Elektroarbeiten
Elektroinstallation Mittel- u. Niederspannung sowie Fernmeldetechnik mitMittelspannungsschaltanlage (MSHV) --> 1 Stk.Transformatorenstationen 1.000 kVA --> 2 Stk.Netzersatzanlagen 1.000 kVA (NEA) --> 2 Stk.Unterbrechungsfreie Stromversorgung 625 kVA (USV) --> 2 Stk.Niederspannungshauptverteilung (NSVH) --> 1 Stk.Niederspannungsunterverteilungen (UV) --> 10 Stk.Brandmeldeanlage (BMA) --> 1 Stk.Gebäudefunkanlage (BOS) --> 1 Stk.Sicherheitsbeleuchtung (dezentral) --> 6 Stk.Kabelrinne bis 60 x 400 mm --> ca. 409 mSteckdosen 16A 1Pol UP+AP --> ca. 113 Stk.Diverse LED Leuchtkörper --> ca. 195 Stk.Sicherheitsleuchten/Piktogramme --> ca. 177 Stk.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt.
Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen. Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008.
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§ 124 GWB - § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie sämtliche Ausschlussgründe nach § 123 GWB
444 Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (TNW) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation ("PQ-Verein") von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Präqualifizierte Unternehmen müssen das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nicht einreichen.
Falls die im PQ-Verein hinterlegten Dokumente die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können, müssen die präqualifizierten Unternehmen Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abgeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Ebenso steht es den präqualifizierten Unternehmen frei, alternativ oder ergänzend Unterlagen zu den geforderten Eignungskriterien vorzulegen.Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen:
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
124: Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124;soweit jeweils eintragungspflichtig;Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
124: Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
124: Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124;Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
124: Gewerbeanmeldung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124;soweit anmeldungspflichtig;Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
124: Handelsregisterauszug (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124;soweit eintragungspflichtig;Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
124: Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, mit Angabe der Lohnsummen;Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
124: rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde;Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
124: Referenznachweise (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124; auch für präqualifizierte Unternehme relevant, sollten die im PQ-Verein hinterlegten Referenzen von der Art und vom Umfang her nicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sein; Drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben: 1) Ansprechpartner, 2) Art der ausgeführten Leistung, 3) Auftragssumme, 4) Ausführungszeitraum, 5) stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen, 6) Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, 7) stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung, 8) Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal), 9) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer), 10) ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, 11) Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (Erklärung eines Dritten als Anlage zur Eigenerklärung);Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
124: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
124: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, soweit das Unternehmen zur Sozialversicherung beitragspflichtig ist, sonst Negativbescheinigung als Dritterklärung;Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
124: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt;Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): - wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird- bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft
Info-Blatt Steuerabzug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angabe der PQ-Nummer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): im Angebotsschreiben (213) oder VMS-Konto
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.