I. Mindestkriterien
1. mindestens 4 Mitarbeitende im Bereich TGA gemäß § 53 HOAI (Qualifikation Dipl.-Ing. / B.Eng. / M.Sc. )
2. Zwei Referenzobjekte:
Leistungserbringung aus dem Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 bis 56 HOAI,
mit den Anlagengruppen 1, 2, 3, 4 und 5,
mit erbrachten Leistungsphasen 1-8
für den Umbau eines Objektes,
in der Honorarzone II,
Baukosten der KG 400 nach DIN 276 von mind. 2,0 Mio. EUR brutto,
NUF von mind. 800 m2
und der Zeitraum der werkvertraglichen Abnahme der Bauleistungen des Projekts liegt zwischen dem 01.11.2019 und dem 31.10.2024.
II. Auswahlkriterien
1. Anzahl Mitarbeitende im Bereich TGA gemäß § 53 HOAI (Qualifikation Dipl.-Ing. / B.Eng. / M. Sc. ): alternativ erreichbare Punkte
a) 5 Mitarbeitende: 1 Punkt
b) 10 Mitarbeitende: 2 Punkte
c) 15 Mitarbeitende: 3 Punkte
2. Referenzobjekt 1 Fachplanung Technische Ausrüstung
a) Es handelt sich um einen öffentlichen Auftraggeber: 2 Punkte
b) Das Referenzobjekt umfasst technische Neuanlagen, die im Rahmen des Umbaus und Erweiterung eines Gebäudes installiert wurden: 1 Punkt
c) Die erbrachten Leistungen der Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen sind der Honorarzone III zuzuordnen: 3 Punkte
d) Die erbrachten Leistungen der Anlagengruppe 5 Starkstrom sind der Honorarzone III zuzuordnen: 3 Punkte
e) Zusätzlich zu den Anlagengruppen 1 bis 5 wurden die Anlagengruppen 6 bis 8 gemäß HOAI § 53 in den Leistungsphasen 1 bis 8 erbracht: 3 Punkte
f) Die tatsächlich beplante Fläche beträgt mehr als 1.500 m2 NUF: 1 Punkt
g) Bei dem Referenzobjekt handelt es sich um ein Büro- oder Verwaltungsgebäude: 1 Punkt (alternativ erreichbar zu 2h)
h) Bei dem Referenzobjekt handelt es sich um ein Gerichtsgebäude: 2 Punkte (alternativ erreichbar zu 2g)
3. Referenzobjekt 2 Fachplanung Technische Ausrüstung
a) Es handelt sich um einen öffentlichen Auftraggeber: 2 Punkte
b) Das Referenzobjekt umfasst technische Neuanlagen, die im Rahmen des Umbaus und Erweiterung eines Gebäudes installiert wurden: 1 Punkt
c) Die erbrachten Leistungen der Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen sind der Honorarzone III zuzuordnen: 3 Punkte
d) Die erbrachten Leistungen der Anlagengruppe 5 Starkstrom sind der Honorarzone III zuzuordnen: 3 Punkte
e) Zusätzlich zu den Anlagengruppen 1 bis 5 wurden die Anlagengruppen 6 bis 8 gemäß HOAI § 53 in den Leistungsphasen 1 bis 8 erbracht: 3 Punkte
f) Die tatsächlich beplante Fläche beträgt mehr als 1.500 m2 NUF: 1 Punkt
g) Bei dem Referenzobjekt handelt es sich um ein Büro- oder Verwaltungsgebäude: 1 Punkt (alternativ erreichbar zu 3h)
h) Bei dem Referenzobjekt handelt es sich um ein Gerichtsgebäude: 2 Punkte (alternativ erreichbar zu 3g)