A)_Verfahren: Wertung von Angeboten aufgrund der beigefügten Zuschlagsmatrix:
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Dafür ist die erreichte Punktzahl gem. Wertungsmatrix der Zuschlagskriterien maßgebend.
Der Wertungsmatrix liegt ein Bewertungsbasis von 0-5 Punkte je Kriterium zu Grunde. Die Wertungsmatrix setzt sich dabei aus den nachfolgenden Zuschlagskriterien zusammen:
Zuschlagskriterium - A Konzepte (Gewichtung 40%)
Das Zuschlagskriterium A Konzepte geht mit einem Anteil von 40% in die Gesamtbewertung des Angebotes ein und besteht aus den nachfolgenden Unterkriterien:
A.1 Projektbezogene Personalerfahrung u. -planung (Gewichtung 20%)
- Kriterium A.1.1 Personalqualifikation/-erfahrung (Gewichtung 5%)
- Kriterium A.1.2* Personaleinsatzplanung (Gewichtung 5%)
- Kriterium A.1.3* Rollenverständnis IPA (Gewichtung 5%)
- Kriterium A.1.4* Projektaufbauorganisation (Gewichtung 5%)
A.2 Management u. Planungstransfer (Gewichtung 20%)
- Kriterium A.2.1* projektspezifische Herausforderungen (Gewichtung 10%)
- Kriterium A.2.2* Umgang mit Herausforderungen (Gewichtung 10%)
*Die Bewertung der Kriterien A.1.2, A.1.3, A.1.4, A.2.1 und A.2.2 erfolgt durch ein Wertungsgremium des AG auf Basis der vorgesehenen Punkteverteilung gem. Wertungsmatrix.
Zuschlagskriterium - B Kooperationskultur - Assessment Center (Gewichtung 30%).
Im Kriterium B erfolgt die Bewertung der Kooperationskultur anhand der Ergebnisse des durchgeführten Assessment Centers (AC), mit einer Gewichtung von 30%.
Am AC nehmen insgesamt bis zu 5 Teammitglieder des Bieters, unterteilt in SMT, PMT und Team teil. Das SMT, PMT und Team werden dabei jeweils in mindestens zwei Übungen (Interviews, Rollensimulationen, Case Studies) in den Kompetenzen Kooperations- und Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Problemlösungskompetenz, Selbstreflexion und Lernen, Resilienz, Kooperative Führung, Entscheidungsfähigkeit, Verantwortungsbereitschaft und Analysefähigkeit beobachtet, eingeschätzt und bewertet. SMT, PMT und das Team werden zunächst gesondert mit einem Punktesystem von 0 bis 5 Punkte je Kompetenz auf Grundlage der Beobachtung eines Beobachterteams bewertet. Je Kompetenz wird dann die durchschnittliche erreichte Punktzahl aus SMT, PMT und Team ermittelt. Dabei wird die Punktzahl vom SMT mit 20% und die Punktzahl vom PMT und vom Team jeweils mit 40% gewichtet.
Zuschlagskriterium - C Beteiligungsbeitrag (Gewichtung 10%)
Im Zuschlagskriterium C erfolgt die Bewertung des Beteiligungsbetrags. Der höchste Beteiligungsbeitrag wird mit 5 Punkten gewertet. Alle anderen Beiträge werden zum höchsten Beitrag ins Verhältnis gesetzt. Die Differenz zum höchsten Beteiligungsbeitrag wird jeweils in Prozent ermittelt. Je % niedrigerem Beteiligungsbeitrag wird ein Punktabzug in gleicher prozentualer Höhe vorgenommen. Berechnung Beteiligungsbeitrag (Auswertung siehe Tabellenblatt Berechnung Punkte C der Wertungsmatrix).
Zuschlagskriterium - D Preis (Gewichtung 20%)
Das Zuschlagskriterium D Preis geht mit einem Anteil von 20% in die Gesamtbewertung des Angebotes ein und besteht aus den nachfolgenden Unterkriterien:
D.1 Deckungsbeitrag (Gewichtung 10%):
- Kriterium D.1.1 Deckungsbeitrag - Eigenleistung (Gewichtung AGK 3,5% und G 1,5%)
- Kriterium D.1.2 Deckungsbeitrag - Fremdleistung (Gewichtung AGK 3,5% und G 1,5%)
D.2 Preis (Stunden-/Tagessatz Planungs- und Managementleistungen) (Gewichtung 10%):
- Kriterium D.2.1 Stundensatz/Tagessatz für Planungs-/Managementleistungen (Gewichtung 5%)
- Kriterium D.2.2 Tagessatz für Reise- und Unterkunftskosten (Gewichtung 5%)
Begründung der Zuschlagskriterien:
§ 16d Abs. 2 Nr. 1 VOB/A - EU: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden.
§ 16d Abs. 2 Nr. 2 S. 2 VOB/A - EU: Zuschlagskriterien können insbesondere sein:
a) Qualität einschließlich technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Zugänglichkeit, "Design für alle", soziale, umweltbezogene und innovative Eigenschaften;
b) Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals, wenn die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann, oder
c) Kundendienst und technische Hilfe sowie Ausführungsfrist.
B)_Sonstiges:
Wichtiger Hinweis im laufendem Vergabeverfahren. Aufgrund IT-seitiger Einschränkungen und Erreichbarkeit des Vergabesatellits (VMP-Modul) erhalten Sie nachfolgende Information zur Kenntnis und Berücksichtigung:
Eingeschränkte Kommunikation über den Vergabemarktplatz vergabe.NRW vom 26.11. bis einschließlich 01.12.2024:
Auf Grund von Wartungsarbeiten an den Servern steht die elektronische Kommunikation über den Vergabemarktplatz vom 26.11. bis einschließlich 01.12.2024 nicht zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere die Funktionen:
- Allgemeine Zugriffe und die Benutzeroberfläche auf der Vergabeplattform
- Einreichung und Beantwortung von Bieter-/Bewerberfragen
- Einreichung und Öffnung von Teilnahmeanträgen/Angeboten.
Die Fristen im Vergabeverfahren wurden so gewählt, dass der temporäre Ausfall der Kommunikationsmöglichkeiten auf Grund der Wartungsarbeiten angemessen berücksichtigt wird.
C)_Mögliche Flächenreduzierungen:
Bei den vorliegenden Anlagen zum Raum- und Funktionsprogramm handelt es sich um das vorläufige Raumprogramm, vorbehaltlich der finalen Freigabe durch die genehmigende Institution. Derzeit ist von einer Reduzierung von ca. 10% der NUF 1 bis 6 auszugehen, welche den Bietern im weiteren Verfahren durch ein angepasstes Raum- und Funktionsprogramm zur Verfügung gestellt wird.