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Verfahrensangaben

BLB NRW Z/NL Münster/Technisches Gebäudemanagement TGM 100-25-00107 / Los 2: Heizu...

VO: VOB Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale
05111-32003-71
Mercedesstraße 12
40470
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Servicecenter Zentraler Einkauf
BLBVergabe@blb.nrw.de
+49 0
+49 0

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln·
keine Angabe
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 0
+49 221-1472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45331000-6
09321000-5
39715000-7
39715210-2
39715300-0
42131400-0
42512300-1
44115100-0
44115200-1
45200000-9
45230000-8
45231000-5
45311200-2
45317000-2
45330000-9
45332400-7
45343100-4
50510000-3
50700000-2
50720000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Technisches Gebäudemanagement (TGM), BLB NRW, Niederlassung Münster.
Das TGM der NL Münster ist insgesamt in 11 Fachlose aufgeteilt.
Die Fachlose sind ggf. in weitere Lose unterteilt. Für das hier ausgeschriebene Regionallos 2.1 (Heizung, Sanitär, Bereich: COE ST BOR) sind, Wartung, Inspektion, Prüfung, Beseitigung von Not- und Störfällen sowie Instandsetzungen durchzuführen. Die Ausführungsorte ergeben sich aus dem Verzeichnis der Liegenschaften.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Ausschreibung der Leistung des technischen Gebäudemanagements im BLB NRW, Niederlassung Münster, ist insgesamt in 11 Fachlose aufgeteilt. Das Fachlos 2 (Heizung, Sanitär) ist in weitere Regionallose unterteilt. Für das hier ausgeschriebene Regionallos 2.1 sind 2 Preiskomponenten anzubieten!

Im Liegenschaftsverzeichnis besonders gekennzeichnete Liegenschaften ("TFM" ) werden durch einen FM Dienstleister bewirtschaftet, hier sind abweichende Leistungserbringungen zu beachten (siehe Anlage 1 zu VB TGM Leistungsbeschreibung).

- Erste Preiskomponente (PK1)-:

Wartung, Inspektion, Sachkundigenprüfung und Prüfung durch befähigte Personen gemäß Anlage 1 zu VB TGM Leistungsbeschreibung als Einzelpreis je Equipment gemäß Leistungsverzeichnis.
Die Angebotserstellung erfolgt auf Basis §4 EU Absatz 3 VOB/A (Angebotsverfahren). Der Angebotspreis für die Preiskomponente 1 ist in das Angebotsformblatt (Angebot TGM) unter Punkt 2 (netto) einzutragen.

- Zweite Preiskomponente (PK2)-:

Beseitigung von Not- und Störfällen sowie Instandsetzungsleistungen bis zu 30.000,- EUR im Einzelfall auf Basis von Einzelaufträgen anhand der in der Anlage 1 zu VB TGM Leistungsbeschreibung beschriebenen Bedingungen. Die Angebotserstellung erfolgt auf Basis §4 EU Absatz 3 VOB/A (Auf- und Abgebotsverfahren) sowie über die vorgegebenen Stundensätze, Materialkosten und Zuschläge.

Die Angebotsdaten für die Preiskomponente 2 sind im Angebotsformblatt (Angebot TGM) unter Punkt 2.1, 2.2, 2.3 und 2.4 einzutragen. Die geschätzten Jahreszielwerte der Leistungsbereiche werden in der "Aufforderung TGM EU" im Einzelnen mitgeteilt.

Einzelleistungen zu Not- und Störfallbeseitigungen sowie planbare Instandsetzung und Verbesserungen werden jeweils im Einzelfall gesondert beauftragt, jedoch maximal bis zu einem Höchstwert von insgesamt 840.000,00 EUR netto. Ein Einzelauftrag, der zur Überschreitung dieses Höchstwertes führen würde, erfolgt nicht. Mit Erreichen des Höchstwertes erlischt die Leistungspflicht des AN in Bezug auf die Leistungen Not- und Störfallbeseitigung sowie planbare Instandsetzung und Verbesserung. Grundlage sind die mit dem Angebot festgelegten Auf- bzw. Abgebote zu den dort benannten Standardleistungsbüchern (StLB) sowie Stundenverrechnungssätze und Materialkostenzuschläge.

Angebote für weniger Preiskomponenten als gefordert, gelten als unvollständig und werden von der Wertung ausgeschlossen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.03.2026
31.03.2029

Der Vertrag über Technisches Gebäudemanagement beginnt am 01.03.2026. Die Leistungen der Wartung/Inspektion und Instandsetzung sind vom 01.04.2026 bis zum 31.03.2028 zu erbringen. Zu diesem Zeitpunkt endet der Vertrag voraussichtlich. Kündigt der AG den Auftrag nicht 3 Monate vor Ablauf der vertraglichen Mindestlaufzeit, verlängert sich diese um ein Jahr bis maximal insgesamt 3 Jahre.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA33

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Münster. Ausführungsorte und Anzahl der Liegenschaften für
dieses Regionallos ergeben sich aus dem Verzeichnis der Liegenschaften.

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Deutschland
DEA35

Liegenschaftsbereich der BLB-NRW Niederlassung Münster.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DEA37

Liegenschaftsbereich der BLB-NRW Niederlassung Münster.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DEA34

Liegenschaftsbereich der BLB-NRW Niederlassung Münster.

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
EUR
EUR
840.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

siehe Vergabeunterlagen
Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: https://www.blb.nrw.de/compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.

Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.

Zuständigkeit bei Meinungsverschiedenheiten nach § 18 (2) VOB/B (Streitigkeiten)
Entsprechend dem § 18 (2) VOB/B und dem Transparenzgebot hat der BLB NRW die zuständige Stelle eingerichtet und gibt sie hiermit bekannt:
BLB NRW Zentrale
Justiziariat
Mercedesstr.12
40470 Düsseldorf

Wenn in den Vergabeunterlagen die Abgabe von mehreren Hauptangeboten nicht ausgeschlossen wurde (siehe Formblatt -211_EU_Aufforderung), dann muss jedes einzelne Hauptangebot im Vergabemarktplatz als ein eigenständiges Angebot - mit allen dazugehörenden Unterlagen - erzeugt und über den Abgabeprozess einzeln eingereicht werden. Angebote von Bietern, die sich nicht an diese Formvorgaben halten, werden ausgeschlossen.
Die Abgabe von technisch identischen Doppelangeboten ist nur insoweit zulässig, solange keine belastbaren Anhaltspunkte für missbräuchliches Bieterverhalten vorliegen. Insbesondere das selektive Bedienen von Nachforderungsaufforderungen führt zum Ausschluss des selektiv vervollständigten Hauptangebots.

Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt.

Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen.
Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008.

Nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. 1 S. 2267) ist der BLB NRW verpflichtet, ab dem 01.01.2002, bei Verträgen über Bauleistungen 15% von jedem Auftragnehmer in Rechnung gestellten Entgelt an das für ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamtes vorlegt.
Von der Bagatellgrenze im Sinne des § 48 Abs.2 EStG macht der BLB NRW keinen Gebrauch. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, wird von der an Sie zu leistenden Zahlung 15% abgezogen und an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzuges wird Ihnen mitgeteilt.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
840.000,00
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
K&S Gesellschaft für Gebäudetechnik mbH, 46149 Oberhausen
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

K&S Gesellschaft für Gebäudetechnik mbH
DE 202514940
Kleines Unternehmen
Im Erlengrund 17a
46149
Oberhausen
Deutschland
DEA17
info@ks-gebaeudetechnik.de
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

07.01.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR

Angaben zum Angebot

1 - 392221
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung