Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt.
Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der
Anlage wird empfohlen funktionsbezogene E-Mail-Adressen zu verwenden. Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008.
Es handelt sich um eine Vergabe von Leistungen, die durch freiberuflich Tätige oder im Wettbewerb mit diesen angeboten werden. Die Vergabe erfolgt in Anlehnung an eine Öffentliche Ausschreibung.
Der BLB NRW behält sich allerdings vor, ggf. nach Angebotsabgabe Verhandlungen zu führen um Unklarheiten bezügliche der Angebote (Leistung, Preise etc.) aufzuklären.
Wir bitten darum, Rückfragen über den Kommunikationsbereich dieses Projektraums zu stellen.
Die geforderten Unterlagen sind an die genannte Vergabestelle über den Vergabemarktplatz digital zu übersenden.
Das Angebot muss dort bis zum Submissionstermin übermittelt worden sein. Die Übermittlung hat über den Reiter "Angebote"
mit Hilfe des dort zur Verfügung gestellten Bietertools zu erfolgen. Eine Übermittlung über den Kommunikationsbereichs des
Vergabemarktplatzes ist nicht zulässig.
Der Auftraggeber fordert - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nach, diese sind nach schriftlicher
Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende
Ausführungsbedingungen i.S.v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des
Vertrages.
Sollte es im Rahmen des Vergabeverfahrens durch Mehrfachangaben im Preisblatt einerseits und im Bietertool andererseits zu widersprüchlichen Angaben über Preisnachlässe durch den Bieter kommen, werden die Angaben im Preisblatt als vorrangig angesehen und der Bewertung des Angebots zugrunde gelegt.