Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf
Vom Unternehmen wird der Nachweis einer mindestens dreijährigen vergleichbaren Geschäftstätigkeit zu den ausgeschriebenen Leistungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gefordert (Mindestanforderung)!
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der dreijährigen Geschäftstätigkeit durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der dreijährigen Geschäftstätigkeit mit dem Angebot- Entweder die vollständig ausgefüllte
"Eigenerklärung zur Eignung", (FB124), oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Die mit dem Angebot vorzulegenden Nachweise und Erklärungen sind im Fall von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen wird (zunächst) eine Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit und Fachkunde gefordert. Zur Eignungsprüfung sind die entsprechenden Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Geforderte Zertifikate bzw. Einzelnachweise sind:
- Zertifizierung Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gemäß §62 AwSV
- Wassergefährdende Stoffe: Fachkundenachweis gemäß § 62 WHG Betrieb und verantwortliche Person
- Abscheider: Fachkundenachweis für die Generalinspektion von Fettabscheidern gemäß DIN EN 1825-2 / DIN 4040-100
- Abscheider: Fachkundenachweis für die Generalinspektion von Leichtflüssigkeitsabscheidern gemäß DIN 1999-100, DIN 1999-101