| VO: | VOB/A | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Fragen haben wir über den Vergabemarktplatz erhalten, die wir Ihnen hiermit gerne beantworten:
Klarstellung Papierwandbekleidung, Zellulosevlieswandbekleidung, Beschichtungsaufbau
Im LV bestehen aus unserer Sicht Unklarheiten zum Zusammenhang der Positionen im Bereich Tapezierarbeiten und Beschichtungen.
Im Titel Tapezierarbeiten wird in der Vorbemerkung beschrieben, dass mit der ausgeschriebenen Papierwandbekleidung eine überstreichbare Raufasertapete mit mittlerer Körnung gemeint ist.
Die Positionen zum Tapezieren der Wand-, Leibungs-, Decken- und Deckenschrägenflächen beschreiben ebenfalls eine Papierwandbekleidung nach DIN EN 234, strukturiert, mittel, auf Stoß,
mit dem Hinweis, dass die nachträgliche Behandlung gesondert vergütet wird.
In den nachfolgenden Beschichtungspositionen wird als Untergrund jedoch Zellulosevlieswandbekleidung für nachträgliche Behandlung genannt.
Wir bitten daher um Klarstellung:
Frage 1:
"Ist die in den Tapezierpositionen ausgeschriebene Papierwandbekleidung tatsächlich als Raufasertapete mittlerer Körnung auszuführen"?
Antwort zu Frage 1:
"Die in den Tapezierpositionen ausgeschriebene Wandbekleidung ist als Raufasertapete mittlerer Körnung auszuführen. Eine Zellulosevlieswandbekleidung ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen.
Die in den Tapezierpositionen beschriebene Papierwandbekleidung nach DIN EN 234 ist als überstreichbare Raufasertapete
mittlerer Körnung zu verstehen".
Frage 2:
"Beziehen sich die Beschichtungspositionen mit dem Untergrund Zellulosevlieswandbekleidung auf dieselben zuvor tapezierten Flächen der Papierwandbekleidung/Raufaser"?
Falls ja: Soll der Begriff Zellulosevlieswandbekleidung in den Beschichtungspositionen als gleichbedeutend mit der zuvor beschriebenen Papierwandbekleidung/Raufaser verstanden werden?
Falls nein: Wo und in welchen Mengen ist eine separate Zellulosevlieswandbekleidung auszuführen?
Antwort zu Frage 2:
"Die in den Beschichtungspositionen verwendete Bezeichnung "Zellulosevlieswandbekleidung" ist redaktionell unzutreffend. Gemeint sind die zuvor tapezierten Flächen der Raufasertapete. Eine gesonderte Ausführung oder Lieferung einer Zellulosevlieswandbekleidung ist nicht vorgesehen".
Frage 3:
"Ist bei den Tapezierpositionen ausschließlich das Liefern und Verkleben der Papierwandbekleidung einschließlich Kleister/Kleber enthalten, während Grund- und Schlussbeschichtungen ausschließlich über die separaten Beschichtungspositionen abgerechnet werden"?
Antwort zu Frage 3:
"Die Tapezierpositionen umfassen das Liefern und fachgerechte Verkleben der Raufasertapete einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen und Klebstoffe. Die nachfolgenden Grund- und Schlussbeschichtungen sind - wie im Leistungsverzeichnis vorgesehen - über die separaten Beschichtungspositionen abzurechnen".
Frage 4:
"Die Position "Anpassen Papierwandbekleidung an angrenzende Bauteile" ist mit 1.000 m ausgeschrieben. Ist diese Leistung zusätzlich zu den Tapezierpositionen gesondert abzurechnen, oder ist das übliche Anschneiden/Anarbeiten an angrenzende Bauteile bereits Bestandteil der Tapezierpositionen"?
Antwort zu Frage 4:
"Die Position "Anpassen Papierwandbekleidung an angrenzende Bauteile" ist als gesondert ausgeschriebene Besondere Leistung zu vergüten. Das übliche Zuschneiden und Anarbeiten im Rahmen der Tapezierarbeiten bleibt hiervon unberührt. Eine Abrechnung erfolgt ausschließlich für die im Leistungsverzeichnis ausdrücklich ausgeschriebene zusätzliche Anpassungsleistung.
Maßgebend für die Ausführung sind insbesondere die anerkannten Regeln der Technik sowie die einschlägigen Regelwerke, insbesondere:
DIN 18366 VOB/C - Tapezierarbeiten,
DIN 18363 VOB/C - Maler- und Lackierarbeiten,
DIN EN 234 - Wandbekleidungen in Rollen (Anforderungen an Wandbekleidungen für nachträgliche Behandlung), die Verarbeitungsrichtlinien des jeweiligen Herstellers.
Der ausgeschriebene Systemaufbau lautet somit:
Untergrundvorbereitung gemäß Leistungsverzeichnis ? Raufasertapete mittlerer Körnung (Papierwandbekleidung) ? Grundbeschichtung ? Schlussbeschichtung".
Wir bitten, die Kalkulation entsprechend dieser Klarstellung vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
BLB NRW Münster
Einkauf & Vertragsmanagement
i. A. Nicole Skusa
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Submissionstermin wird auf den 10.08.2026 um 09:00 Uhr verschoben.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
BLB NRW Münster
i.A. Frau Bohlenschmidt
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