BLB NRW Z/NL Aachen/Technisches Gebäudemanagement TGM 100-24-00087/ Los 9: Ausbau ...
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
21.01.2025
03.02.2025 09:00 Ortszeit
03.02.2025 09:00 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale
05111-32003-71
Mercedesstraße 12
40470
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Servicecenter Zentraler Einkauf
BLBVergabe@blb.nrw.de
+49 0
+49 0

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale
05111-32003-71
Mercedesstraße 12
40470
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Servicecenter Zentraler Einkauf
BLBVergabe@blb.nrw.de
+49 0
+49 0
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln·
keine Angabe
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 0
+49 221-1472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45421000-4
45262100-2
45400000-1
45420000-7
45421140-7
45421150-0
45421160-3
45422000-1
45422100-2
45441000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Technisches Gebäudemanagement (TGM), BLB NRW, Niederlassung Aachen.
Das TGM der NL Aachen ist insgesamt in 11 Fachlose aufgeteilt.
Die Fachlose sind ggf. in weitere Regionallose unterteilt.
Für das hier ausgeschriebene Regionallos 9.2 (Ausbau I. Bereich: AC) sind Beseitigung von Not- und Störfällen sowie Instandsetzungen durchzuführen.
Die Ausführungsorte ergeben sich aus dem Verzeichnis der Liegenschaften.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Ausschreibung der Leistung des technischen Gebäudemanagements im BLB NRW, Niederlassung Aachen ist insgesamt in 11 Fachlose aufgeteilt.
Das Fachlos 9 (Ausbau I) ist in weitere Regionallose unterteilt.
Im Liegenschaftsverzeichnis besonders gekennzeichnete Liegenschaften ("TFM" o.Ä.) werden durch einen FM Dienstleister bewirtschaftet, hier sind abweichende Leistungserbringungen zu beachten (siehe Anlage 1 zu VB TGM Leistungsbeschreibung).
Für das hier ausgeschriebene Regionallos 9.2 ist nur die Preiskomponente 2 anzubieten.

Preiskomponente 2:
Beseitigung von Not- und Störfällen sowie Instandsetzungsleistungen bis zu 30.000,- EUR im Einzelfall auf Basis von Einzelaufträgen anhand der in der Anlage 1 zu VB TGM Leistungsbeschreibung beschriebenen Bedingungen. Die Angebotserstellung erfolgt auf Basis §4 EU Absatz 3 VOB/A (Auf- und Abgebotsverfahren) sowie über die vorgegebenen Stundensätze, Materialkosten und Zuschläge.

Die Angebotsdaten für die Preiskomponente 2 sind im Angebotsformblatt (Angebot TGM) unter Punkt 2.1, 2.2, 2,3 und 2.4 einzutragen. Die geschätzten Jahreszielwerte der Leistungsbereiche werden in der "Aufforderung TGM EU" im Einzelnen mitgeteilt.

Einzelleistungen zu Not- und Störfallbeseitigungen sowie planbare Instandsetzung und Verbesserungen werden jeweils im Einzelfall gesondert beauftragt, jedoch maximal bis zu einem Höchstwert von insgesamt 318.544,00 EUR netto. Ein Einzelauftrag, der zur Überschreitung dieses Höchstwertes führen würde, erfolgt nicht. Mit Erreichen des Höchstwertes erlischt die Leistungspflicht des AN in Bezug auf die Leistungen Not- und Störfallbeseitigung sowie planbare Instandsetzung und Verbesserung. Grundlage sind die mit dem Angebot festgelegten Auf- bzw. Abgebote zu den dort benannten Standardleistungsbüchern (StLB) sowie Stundenverrechnungssätze und Materialkostenzuschläge.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende

Der Vertrag über Technisches Gebäudemanagement beginnt am 01.04.2025.
Die Leistungen der Wartung/Inspektion und Instandsetzung sind vom 01.06.2025 bis zum 30.11.2026 zu erbringen. Zu diesem Zeitpunkt endet der Vertrag voraussichtlich. Kündigt der AG den Auftrag nicht 3 Monate vor Ablauf der vertraglichen Mindestlaufzeit, verlängert sich diese jeweils um ein Jahr bis maximal insgesamt
3,5 Jahre.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Aachen
Mies-van-der-Rohe-Straße 10
52074
Aachen
Deutschland
DEA2D

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Aachen. Ausführungsorte und Anzahl der Liegenschaften für
dieses Regionallos ergeben sich aus dem Verzeichnis der Liegenschaften.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Selbstständige

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXY1TEVAH5G

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

siehe Vergabeunterlagen
Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB/Compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.

Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.

Zuständigkeit bei Meinungsverschiedenheiten nach § 18 (2) VOB/B (Streitigkeiten)
Entsprechend dem § 18 (2) VOB/B und dem Transparenzgebot hat der BLB NRW die zuständige Stelle eingerichtet und gibt sie hiermit bekannt:
BLB NRW Zentrale
Justiziariat
Mercedesstr.12
40470 Düsseldorf

Wenn in den Vergabeunterlagen die Abgabe von mehreren Hauptangeboten nicht ausgeschlossen wurde (siehe Formblatt -211_EU_Aufforderung), dann muss jedes einzelne Hauptangebot im Vergabemarktplatz als ein eigenständiges Angebot - mit allen dazugehörenden Unterlagen - erzeugt und über den Abgabeprozess einzeln eingereicht werden. Angebote von Bietern, die sich nicht an diese Formvorgaben halten, werden ausgeschlossen.
Die Abgabe von technisch identischen Doppelangeboten ist nur insoweit zulässig, solange keine belastbaren Anhaltspunkte für missbräuchliches Bieterverhalten vorliegen. Insbesondere das selektive Bedienen von Nachforderungsaufforderungen führt zum Ausschluss des selektiv vervollständigten Hauptangebots.

Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt.

Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen.
Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Anschrift siehe Nr. I.1)

Ohne Bieterbeteiligung

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Allgemeine Eignung

Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.

Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.

Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:

https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf

Vom Unternehmen wird der Nachweis einer mindestens dreijährigen vergleichbaren Geschäftstätigkeit zu den ausgeschriebenen Leistungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gefordert (Mindestanforderung)!

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der dreijährigen Geschäftstätigkeit durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der dreijährigen Geschäftstätigkeit mit dem Angebot- Entweder die vollständig ausgefüllte
"Eigenerklärung zur Eignung", (FB124), oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Die mit dem Angebot vorzulegenden Nachweise und Erklärungen sind im Fall von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.

Nachunternehmen/andere Unternehmen

Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.

Auftragsspezifische Anforderungen:

Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen wird (zunächst) eine Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit und Fachkunde gefordert. Zur Eignungsprüfung sind die entsprechenden Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Geforderte Zertifikate bzw. Einzelnachweise sind:

- Asbest: Sachkundenachweis gem. TRGS 519 Nummer 2.7 Anlage 4C

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Allgemeine Eignung

Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.

Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.

Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:

https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf

Vom Unternehmen wird der Nachweis einer mindestens dreijährigen vergleichbaren Geschäftstätigkeit zu den ausgeschriebenen Leistungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gefordert (Mindestanforderung)!

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der dreijährigen Geschäftstätigkeit durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der dreijährigen Geschäftstätigkeit mit dem Angebot- Entweder die vollständig ausgefüllte
"Eigenerklärung zur Eignung", (FB124), oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Die mit dem Angebot vorzulegenden Nachweise und Erklärungen sind im Fall von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.

Nachunternehmen/andere Unternehmen

Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.

Auftragsspezifische Anforderungen:

Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen wird (zunächst) eine Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit und Fachkunde gefordert. Zur Eignungsprüfung sind die entsprechenden Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Geforderte Zertifikate bzw. Einzelnachweise sind:

- Asbest: Sachkundenachweis gem. TRGS 519 Nummer 2.7 Anlage 4C

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Allgemeine Eignung

Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.

Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.

Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:

https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf

Vom Unternehmen wird der Nachweis einer mindestens dreijährigen vergleichbaren Geschäftstätigkeit zu den ausgeschriebenen Leistungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gefordert (Mindestanforderung)!

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der dreijährigen Geschäftstätigkeit durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der dreijährigen Geschäftstätigkeit mit dem Angebot- Entweder die vollständig ausgefüllte
"Eigenerklärung zur Eignung", (FB124), oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Die mit dem Angebot vorzulegenden Nachweise und Erklärungen sind im Fall von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.

Nachunternehmen/andere Unternehmen

Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.

Auftragsspezifische Anforderungen:

Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen wird (zunächst) eine Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit und Fachkunde gefordert. Zur Eignungsprüfung sind die entsprechenden Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Geforderte Zertifikate bzw. Einzelnachweise sind:

- Asbest: Sachkundenachweis gem. TRGS 519 Nummer 2.7 Anlage 4C

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Vorgaben des TVgG NRW zu Mindestlohn/Tariftreue sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i.S.v. §§ 128 (2) i.V.m. 129 GWB. Besondere Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Erhöhte Sicherheitsbestimmungen sind ggf. zu beachten.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung