MINDESTANFORDERUNGEN AN DIE EIGNUNG UND EIGNUNGSKRITERIEN
Eignung zur Berufsausübung
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur / Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur / Ingenieur tätig zu werden. Der Bewerber oder der örtliche Partner muss - sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll - nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein. Die verantwortlichen Personen (Projektleiter / stellvertretender Projektleiter) müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel mindestens fünf Jahre - verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur / Ingenieur benennen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
gemäß Bewerbungsformular,
Anlage 1 - Erklärung zu Interessen und Beteiligungen
Anlage 2 - Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen
Anlage 3 - Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen
Anlage 4 - Erklärung zu Ausschlussgründen
Anlage 5 - Verpflichtungserklärung Berufshaftpflichtversicherung zzgl. Nachweis
Anlage 6 - Erklärung über den spezifischen Umsatz (Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre)
Es gelten folgende Mindeststandards:
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR
für sonstige Schäden: 1,0 Mio. EUR
Die Versicherung ist während der gesamten Vertragslaufzeit zu unterhalten und nachzuweisen. Die Versicherung muss bei juristischen Personen mindestens dreifach maximiert sein, bei natürlichen Personen mindestens zweifach maximiert. Der Nachweis ist durch Vorlage der Erklärung zur Deckungszusage der Versicherung zu erbringen. Mindestanforderung für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die genannten Deckungssummen abgeschlossen wird oder eine verbindliche Eigenerklärung. Die Erklärung muss der Bewerbung als Nachweis beigelegt werden.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
gemäß Bewerbungsformular,
Anlage 7 - Unternehmensreferenzen
Anlage 8 - Beschäftigte der letzten 3 Kalenderjahre (im jährlichen Mittel)
Anlage 09 - Erklärung Nachunternehmer (vom NU zu unterschreiben)
Es gelten folgende Mindeststandards:
Vier Referenzen für Generalplanung, davon
- alle Referenzen mit Objektplanung Gebäude und Fachplanung TGA
- mind. zwei Referenzen mit Brutto-Bauwerkskosten über 2 Mio. EUR (in den KG 300+400)
- mind. zwei Referenzen für Neubau oder Sanierung/Umbau im laufenden Betrieb
Grundsätzlich gilt:
- alle Referenzen mit einer vergleichbaren Leistung
- alle Referenzen mit Leistungszeitraum 01.07.2020 bis 30.06.2025 (Wertungsfähig ist eine Referenz, wenn Leistungen im Referenzzeitraum erbracht wurden. Die Leistungen müssen nicht abgeschlossen sein, um die grundsätzliche Wertungsfähigkeit der Referenz sicher zu stellen.)
Gewertet werden nur solche Referenzen, für die die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:
- Vollständig ausgefülltes Referenzformblatt (Anlage 7) als Eigenerklärung
- Ergänzende Projektdarstellung (Bild/Text) auf maximal 2 DIN A4-Seiten zu jeder Referenz
- Sofern ein Referenzschreiben - z.B. des Auftraggebers - mit allen zur Wertung erforderlichen Angaben vorliegt, kann dieses ergänzend beigefügt werden. Im Falle einer alleinigen Eigenerklärung des Bewerbers, d.h. ohne Vorlage eines Referenzschreibens, weisen wir ausdrücklich auf Ihre Erklärung (Anlage 4) hin.
ZUSCHLAGSKRITERIEN
Hingewiesen wird auf die Zuschlagkriterien aus der Zuschlagsmatrix:
- Projektorganisation: 8%
- Vorgehensweise: 30%
- Kostenplanung und -steuerung: 8%
- Terminplanung und -steuerung: 8%
- Qualitätssteuerung: 8%
- Berufserfahrung PL: 4%
- Berufserfahrung stv. PL: 4%
- Honorarangebot: 30%
WEITERE HINWEISE
Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt. Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen. Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008.
Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer. Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW: Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. Hinweis - Vergaberegister: Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Einzureichende Unterlagen: Erklärung Datenschutz-Grundverordnung (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern das Angebot personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Dritten enthält, ist sichergestellt und auf Anfrage nachzuweisen, dass eine Übermittlung im Rahmen des Angebots zulässig ist. Die Information gemäß Art. 13 und 14 EU Datenschutz-Grundverordnung haben wir zur Kenntnis genommen und den im Angebot genannten Personen zur Kenntnis gegeben. Sollte es im Rahmen des Vergabeverfahrens durch Mehrfachangaben im Preisblatt einerseits und im Bietertool andererseits zu widersprüchlichen Angaben über Preisnachlässe durch den Bieter kommen, werden die Angaben im Preisblatt als vorrangig angesehen und der Bewertung des Angebots zugrunde gelegt.