MINDESTANFORDERUNGEN AN DIE EIGNUNG
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Eignung zur Berufsausübung
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur / Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur / Ingenieur tätig zu werden.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss - sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll - nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein.
Die verantwortlichen Personen (Projektleiter / stellvertretender Projektleiter) müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel mindestens fünf Jahre - verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur / Ingenieur benennen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
gemäß Angebotsformular
Anlage 1 - Erklärung zu Interessen und Beteiligungen
Anlage 2 - Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen
Anlage 3 - Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen
Anlage 4 - Erklärung zu Ausschlussgründen
Anlage 5 - Verpflichtungserklärung Berufshaftpflichtversicherung zzgl. Nachweis
Anlage 6 - Angaben zum spezifischen Umsatz
Es gelten folgende Mindeststandards:
Die Versicherung ist während der gesamten Vertragslaufzeit zu unterhalten und nachzuweisen.
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
für Personenschäden: 3,0 Mio. EUR
für sonstige Schäden: 5,0 Mio. EUR
Die Versicherung muss bei juristischen Personen mindestens dreifach maximiert sein, bei natürlichen Personen mindestens zweifach maximiert.
Der Nachweis ist durch Vorlage der Erklärung zur Deckungszusage der Versicherung zu erbringen. Mindestanforderung für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die genannten Deckungssummen abgeschlossen wird oder eine verbindliche Eigenerklärung. Die Erklärung muss der Bewerbung als Nachweis beigelegt werden.
Mindestanforderung zur Teilnahme am Verfahren ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz für IBM-Leistungen in Höhe von 500.000 EUR netto, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Angebotsformular
Anlage 7 - Angaben und Nachweise zur vorgesehenen Projektleitung
Anlage 8 - Unternehmensreferenzen
Anlage 9 - Beschäftigten der letzten 3 Jahre
Anlage 10 - Erklärung Nachunternehmer (vom NU zu unterschreiben)
Es gelten folgende Mindeststandards:
Mindestanforderung zur Teilnahme am Verfahren ist eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing., Bachelor, Master) der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung im Bereich Architektur oder Bauingenieurwesen.
Die verantwortlichen Personen müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel mindestens 5 Jahre - verfügen.
Es sind die Nachweise des Hochschulabschlusses sowie ein berufsbezogener Lebenslauf beizulegen.
Es sind Unternehmensreferenzen beizubringen.
Anhand der eingereichten Referenzen erfolgt die Eignungsprüfung der Bieter
Zwei Referenzen für technisches Inbetriebnahmemanagement, davon:
- alle Referenzen mit einer vergleichbaren Leistung
- alle Referenzen mit Leistungszeitraum 01.02.2021 - 31.01.2026 (Wertungsfähig ist eine Referenz, wenn die Übergabe an den Bauherrn in der Stufe 4 (gem. VDI 6039) im genannten Zeitraum erfolgt ist.)
- mindestens eine Referenz mit chemischen, technologischen und/oder physikalischen Laboren
- mindestens eine Referenz mit Brutto-Bauwerkskosten KG 400 über 7 Mio. EUR
Gewertet werden nur solche Referenzen, die alle wertungsrelevanten Angaben enthalten und für die die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:
- Vollständig ausgefülltes Referenzformblattes (Anlage 8) als Eigenerklärung
- Ergänzender Projektsteckbrief (Text/Bild) auf maximal 2 DIN A4-Seiten je Referenz
- Sofern ein Referenzschreiben - z.B. des Auftraggebers - mit allen zur Wertung erforderlichen Angaben vorliegt, kann dieses ergänzend beigefügt werden.
Im Falle einer alleinigen Eigenerklärung des Bieters, d.h. ohne Vorlage eines Referenzschreibens, weisen wir ausdrücklich auf Ihre Erklärung (Anlage 4) hin.
Mindestanforderung zur Teilnahme am Verfahren ist eine Anzahl von 5 festen technischen Fachkräften Im Inbetriebnahmemanagement, bezogen auf die genannten drei Kalenderjahre.
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Zulassung zur Angebotswertung
Alle Bieter, die die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, werden zur Angebotswertung anhand der bekanntgemachten Zuschlagskriterien zugelassen.
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ZUSCHLAGSKRITERIEN
Es wird auf die Zuschlagkriterien hingewiesen:
- Projektorganisation: 10%
- Vorgehensweise: 30%
- Terminplanung: 10%
- Qualitätssicherung: 10%
- Berufserfahrung Projektleitung, Jahre: 5%
- Berufserfahrung Projektleitung, IBM-Projekte: 5%
- Honorarangebot: 30%
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WEITERE HINWEISE
Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt. Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen. Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008. Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer. Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW: Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. Hinweis - Vergaberegister: Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Einzureichende Unterlagen: Erklärung Datenschutz-Grundverordnung (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern das Angebot personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Dritten enthält, ist sichergestellt und auf Anfrage nachzuweisen, dass eine Übermittlung im Rahmen des Angebots zulässig ist. Die Information gemäß Art. 13 und 14 EU Datenschutz-Grundverordnung haben wir zur Kenntnis genommen und den im Angebot genannten Personen zur Kenntnis gegeben. Sollte es im Rahmen des Vergabeverfahrens durch Mehrfachangaben im Preisblatt einerseits und im Bietertool andererseits zu widersprüchlichen Angaben über Preisnachlässe durch den Bieter kommen, werden die Angaben im Preisblatt als vorrangig angesehen und der Bewertung des Angebots zugrunde gelegt.