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BLB NRW D/Wuppertal (WE 2477)/Justizzentrum Wuppertal: Rückbau Elektrotechnik 065-...
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.12.2024
17.12.2024 11:30 Ortszeit
17.12.2024 11:30 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Düsseldorf
05111-32003-71
Eduard-Schulte-Straße 1
40225
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Einkauf und Vertragsmanagement
BLBVergabe@blb.nrw.de
+49 0
+49 0

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Düsseldorf
05111-32003-71
Eduard-Schulte-Straße 1
40225
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Einkauf und Vertragsmanagement
BLBVergabe@blb.nrw.de
+49 0
+49 0
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW - Justiziariat
05111-32003-71
Mercedesstr. 12
40470
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
BLBVergabe@blb.nrw.de
+49 0
+49 21161700174

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln·
t:02211473055
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 0
+49 221-1472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45311200-2
45111000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rückbau Elektrotechnik

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Rückbau und die Leitungssicherung der Elektrotechnik

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
04.02.2025
08.08.2025
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Justizzentrum Wuppertal
Eiland 1 + 2
42103
Wuppertal
Deutschland
DEA1A

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Selbstständige

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXY11WRPKSU

Einlegung von Rechtsbehelfen

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: https://www.blb.nrw.de/compliance.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.

Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.

Hinweis - Wettbewerbsregister
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einholen.

Zuständigkeit bei Meinungsverschiedenheiten nach § 18 (2) VOB/B (Streitigkeiten)
Entsprechend dem § 18 (2) VOB/B und dem Transparenzgebot hat der BLB NRW die zuständige Stelle eingerichtet und gibt sie hiermit bekannt:
BLB NRW Zentrale
Justiziariat
Mercedesstr.12
40470 Düsseldorf

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

49
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

elektronisch

Ohne Bieterbeteiligung

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

keine

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Allgemeine Eignung

Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen. Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können.

Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.

Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:

https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf

Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.

Nachunternehmen/andere Unternehmen

Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Allgemeine Eignung

Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen. Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können.

Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.

Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:

https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf

Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.

Nachunternehmen/andere Unternehmen

Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Allgemeine Eignung

Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen. Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.

Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:

https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf

Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.

Nachunternehmen/andere Unternehmen

Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.

Finanzierung

siehe Vergabeunterlagen

Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Zudem beträgt die Sicherheit für Mängelansprüche drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

keine

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung