obentürschließer der Beschläge TB5, TB6, TB7, TB8 und TB9 sind als Scherenarm / Gestänge - OTS auszuführen.
Die Türen mit den Beschlägen TB5, TB6, TB7, TB8 und TB9 werden nachträglich mit einem elektronischen PZ ausgestattet, welcher durch das Gewerk Beschläge und Schließanlagen geliefert und eingebaut wird. Hierfür werden digitale Schließzylinder des Herstellers Simons Voss genutzt, siehe auch 6.2 Beschlagtypen. Die Türen sind seitens des AN für den Einbau der vorgesehenen Doppelknaufzylinder vorzurüsten.


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 9 Datum: 16.09.2026 - 15:08 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
Unter 1.4.3 Sonderelemente ist das Element ES3 Gegensprechanlage ausgeschrieben. Hier werden teilweise widersprüchliche Angaben gemacht. Wir gehen davon aus, dass die Gegensprechanlage als solches durch das Gewerk Elektro gestellt und angeschlossen/montiert wird und unsere Leistung in der Aussparung und Vorrüstung besteht. Wir bitten um Bestätigung bzw. Richtigstellung und genauer Definition.

Antwort:
Hiermit bestätigen wir Ihre Annahme der angenommenen Leistungsbegrenzung. Das Gewerk Elektro liefert die Gegensprechanlage, verkabelt sie, schließt sie an und baut sie ein. Seitens des AN ist die entsprechende Aussparung zuzüglich der Vorrüstung zu stellen. Wichtig ist hierbei, dass die Zugänglichkeit und die Öffnungen für den Kabelverzug in der Fassade ausreichend gegeben sind und sich keine Ecken oder Trennbleche im Weg befinden.


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 7 Datum: 16.09.2026 - 15:08 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
Bei den LV-Positionen 01.04.0140 und 01.04.0160 unterscheiden sich die Aufteilung/Rastermaße zwischen dem LV-Text und der Ansicht (2034-FAR-5-AN-E-NO-XXX-00-X). Wir gehen davon aus, das die Aufteilung gemäß Ansicht korrekt ist, da das darunterliegende Element die selbe Aufteilung hat. Wir bitten um Bestätigung bzw. Richtigstellung.

Antwort:
Die Aufteilung der Positionen 01.04.0140 (E - EF - 07 - A) und 01.04.0160 (E - EF - 07 -B) ist analog zu der Aufteilung des darunterliegenden Elementes der Position 01.04.0130 (E - EF - 06) auszuführen.
Festverglasung 1350mm: 1 Stück
Öffnungsflügel 1350mm: 3 Stück
Öffnungsflügel 1150mm: 1 Stück


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 4 Datum: 10.09.2026 - 11:08 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
Position 2.2.10 auf LV-Seite 220
Zu der o. g. Position ist der Glastyp 3 zugeordnet. Für diesen Glastyp besteht gemäß Ausschreibung eine Anforderung an die Durchschusshemmung.
Wir bitten um Prüfung, ob diese Anforderung für die betreffende Position tatsächlich erforderlich ist bzw. ob die Zuordnung des Glastyps 3 korrekt erfolgt ist

Antwort:
Für die Position 02.02.0010 ist der Glastyp G2.0 (Dreischeiben-Sonnenschutzisolierverglasung mit integrierter Vogelschutzbemusterung) zu kalkulieren. In der Ausschreibung wurde versehentlich Glastyp G3.0 zugeordnet.


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 5 Datum: 10.09.2026 - 11:08 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
Zu den Positionen 1.3.300 und 2.2.50 besteht eine Unstimmigkeit hinsichtlich der angegebenen Länge der Stahlwinkel.
In Pos. 1.3.300 ist für die Stahlwinkel eine Länge von 50 mm angegeben, während in Pos. 2.2.50 eine Länge von 50 m ausgewiesen wird.
Wir bitten um Klärung, welche Angabe maßgebend ist.

Antwort:
Für Position 01.03.0300 und für Position 02.02.0050 ist ein Stahlwinkel mit einer Länge von 50mm zu kalkulieren.


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 3 Datum: 03.09.2026 - 08:49 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
1. Zu Glastyp G2.1: Es handelt sich hier um ein 3-fach Iso-Glas mit innerer Scheibe 21mm Dicke. Laut LV Vorbemerkung handelt es sich hierbei um eine P4A Verglasung. Diese ist standardmäßig 8mm Dick mit 4 Folien. Das ist deutlich dünner als die im Glastypen genannte Dicke von 21mm. Soll hier trotzdem P4A angeboten werden? Wenn nein, welches Glas soll für Innen angeboten werden?

2. In den Vorbemerkungen steht auf Seite 20 Titel "2.1.5 Reinigung und Schutzvorrichtungen", dass die Leistung mit Schutzfolien oder Platten abgeklebt/abgedeckt werden sollen.
Standardmäßig werden Alu-Profile werkseitig mit Schutzfolie abgeklebt.
Alle weiteren Teile wie z.B. Glas, die mit Folie oder Platten geschützt werden sollen, müssen als separate Position angegeben werden.

Antwort:
1. Der Glastyp 2.1 soll, wie im Verglasungsaufbau beschrieben, innen mit einem Verbund-Sicherheitsglas von ca. 21mm ausgeführt werden.
Diese Sicherheitsverglasung wird unter 3.11.11 Sicherheitsverglasung Paniktüren erläutert und in der DIN EN 1627 mit dem Einsatz von Polycarbonatverglasungen empfohlen.
Im LV wurde versehentlich Bezug auf Punkt 3.11.10 (P4A) genommen.

2. Im Bereich der Verglasungen sind keine besonderen Schutzmaßnahmen notwendig.


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 2 Datum: 02.09.2026 - 13:20 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
welche Maße hat die Durchreiche? Welche weiteren Spezifikationen hat die Durchreiche?

Antwort:
Die Anforderungen der Durchreiche sind der Beschreibung ES1 Durchreiche zu entnehmen:
01 GEBÄUDE E
01.03 Pfosten-Riegel-Fassaden
1.4.3 Sonderelemente
ES 1 Durchreiche


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Bieterfrage Nr. 1 Datum: 28.08.2026 - 11:38 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.

Frage:
1. Werden dem Auftragnehmer vollständige und für die Ausführung geeignete Ausführungsunterlagen zur Verfügung gestellt, die den für das ausgeschriebene Gewerk einschlägigen Anforderungen, insbesondere der VDI 6026 und der VOB/C, entsprechen? Bitte bestätigen Sie dies oder benennen Sie Art, Umfang und Qualitätsstandard der bereitgestellten Unterlagen.

2. Wurden die den Leistungsverzeichnissen zugrunde liegenden Ausführungsunterlagen vor Erstellung der Leistungsverzeichnisse durch den Auftraggeber beziehungsweise die von ihm beauftragte Planung geprüft und freigegeben? Falls nein, bitten wir um Mitteilung, welche Unterlagen sich noch in Prüfung oder Überarbeitung befinden.

3. Zu welchem verbindlichen Zeitpunkt werden dem Auftragnehmer die vollständigen Ausführungsunterlagen übergeben? Bitte bestätigen Sie, ob die Übergabe spätestens 21 Kalendertage vor dem jeweiligen Ausführungsbeginn erfolgt. Andernfalls bitten wir um Angabe des vorgesehenen zeitlichen Vorlaufs.

4. Wie wird mit erforderlichen Planungsanpassungen umgegangen, wenn die im Angebot kalkulierten Komponenten oder Materialien von den bisher vorgesehenen Planungsfabrikaten abweichen? Wird der Auftraggeber eine auf das Ausschreibungsergebnis abgestimmte und fortgeschriebene Ausführungsplanung bereitstellen? Bitte erläutern Sie gegebenenfalls auch die Abgrenzung der Planungsverantwortung.

5. Sind sämtliche für die vertragsgemäße Ausführung erforderlichen Leistungen in eigenen Positionen beziehungsweise Ordnungszahlen des Leistungsverzeichnisses erfasst? Falls notwendige Leistungen nicht gesondert ausgewiesen sind, bitten wir um Mitteilung, unter welchen Positionen diese zu kalkulieren sind und wie deren Vergütung erfolgt.

6. Enthalten die Vergabeunterlagen alle für eine eindeutige Kalkulation und Ausführung erforderlichen Detailangaben, insbesondere zu Verlegearten, Höhen, Ausführungsvarianten und besonderen Befestigungen? Falls Angaben fehlen, bitten wir um Ergänzung der Vergabeunterlagen oder um Mitteilung der bei der Kalkulation zugrunde zu legenden Annahmen.

7. Sind sämtliche besonderen Leistungen, die Einfluss auf die Preisbildung haben, in gesonderten Positionen des Leistungsverzeichnisses ausgewiesen? Falls besondere Leistungen in bestehende Einheitspreise einzurechnen sind, bitten wir um eindeutige Benennung der betroffenen Leistungen und Positionen, damit eine transparente und positionsbezogene Kalkulation möglich ist.

8. In welchem Turnus und mit welcher voraussichtlichen Dauer muss der verantwortliche Bauleiter an Baustellenbesprechungen beziehungsweise Jour-fixe-Terminen teilnehmen? Bitte bestätigen Sie insbesondere, ob je Termin von einer Dauer von höchstens 60 Minuten auszugehen ist, und benennen Sie den vorgesehenen Teilnehmerkreis.

9. Wann wird der mit den Planungsbeteiligten abgestimmte und detaillierte Bauzeitenplan zur Verfügung gestellt? Bitte bestätigen Sie, ob dies spätestens 14 Kalendertage nach Auftragserteilung erfolgt und ob der Bauzeitenplan mit den in den Vergabeunterlagen beziehungsweise im Formblatt zur Angebotsaufforderung genannten Vertragsfristen übereinstimmt.

10. Welche Flächen und Einrichtungen stehen für Parken, Anlieferung, Lagerung und Baustelleneinrichtung zur Verfügung? Welche Kosten, Einschränkungen oder besonderen Anforderungen sind hierbei zu berücksichtigen? Bitte benennen Sie sämtliche von den üblichen Bedingungen abweichenden Vorgaben, damit diese eindeutig kalkuliert werden können.

11. Ist eine kontinuierliche Ausführung der Montageleistungen möglich? Falls Arbeitsunterbrechungen, eine abschnittsweise Ausführung, eingeschränkte Arbeitszeiten oder sonstige Erschwernisse zu berücksichtigen sind, bitten wir um konkrete Angaben zu Art, Dauer, Häufigkeit und den jeweils betroffenen Bereichen.

Antwort:
Zu 1
Dem Auftragnehmer wird nach Auftragserteilung ein vollständiges Planpaket zur Verfügung gestellt, welches als Grundlage für die Erstellung der Werk- und Montageplanung dient (siehe Pos. 01.02.0040 Konstruktionszeichnungen).
Siehe auch 0.2.2 Grundlagen für die Ausführung/Planung:
Der AG wird bei Bedarf dem AN nach Vertragsschluss über die Vertragsunterlagen hinaus weitere Planunterlagen zur Verfügung stellen. Diese Planunterlagen detaillieren und konkretisieren das Leistungssoll des AN; sie begründen keine zusätzlichen oder geänderten Leistungen.

Zu 2
Die der Leistungsbeschreibung zugrunde liegenden Planunterlagen wurden im Projektteam entwickelt und abgestimmt.
Siehe auch Antwort Frage 1.

Zu 3
Siehe Antwort Frage 1.
Nach Beauftragung kann außerdem zeitnah ein Start- und Abstimmungstermin zur Klärung von Fragen und Erwartungen abgehalten werden.

Zu 4
Aus Änderungen der in der Ausführungsplanung berücksichtigten Komponenten, Materialien und als Orientierung verwendeten Fabrikate entstehen aus unserer Sicht keine notwendigen Planungsanpassungen.
Bei Bedarf wird eine auf das Ausschreibungsergebnis fortgeschriebene Ausführungsplanung zur Verfügung gestellt. Der AN hat nach Auftragserteilung gemäß dem LV eigenständig eine Werk- und Montageplanung mit den geforderten Komponenten und Materialien zu erstellen.
Siehe Antwort Frage 1.

Zu 5
Es sind alle für die vertragsgemäße Ausführung erforderlichen Leistungen im Leistungsverzeichnis erfasst.

Zu 6
Die Vergabeunterlagen enthalten alle für eine eindeutige Kalkulation erforderlichen Angaben.

Zu 7
Besondere Leistungen sind in gesonderten Positionen ausgewiesen.

Zu 8
Die verantwortliche Bauleitung hat einmal pro Woche an Baustellenbesprechungen (Baustellen Jour-Fixe) teilzunehmen. Bei akutem Bedarf können auch zusätzliche Besprechungen notwendig werden. Die Dauer der Baustellenbesprechungen wird im allgemeinen Interesse so kurz wie möglich gehalten. Der Teilnehmerkreis kann je nach Baufortschritt und Besprechungsthema variieren.

Zu 9
Die im Formblatt genannten Vertragsfristen stimmen mit dem Bauzeitenplan überein.
Das Aufstellen eines detaillierten gewerkespezifischen Bauzeitenplans ist Aufgabe des AN (siehe auch 01.02.0010 Gewerkespezifischen Bauzeitenplan erstellen). Die hierfür relevanten Zwischen- und Fertigstellungstermine sind in den Vertragsterminen aufgeführt.

Zu 10
Die Bedingungen der Baustelleneinrichtung sind dem beigefügten, campusübergreifenden Baulogistikkonzept, sowie den Baustelleneinrichtungsplänen zu entnehmen:
2034_20260114_FIS_LO_001_XXX_Baulogistikhandbuch
2034_20250121_FIS_LV_001_FES_250919_TH-Köln_Gebäude E

Zu 11
Die Ausführung der Montageleistungen ist unter Berücksichtigung der Vorgaben durch die Vertragstermine geschossweise kontinuierlich möglich.


Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW NL Köln

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Bitte warten...