Sofern Sie Interesse an einer Angebotsabgabe haben, bitten wir Sie, Angaben zu den in der Anlage "Ermittlung der Honorargrundlagen und Honorarabfrage" genannten Honorarparametern zu machen. Im Vertragsentwurf darf nichts verändert oder eingefügt werden. Nachdem der Vertragspartner feststeht, werden die von ihm gemachten Angaben vom BLB in den Vertragsentwurf übertragen.
Abzugeben ist ein Angebot basierend auf die ausgewiesene Honorarzone. Preisnachlässe oder Preisaufschläge sind ausschließlich über die Zu- und Abschläge vorzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die hiervon abweichen ausgeschlossen werden.
Die Vertragsunterlagen werden bei Zuschlagserteilung über den Vergabemarktplatz versendet. Der AN verpflichtet sich, die Vertragsunterlagen unterschrieben in einer PDF-Datei über den Vergabemarktplatz einzureichen.
Gem. der Änderungsverordnung zur HOAI wird für Verträge die Textform gefordert. Aus diesem Grunde erfolgt die Zustellung der Vertragsunterlagen über den Vergabemarktplatz. Der AN ist dazu aufgefordert, nach Zusendung der Vertragsunterlagen, eine Bestätigung über den Erhalt und der Zustimmung der Vertragsunterlagen einzureichen. Der Vertrag muss nicht mehr gezeichnet werden.
Sollte es im Rahmen des Vergabeverfahrens durch Mehrfachangaben im Preisblatt einerseits und im Bietertool andererseits zu widersprüchlichen Angaben über Preisnachlässe durch den Bieter kommen, werden die Angaben im Preisblatt als vorrangig angesehen und der Bewertung des Angebots zugrunde gelegt.
Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Hinweis - Vergaberegister
Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen.