Hingwiesen wird auf die Zuschlagskriterien aus der Datei "Bewertungsmatrix.pdf":
1.Referenzprojekte
Bewertet mit bis zu 70 Punkten
-Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren zum Abbruch von Gebäuden in innerstädtischer Lage mit Abbruchkosten (nur Abbruch, ohne Erdbau und Spezialtiefbau) von > 4 Mio EUR brutto.
min. 2 Projekte: (20 Punkte); min. 1 Projekt: (10 Punkte); kein Projekt: (0 Punkte)
-Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren zur Herstellung eines Baugrubenverbaus mit min. 100 m Verbaulinie.
min. 2 Projekte: (13 Punkte); min. 1 Projekt: (7 Punkte); kein Projekt: (0 Punkte)
-Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren zur Herstellung von Unterfangungen mit min. 50 m Unterfangungslinie.
min. 2 Projekte: (12 Punkte); min. 1 Projekt: (6 Punkte); kein Projekt: (0 Punkte)
-Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren zum komplexen Abbruch von Gebäuden inkl. Erdarbeiten und Spezialtiefbau mit Gesamtkosten von > 8 Mio EUR brutto.
min. 2 Projekte: (25 Punkte); min. 1 Projekt: (15 Punkte); kein Projekt: (0 Punkte)
Referenznachweise sind mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
- Ansprechpartner
- Art der ausgeführten Leistung
- Auftragssumme, Ausführungszeitraum
- stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen
- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
- Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden
- Für eine wertbare Referenz muss eine Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung oder eine entsprechende Eigenerklärung vorgelegt werden.
2.Wirtschaftlichkeit des Angebotes
Bewertet mit bis zu 30 Punkten
Bewertet wird der Gesamtpreis inkl. Nachlässe nach rechnerischer Prüfung.
Das wirtschaftlichste Angebot wird mit 100% = 30 Punkten bewertet. Die weiteren Angebote werden, bezogen auf die prozentuale Abweichung zum Bestbieter bewertet.
Die Formel zur Berechnung der Punkte (bis zur 2. Nachkommastelle) lautet wie folgt:
30-(1-Preis Bestbieter/Bieter)*30
Hieraus ergibt sich eine zu erreichende Punktzahl von max. 100
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Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt.
Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen.
Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008.
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Nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. 1 S. 2267) ist der BLB NRW verpflichtet, ab dem 01.01.2002, bei Verträgen über Bauleistungen 15% von jedem Auftragnehmer in Rechnung gestellten Entgelt an das für ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamtes vorlegt.
Von der Bagatellgrenze im Sinne des § 48 Abs.2 EStG macht der BLB NRW keinen Gebrauch. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, wird von der an Sie zu leistenden Zahlung 15% abgezogen und an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzuges wird Ihnen mitgeteilt.
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Information zur Neuorganisation der Vergabekammern in Nordrhein-Westfalen:
Zuständigkeit Vergabekammer Westfalen:
- ab 01.07.2026 bis 31.12.2026 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein Westfalen
Zuständigkeit Vergabekammer Nordrhein-Westfalen:
- ab 01.01.2027 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein Westfalen sowie für alle vor der Vergabekammer Westfalen oder der Vergabekammer Rheinland anhängigen Nachprüfungsverfahren.
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Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: https://www.blb.nrw.de/compliance.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
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Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.
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Hinweis - Wettbewerbsregister
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einholen.
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