Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt.
Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der
Anlage wird empfohlen funktionsbezogene E-Mail-Adressen zu verwenden. Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008.
Sollte es im Rahmen des Vergabeverfahrens durch Mehrfachangaben im Preisblatt einerseits und im Bietertool andererseits zu widersprüchlichen Angaben über Preisnachlässe durch den Bieter kommen, werden die Angaben im Preisblatt als vorrangig angesehen und der Bewertung des Angebots zugrunde gelegt.
Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Hinweis - Vergaberegister
Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen.
Abzugeben ist ein Angebot basierend auf die ausgewiesene Honorarzone. Preisnachlässe oder Preisaufschläge sind ausschließlich über die Zu- und Abschläge vorzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die hiervon abweichen ausgeschlossen werden.
Nachlässe, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nicht gewertet und die Eintragung im VMS-Bietertool ersetzt nicht die Eintragung im Angebot.
Nur bei Leistungen zur Prüfstatik:
Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind gem. § 7 LHO / § 7 BHO bei allen Maßnahmen des Landes / Bundes zu beachten. Ferner gilt das vergaberechtliche Wettbewerbsgebot im Ausschreibungsverfahren. Eine Preisabsprache würde diese Grundätze unterlaufen. Beim Vorliegen von Anhaltspunkten für die Nichteinhaltung des Geheimwettbewerbes behält sich der Auftraggeber eine eingehende Prüfung der Angebote vor, die zum Ausschluss vom Verfahren führen kann. Somit führen Angebote, die von der BVS erstellt und eingereicht werden zum Ausschluss. Bitte reichen Sie daher Ihr Angebot auf eigenem Briefkopf ein.
Erfüllen mehrere Bieter gleichermaßen die Anforderungen und ist die Angebotssumme gleich, kann der Zuschlag unter den verbliebenden Bietern durch Los getroffen werden.
Auf Grund systemischer Gegebenheiten wird diese Ausschreibung im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens dargestellt, um eine Veröffentlichung des Auftrags im Sinne der möglichen Binnenmarktrelevanz zu gewährleisten. Jedoch handelt es sich hierbei um eine Vergabe für Leistungen von Freiberuflich Tätigen gem. § 50 UVgO, wonach eine Verhandlung grundsätzlich möglich ist. Der BLB beabsichtigt, den Zuschlag unmittelbar zu erteilen, behält sich aber vor, Verhandlungen zu führen. Die Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz werden dabei selbstverständlich beachtet.
Die Vertragsunterlagen werden bei Zuschlagserteilung über den Vergabemarktplatz versendet. Der AN verpflichtet sich, die Vertragsunterlagen zu unterschreiben und in einer PDF-Datei über den Vergabemarktplatz einzureichen.
Wird der Vertrag und die Anlagen, wie zur Angebotsabgabe gefordert, unterschrieben dem Angebot beigefügt, wird der Vertrag bei Zuschlagserteilung digital vom Einkauf gegengezeichnet und dem AN über den Vergabemarktplatz zugesendet.