Bewerberbogen: Erklärungen zu Ausschlussgründen § 6e VOB/A EU ( Anlage 7) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärungen zu Ausschlussgründen § 6e VOB/A EU
-> Strafvorschriften - § 6e I VOB/A EU
Ich erkläre / Wir erklären, dass ich/wir oder eine für die Leitung des Unternehmens als verantwortliche Person nicht für eine der nachfolgenden Delikte mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder meiner Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden bin/sind/ist gegen mich/uns/diese Person verhängt worden ist:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
3. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
10. den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels).
Anlage beifügen:
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als 3 Monate
-> Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - § 6e IV VOB/A EU
Anlagen beifügen:
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts, nicht älter als 3 Monate*
- Freistellungsbescheinigung des Finanzamts gem. § 48b EStG*
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, nicht älter als 3 Monate*
- soweit Fall des § 6e IV S. 2 VOB/A EU: ggf. Zahlungsnachweis oder Zahlungsverpflichtung*
*nicht erforderlich, wenn ein Nachweis über Präqualifikation (PQ-Liste) erbracht wird
-> Umwelt-, sozial-, und arbeitsrechtliche Verpflichtungen - § 6e VI Nr. 1 VOB/A EU
-> Insolvenz - § 6e VI Nr. 2 VOB/A EU