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VO: VgV Vergabeart:   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Schreiben 1: Beantwortung Bewerberfrage Datum: 14.11.2024 - 14:37 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend ersehen Sie eine Bewerberfrage nebst Antwort:

FRAGE
In Ihren Unterlagen erwähnen Sie, dass die Referenzobjekte Honorarzone III erfüllen müssen. In dem Bewerberbogen selbst, in welchem wir die Referenzen angeben müssen, steht davon allerdings nichts. Ist es korrekt, dass es sich um Honorarzone III handeln muss?

Zudem würden wir gerne in Erfahrung bringen, ob es erforderlich ist, dass die Referenzen unter Anwendung der RBBau stehen? Oder ist fließt dies nicht in die Bewertung ein?


ANTWORT

- Honorarzone III
Die Honorarzone III ist keine Mindestanforderung und wird daher nicht zwingend als Referenzangabe gefordert. Sind die erbrachten Leistungen bei mindestens zwei Anlagengruppen der HZ III zuzuordnen, gibt es dafür entsprechend Zusatzpunkte.

- RBBau
Die Anwendung der RBBau bei der Referenz ist ebenfalls kein Mindestkriterium. Es gibt jedoch Zusatzpunkte, sofern es sich bei dem jeweiligen Referenzobjekt um eine Baumaßnahme handelt, bei der die RBBau anzuwenden war.


Mit der Bitte um Kenntnisahme und Beachtung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Silke Ly
Einkauf & Vertragsmanagement

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