Das Nachprüfungsmodul (NPM) wird am 14.05. ab ca. 07:00 bis ca. 18:00 Uhr wegen Umzugs von Vergabe.NRW auf einen neuen Server nicht zur Verfügung stehen.
055-25-00144 - Bundespolizei Spezialkräfte Sankt Augustin, 11 P Systemparkhaus: Ne...
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Antwort aufgrund einer Bieterrückfrage Datum: 13.05.2025 - 11:58 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im laufenden Projekt hat sich eine Rückfrage ergeben, mit dieser Nachricht erhalten Sie entsprechende Auskunft zur Kenntnis und Berücksichtigung für Ihre Angebotslegung.

Bieteranfrage:
"Feststellung:
Gemäß Ihrer Antwort auf einer Bieterrückfrage vom 29.04.2025 um 18.25 Uhr ist die Bindefrist auf den 14.06.2025 verschoben worden.

Aufgrund der terminlich nach hinten verschobenen Bindefrist, gehen wir davon aus, dass sich auch Fertigstellungstermin nach hinten verschiebt. Unter Berücksichtigung der in den vorherigen Bieterfragen aufgeführten Berücksichtigung von Schlechtwettertagen halten wir den 05.06.2025 als Fertigstellungstermin für realistisch.

Frage: Kann diesem Fertigstellungstermin zugestimmt werden?"


Antwort:
"Der angefragte Fertigstellungstermin wird hiermit auf den 05.06.2026 offiziell und abschließend terminiert"


Freundlicher Gruß,

i.A.
M. Engelberg
(Dipl.-Wirtschaftsing.[FH] -Bau)
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Betreff: Antwort aufgrund einer Bieterrückfrage Datum: 13.05.2025 - 11:14 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im laufenden Projekt hat sich eine Rückfrage ergeben, mit dieser Nachricht erhalten Sie entsprechende Auskunft zur Kenntnis und Berücksichtigung für Ihre Angebotslegung.

Bieteranfrage:
Feststellung:
Gemäß der FLB, Seite 19, 4.1.1.1 Baubeschreibung verfügt das Parkhaus über 10 ver[1]setzte Ebenen mit 346 PKW- Stellplätzen sowie 112 Fahrradparkern.
Nach Überprüfung der Ausschreibung zugrundeliegenden Planung, weist Diese 342 PKW- Stellplätze aus und somit eine Differenz von -4 PKW- Stellplätzen


Antwort:
"Richtigstellung: Es sind insgesamt 10 Ebenen in dem Gebäude vorhanden, von denen 8 Ebenen Stellplätze aufweisen.

Nach erneuter Zählung sind wie angegeben 346 PKW-Stellplätze und 112 Fahrradparker vorhanden. In die Anzahl der PKW-Stellplätze wurden ebenfalls 2 Behinderten-Stellplätze eingerechnet. Für uns ist das vom Bieter ausgewiesenen Delta von - 4 Stellplätze nicht nachvollziehbar."


Freundlicher Gruß,

i.A.
M. Engelberg
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Betreff: Antwort aufgrund einer Bieterrückfrage Datum: 13.05.2025 - 11:03 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im laufenden Projekt hat sich eine Rückfrage ergeben, mit dieser Nachricht erhalten Sie entsprechende Auskunft zur Kenntnis und Berücksichtigung für Ihre Angebotslegung.

Bieteranfrage:
"Im Brandschutzkonzept der Kempen Krause Ingenieure ist auf Seite 15 4.4.1 beschrieben: "Die Außenwand zum Gebäude 12W wird als öffnungslose Brandwand ausgeführt."
In den Plandarstellungen ist diese Brandwand augenscheinlich direkt ohne zusätzliche Stützen an das Stahltragwerk angebunden.
Dürfen wir davon ausgehen, dass die Brandwand in Achse 11-28 von Achse 11-F´ bis 11-O an die Stahlstützen angebunden werden und somit nur eine für Brandbeanspruchung von außen ausgelegt werden müssen?"

Antwort:
Brandwände müssen auch für den Fall standsicher und raumabschließend sein, dass zusätzliche mechanische Belastungen aus im Brandfall versagenden Teilen der baulichen Anlage auf diese Wände einwirken (Anprall). Eine abweichende Ausführung von diesen baurechtlichen Anforderungen an die Brandwand ist im konkreten Fall nicht vorgesehen. Die Brandwand ist als Gebäudeabschlusswand vorzusehen, die eine Übertragung von Feuer und Rauch sowohl von der Garage auf das angrenzende Gebäude als auch von dem angrenzenden Gebäude in die Garage ausreichend lange verhindert.

Daher kann diese nicht ausschließlich für eine Brandbeanspruchung von außen ausgelegt werden."


Freundlicher Gruß,

i.A.
M. Engelberg
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Betreff: Antwort aufgrund mehrerer Bieterrückfragen Datum: 13.05.2025 - 10:56 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im laufenden Projekt hat sich eine Rückfrage ergeben, mit dieser Nachricht erhalten Sie entsprechende Auskunft zur Kenntnis und Berücksichtigung für Ihre Angebotslegung.

""Feststellung:
Gemäß dem Strangschema Regenentwässerung werden nur die obersten, frei bewitterten Ebenen an die Entwässerung angeschlossen. Die überdachten Parkebenen haben keinen Einlauf.
Gegen diese Ausführung melden wir Bedenken an, da das Schleppwasser der Fahrzeuge sowie das durch Schlagregen auf den überdachten Parkebenen anfallende Wasser nicht abgeleitet werden kann.
Frage 1: Wünscht der AG explizit diese Ausführung oder sollen auf den überdachten
Parkebenen ebenfalls Abläufe angeordnet werden?
Frage 2: Kann das auf den Dachflächen anfallende Wasser und das auf den überdachten Ebenen anfallende Wasser gemeinsam in einem Strang abgeleitet werden oder wird das auf den überdachten Ebenen anfallende Wasser als Schmutzwasser angesehen, so dass eine getrennte Ableitung erforderlich wäre?

Feststellung:
Gemäß FLB soll der Dachbelag mit einer Dampfsperre und Dachabdichtung erfolgen.
Frage 2: Wünscht der AG, in Hinblick auf die spätere Nutzung als Parkfläche und auch
in Hinblick auf die durch eine Dachabdichtung entstehenden Kosten diese Ausführung?

Feststellung:
Gemäß der BIM- Richtlinie, Version 1.4 vom 10.01.2025, Seite 5, Arbeitsmodell besteht
die Anforderung, dass unbereinigte Arbeitsmodelle 14 tägig zu übergeben sind.
Frage 3:
Darf der Bieter die Annahme stellen, dass bei einer modellbasierten (Modellansicht in
BIM360) Bauherrenbesprechung 3-4 Data drops übergeben werden um die Kosten zu optimieren?

Feststellung:
Gemäß der BIM- Richtlinie, Version 1.4 vom 10.01.2025, Seite 22, 4.2.2 Anforderungen
dass Übergabemodelle zum Ende der Leistungsphasen geliefert werden.
Frage 4:
Darf der Bieter die Annahme stellen, dass die bereinigten (inclusive aller Modellanforderungen) Übergabemodelle zum Ende der Gesamtleistung zu übergeben sind um
die BIM- Leistungen wirtschaftlicher darzustellen?"


Antwort:
zu Frage 1:
Durch den Bieter sind Verdunstungsrinnen auf den überdachten Ebenen vorzusehen.

Zu Frage 2:
Da keine Abläufe auf den überdachten Ebenen vorzusehen sind, ist diese Frage hinfällig.

Zu Frage 2 (Dachbelag):
Ja, diese Ausführung ist mit dem Bauherrn abgestimmt und gewünscht.

Zu Frage 3:
Die Arbeitsmodelle sind 14 tägig an den Bauherr zu übergeben. Bei keiner Modelländerung in den letzten 14 Tagen muss kein erneuter Upload erfolgen. Es kann entsprechend keine Festlegung auf eine genaue Anzahl von Datadrops erfolgen.

Zu Frage 4:
Die Übergabemodelle inklusive aller Anforderungen sind zum Ende der Gesamtleistung zu übergeben. Es ist an vorherigen Testphasen zur Übergabe der BImA Parameter teilzunehmen.


Freundlicher Gruß,

i.A.
M. Engelberg
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Betreff: Übermittelung Planausschnitt "Einfahrt" Datum: 08.05.2025 - 16:19 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend erhalten Sie aufgrund nachfolgender Rückfrage

Einschub: "Wir bitten um Übergabe eines Lageplans mit der Darstellung der herzustellenden Einfahrt"

... einen Lageplanausschnitt zur Peripherie des Parkhauses zur Kenntnis und Berücksichtigung im laufenden Verfahren.

Freundlicher Gruß,

i.A.
M. Engelberg
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Anlage zu Frage 12 8076_13A_5_FAP_-_LA_GE_AAL_Außenanlagen 02_24_f Geb11.pdf 08.05.2025 1,2 MB
Betreff: Antwort aufgrund einer Bieterrückfrage Datum: 07.05.2025 - 16:44 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im laufenden Projekt hat sich eine Rückfrage ergeben, mit dieser Nachricht erhalten Sie entsprechende Auskunft zur Kenntnis und Berücksichtigung für Ihre Angebotslegung.

Bieteranfrage:
"In der FLB Seite 45 wird beschrieben, dass die Ebene 4.OG-1 (9) als Ausbau-/ Parkplatzreserve dient.
Darf der Bieter die Annahme stellen, dass die dazugehörigen Rampen für die Ebene auch zum Leistungsumfang gehören?"

Antwort:
Die Rampen zur Ebene 9 (4.OG-1) sind nicht Bestandteil des Leistungsumfanges. Da ansonsten in der jetztigen Ausbaustufe Stellflächen für Photovoltaikanlagen verloren gehen würden, werden die genannten Rampen erst bei tatsächlichem Ausbau der Stellplatzreserve ausgeführt. Im Leistungsumfang enthalten ist es jedoch, die betroffenen Bauteile so auszuführen, dass eine Erweiterung mit geringst möglichem Aufwand ausgeführt werden kann.

Freundlicher Gruß,

i.A.
M. Engelberg
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Betreff: Antwort zur Bieterfrage Urheberrecht Datum: 07.05.2025 - 16:38 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

beigefügt erhalten Sie konkrete Informationen aufgrund nachfolgender Bieterfrage zur Kenntnis und Berücksichtigung im laufenden Vergabeverfahren.

Frage :
In der AIA (BIM) sind unter 1.2.1 Seite 10 Unbegrenzte Nutzungsrechte definiert.
Kann der Bieter die Annahme stellen, das Einverständnis mit nachfolgender
vertraglicher Vorgehensweise besteht?
"Urheberrecht - In den urheberrechtlichen Leistungen des Auftragnehmers ist
markenrechtlich geschütztes technisches Know-how enthalten, sodass der
Bieter dem Auftraggeber die Rechte nicht ausschließlich - außerhalb des vertragsgegenständlichen Projekts - zusichern kann.
Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist für
dieses Projekt berechtigt, alle Unterlagen vom Auftragnehmer einschließlich
Daten auf Datenträgern für die vertragsgegenständliche Baumaßnahme ohne
Mitwirkung des Auftragnehmers projektspezifisch zu nutzen, zu ändern und
zu verwerten.
Der Auftraggeber ist außerdem berechtigt, das Bauwerk nach seiner Fertigstellung
ohne Mitwirkung des Auftragnehmers zu modernisieren und/oder in
sonstiger Weise den aktuellen Erfordernissen anzupassen."

Antwort:
Nachfolgende Antwort ist mit den angehängten Dokumenten "fortgeschriebenen AIA und den BIM ZVB´s" zu berücksichtigen.

§ 5
Urheberrecht
5.1 Soweit die vom Auftragnehmer gefertigten Unterlagen und Daten das ausgeführte Werk ganz oder in Teilen urheberrechtlich geschützt sind, bestimmen sich die Rechte des Auftraggebers auf Nutzung, Änderung und Veröffentlichung dieser Werke nach den Nummern 5.1.1 bis 5.1.4.
Gegen fachliche Weisungen des Auftraggebers bis zur Freigabe des fertiggestellten Planungsergebnisses kann der Auftragnehmer nicht einwenden, dass die von ihm im Rahmen des Auftrags erstellten Pläne und Unterlagen seinem Urheberrecht unterliegen.
5.1.1 Für die Zwecke der Herstellung und späteren Nutzung des vertragsgegenständlichen Bauvorhabens darf der Auftraggeber die Unterlagen und Daten für die im Vertrag genannte Baumaßnahme und das ausgeführte Werk ohne Mitwirkung des Auftragnehmers nutzen. Die Unterlagen dürfen auch für eine etwaige Wiederherstellung des ausgeführten Werks benutzt werden.
5.1.2 Der Auftraggeber darf die Unterlagen und Daten sowie das ausgeführte Werk ohne Mitwirkung des Auftragnehmers ändern. Soweit die Änderung einen urheberrechtlich geschützten Teil der Unterlagen und Daten bzw. des ausgeführten Werkes betrifft, setzt eine solche Änderung voraus, dass das Schutzinteresse des Auftragnehmers hinter dem Gebrauchsinteresse des Auftraggebers zurücktreten muss. Bei der Interessen-abwägung ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit die Änderung nutzungsbedingt und/oder technisch erforderlich bzw. wirtschaftlich sinnvoll ist.
Änderungen, die zu einer Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes führen (§ 14 UrhG), sind von dem hier geregelten Änderungsrecht nicht umfasst - insoweit gelten die allgemeinen Regeln.
Beabsichtigt der Auftraggeber eine Änderung, so wird er den Auftragnehmer über das Vorhaben unterrichten, anhören und ihm Gelegenheit geben, innerhalb einer vom Auftraggeber bestimmten angemessenen Zeit mitzuteilen, ob und in welcher Weise er mit einer Änderung einverstanden ist.
5.1.3 Müssen am ausgeführten Werk Mängel, die insbesondere eine Gefahr für die Sicherheit darstellen oder die zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der vertragsgemäßen Nutzung des Gebäudes führen und die nicht ohne eine Änderung des ursprünglichen Werkes behoben werden können, beseitigt werden, kann der Auftraggeber das ausgeführte Werk ohne Mitwirkung des Auftragnehmers ändern. Nummer 5.1.2. Satz 2 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Gebrauchsinteresses des Auftraggebers das Interesse des Auftraggebers an einer mangelfreien Werkausführung tritt. Soweit möglich, wird er den Urheber vor Ausführung anhören und dessen Auffassung bei seiner Entscheidung nach Möglichkeit berücksichtigen.
5.1.4 Der Auftraggeber hat das Recht zur Veröffentlichung unter Namensangabe des Auftragnehmers. Das Veröffentlichungsrecht des Auftragnehmers unterliegt der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, wenn Geheimhaltungs- oder Sicherheitsinteressen des Auftraggebers berührt oder sonstige, vergleichbare Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden.
5.2 Liegen die Voraussetzungen von Nummer 5.1 Abs. 1 nicht vor, darf der Auftraggeber die Unterlagen und Daten für die im Vertrag genannte Baumaßnahme ohne Mitwirkung des Auftragnehmers nutzen und ändern; dasselbe gilt auch für das ausgeführte Werk. Der Auftraggeber hat das Recht zur Veröffentlichung unter Namensangabe des Auftragnehmers.
Das Veröffentlichungsrecht des Auftragnehmers unterliegt der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
Die Planungs- und Kostendaten der Baumaßnahme dürfen vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben werden; § 2 Nummer 2.5 bleibt davon unberührt.( §2.5:Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber, den anderen fachlich Beteiligten und dem ggf. beauftragten Projektsteuerer die notwendigen Angaben und Unterlagen so rechtzeitig zu liefern, dass diese ihre Leistungen ordnungsgemäß erbringen können.)
5.3 Der Auftraggeber kann seine vorgenannten Rechte auf den jeweiligen zur Verfügung über das Grundstück Berechtigten übertragen.

Freundlicher Gruß,

i.A.
M. Engelberg
(Dipl.-Wirtschaftsing.[FH] -Bau)
Einkauf & Vertragsmanagement
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Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
20250430_AIA_BLB_NRW_BPOL_v_1.5.pdf 07.05.2025 942,6 KB
GB BB - Zusätzliche Vertragsbedingungen BIM.pdf 07.05.2025 84,3 KB
Betreff: Beantwortung von Bieterfragen Datum: 30.04.2025 - 17:56 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dieser Ausschreibung sind Bieterfragen eingegangen, welche ich Ihnen nachfolgend beantworte:

Frage 1:
"Laut den Installationsplänen sind Unterverteilungen je Halbebene vorgesehen. Dürfen diese Unterverteilungen optimiert und für mehrere Ebenen zusammengefasst werden?"

Antwort:
Die geplanten Unterverteilungen und Installationen dürfen vom Bieter angepasst und optimiert werden.

Frage 2:
".Laut den Installationsplänen erfolgt die Montage der Leuchten auf Putz an einer Leuchtenschiene. Bei unserem System sind die Versorgungskabel der Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung im Beton eingelegt und die Leuchten werden direkt an der Decke montiert. Darf das so realisiert werden?"

Antwort:
Das geplante System der Leuchten und Installationen darf vom Bieter in Abhängigkeit von seinem System angepasst und optimiert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Lilia Wotschel
Einkauf und Vertragsmanagement
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Dateianhänge:

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Betreff: Antwort aufgrund einer Bieterrückfrage Datum: 29.04.2025 - 18:25 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im laufenden Projekt hat sich eine Rückfrage ergeben, mit dieser Nachricht erhalten Sie entsprechende Auskunft zur Kenntnis und Berücksichtigung für Ihre Angebotslegung.

Bieteranfrage:
"Feststellung:
Gemäß Ihrer Aufforderung zur Angebotsabgabe vom 20.03.2025 endet die Bindefrist am 24.06.2025.
Gemäß Ihres Rahmenterminplans ist der Baubeginn für den 01.08.2025 terminiert.
In Kenntnisnahme der Beantwortung Ihrer Bieterfrage vom 15.04.2025, liegen somit zwischen dem Ablauf der Bindefrist - welche den spätesten Beauftragungstermin darstellt - und dem Baubeginn 5 Wochen und 2 Arbeitstage.
Wir sehen diesen Zeitraum für die Erstellung der Ausführungsplanung, der Werkplanung, der Ausschreibungsunterlagen und der Vergabe dieser Leistungen immer noch als nicht auskömmlich an.

Frage 1:
Bleibt das Datum der Bindefrist weiterhin unverändert beim 24.06.2023, obwohl das
Datum der Angebotsabgabe verschoben wurde?

Frage 2:
Bleibt die Frist zwischen Ende Bindefrist und Baubeginn weiterhin unverändert bei 5
Wochen und 2 Arbeitstagen oder auf kann diese Frist verlängert werden?"

Antwort:
Zu 1: Die Bindefrist wurde wie die Angebotsfrist um 3 Wochen verschoben. 14.07.2025

Zu2: Der Rahmenterminplan ist nicht Vertragsbestandteil sondern informiert über die Gesamtbaumaßnahme. Als Baubeginn ist der 24.09.2025 über das VMS bekannt gegeben. Wie in einer vorherigen Bieterfrage aber bereits dargestellt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit für den Gewinner der Ausschreibung das Baufeld vor dem 24.09.2025 zu beziehen.


Freundlicher Gruß,

i.A.
M. Engelberg
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Betreff: Beantwortung von Bieterfragen Datum: 23.04.2025 - 14:32 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dieser Ausschreibung sind Bieterfragen eingegangen, welche ich Ihnen nachfolgend beantworte:

Frage 1:
"In den Planunterlagen sind die untersten Ebenen als Bodenplatten dargestellt. In der FLB S. 48 werden diese Ebenen in Pflasterbauweise beschrieben. Was ist hier als Bodenbelag anzubieten?"

Antwort:
Es sind, aufgrund der Lage des Baugrundstücks in der Wasserschutzzone IIIA, die Bodenplatten gem. der Planunterlagen anzubieten.

Frage 2:
"Auf welchem Höhenniveau erfolgt die Übergabe des Baufeldes?"

Antwort:
Das Baufeld wird mit dem Höhenniveau gem. Plan 8076_13A_5_FAP_-_VM_GE_VME_Vermessung_00_f.pdf im Ordner "A5 VERM" übergeben. Es handelt sich bei dem Parkhaus um das Gebäude Nr. 11.

Frage 3:
"In den übergebenen Bodengutachten wird der Umgang mit der Auffüllung unterschiedlich bewertet. Welche Maßnahmen sind hier vorzusehen?"

Antwort:
Für die Auffüllung sind die Angaben aus der Datei AV_Gründungssysteme und Polster 20240909.pdf im Ordner "A4 GRUND" für die Kalkulation heranzuziehen. Es handelt sich bei dem Parkhaus um das Gebäude Nr. 11.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Lilia Wotschel
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Betreff: Antwort aufgrund einer Bieterrückfrage /Übermittlung Gutachten Datum: 17.04.2025 - 16:12 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im laufenden Projekt hat sich eine Rückfrage ergeben, mit dieser Nachricht erhalten Sie entsprechende Auskunft zur Kenntnis und Berücksichtigung für Ihre Angebotslegung.

Bieteranfrage:
"Im Brandschutzkonzept Index A von Kempen Krause Ingenieure GmbH wird im Kapitel 3.3, Seite 11 über die ausreichende Querlüftung durch das Gutachten des Instituts für Industrieaerodynamik als ausreichend erwähnt. Das Gutachten liegt den Ausschreibungsunterlagen nicht bei.
Kann der Bieter davon ausgehen, dass wie im Brandschutzgutachten erwähnt, das Parkhaus eine oberirdische, offene Großgarage mit geschlossenem Nutzerkreis zu klassifizieren ist?"

Antwort:
"Die Annahme des Bieters ist korrekt: das Parkhaus ist als oberirdische, offene Großgarage mit geschlossenem Nutzerkreis klassifiziert. Das genannte Gutachten ist als Anlage (Datei: Anlage zu Frage 11_YLR21-16-01_ges.pdf) beigefügt."

Freundlicher Gruß,

i.A.
M. Engelberg
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Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Anlage zu Frage 11_YLR21-16-01_ges.pdf 17.04.2025 1 MB
Betreff: Antwort aufgrund einer Bieterrückfrage Datum: 15.04.2025 - 16:56 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im laufenden Projekt hat sich eine Rückfrage ergeben, mit dieser Nachricht erhalten Sie entsprechende Auskunft zur Kenntnis und Berücksichtigung für Ihre Angebotslegung.

Bieteranfrage:
"Gem. den Planunterlagen "CK2.2.1 GR" sind die Stellplätze seitlich der Rampen / und oder aufgehender Bauteile an der Mittelachse alle kleiner 2,55m.
Diese Breite ist laut SBauVO §125 Einstellplätze und Fahrgassen, (1) 3. vorgegeben.
Z.B. Stellplatz Nr. 01 an der Achse 11-05 in allen Ebenen:
SP Breite: 2,36m
Fahrgassenbreite: 6,03m
Somit sind die Anforderungen der SBauS, §125 Einstellplätze und Fahrgassen, (2) nicht erfüllt.

Gehen wir recht in der Annahme, dass diese Stellplätze von der Stellplatzbilanz abgezogen werden dürfen?
Oder darf das Parkhaus in seiner Breite um die fehlende Breite vergrößert werden, auch wenn dadurch die Kubatur überschritten wird?"


Antwort:
"Die Planung der Stellplätze ist nach EAR 2005 erfolgt.

Dem Bauherrn wie auch dem Nutzer sind die Einschränkungen der genannten Stellplätze bekannt. Aufgrund des eingeschränkten, nicht öffentlichen Nutzerkreises des Parkhauses wurde der Unterschreitung der Stellplatzbreiten zugestimmt und die Stellplätze werden in die Stellplatzbilanz einbezogen.

Ob und in wie weit die Kubatur des Gebäudes überschritten werde kann ist im Zuge der Ausführungsplanung nach Auftragserteilung mit allen Projektbeteiligten zu klären."


Freundlicher Gruß,

i.A.
M. Engelberg
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Betreff: Antwort aufgrund einer Bieterrückfrage Datum: 15.04.2025 - 15:58 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im laufenden Projekt haben sich Rückfragen ergeben, mit dieser Nachricht erhalten Sie entsprechende Auskünfte zur Kenntnis und Berücksichtigung für Ihre Angebotslegung.

Bieteranfragen:
"Frage 1:
Laut Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU 211 EU endet die Bindefrist am 24.06.2025. Gemäß Rahmenterminplan ist der Beginn der Bauausführung ab dem 01.08.2025 vorgesehen. Hiernach stehen dem Bieter 5 Wochen von der Vergabe bis zum Baustart zur Verfügung.
Für die Erstellung der Ausführungsplanung, der Werkplanung, der Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen sowie der Vergabe dieser Leistungen ist der Zeitraum von 5 Wochen nicht auskömmlich.
Wir bitten darum, diesen Zeitraum auf mindestens 17 Wochen zu verlängern. Kann der AG dieser Verlängerung zustimmen?"

Antwort zu 1:
Die Angabe des Bieters von 5 Wochen kann nicht nachvollzogen werden, es sind 8 Wochen. Eine Verlängerung auf 17 Wochen kann nicht entsprochen werden.

"Frage 2:
Gemäß FLB (Seite 10) gelten witterungsbedingte Erschwernisse, mit denen in der entsprechenden Jahreszeit zu rechnen ist (z.B. niedrige Temperaturen), nicht als Behinderung.
Da in der Jahreszeit von November bis einschließlich Februar mit Temperaturen von kleiner +5° Celsius zu rechnen ist und diese Temperaturen gemäß den Verarbeitungsrichtlinien für Betonierarbeiten, Beschichtungsarbeiten, etc. als Schwellenwert gelten, müsste der Bieter dies berücksichtigten. Der Bieter müsste dementsprechend seine Bauzeit um diese Monate verlängern oder er müsste eine Einhausung und Beheizung des Parkhauses über diese Monate kalkulatorisch berücksichtigen. Da dies bei einem Parkhaus, als offenes Bauwerk, nur mit großem technischem Aufwand möglich wäre, würde dies zu einer immensen Kostensteigerung führen.
Da aber sicherlich nicht alle Tage in dieser Jahreszeit unter diesem Grenzwert fallen und um den AG nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten von Einhausung und Beheizung zur belasten, bitten wir darum witterungsbedinge Erschwernisse (Schlechtwettertage) wie folgt zu berücksichtigen:
Der Bieter hat 15 Arbeitstage im Terminplankonzept aufgrund witterungsbedingter Erschwernisse (Schlechtwettertage) zu berücksichtigen. Weitere Schlechtwettertage verlängern die Bauzeit, ohne Vertragsstrafe.
Kann der AG dieser Formulierung zustimmen?"

Antwort zu 2:
Ja dem kann zugestimmt werden, dabei sind aber die KW52/2025 und KW01/2026 von dieser Regelung ausgenommen und werden nicht mitgezählt.

"Frage 3:
Gemäß dem Rahmenterminplan beträgt die Bauzeit 32 Wochen. Diese Bauzeit sehen wir als zu kurz an.
a. Führt eine Überschreitung der Bauzeit von 32 Wochen zum Ausschluss vom
Vergabeverfahren?
b. Kann der Ausführungszeitraum vom Baustart bis zur Fertigstellung auf 37 Wochen (inklusive der Berücksichtigung von 15 Schlechtwettertagen, gemäß Frage 2) verlängert werden?"

Antwort zu 3:
Die Bauzeit kann nicht verlängert werden. Das Baufeld ist aber freizugänglich und kann vor dem angegeben Ausführungsstart bezogen werden.

"Frage 4:
Gemäß FLB, Kapitel 8.4, ist durch den AN eine baubegleitende Suche nach metallischen Störkörpern, gemäß SprengG, durchzuführen. Der Bericht des Kampfmittelräumdienstes weist auf der Übersichtskarte das Gebiet zwar als geräumte Fläche auf, dennoch liegen auch Flächen, in denen eine Detektion nicht möglich war, innerhalb der Baufeldes.
Geht der Bieter recht in der Annahme, dass der AG wünscht, dass die baugleitende Suche nach metallischen Störkörpern durch eine Fachkraft (Feuerwerker) erfolgen soll?"

Antwort zu 4:
Die Annahme des Bieters ist korrekt: die Suche nach metallischen Störkörpern ist durch einen Feuerwerker zu begleiten. Dies ist in das Angebot einzukalkulieren.

"Frage 5:
Gemäß FLB, Kapitel 8.4, soll der Bieter einer durchschnittlichen Störkörperbelastung von 2 Stk. je 50 m2 ausgehen und diese kalkulatorisch berücksichtigen.
Dies würde bedeuten, dass für das Baufeld ca. 120 Störkörper-Beseitigungseinsätze kalkulatorisch berücksichtigt werden müssen, obwohl das Baufeld gemäß Bericht Kampfmittelräumdienst als geräumte Fläche ausgewiesen ist. Dies würde zu einer
deutlichen Erhöhung der Angebotssumme führen.
Kann der Bieter davon ausgehen, dass dieser Umfang nicht gewünscht ist, der Bieter die Auflagen / Empfehlungen des Berichtes des Kampmittelräumdienstes umzusetzen hat aber eine Beseitigung von eventuell angetroffen Störkörpern, nicht pauschal, sondern nach Aufwand erfolgen soll?"

Antwort zu 5:
Die Annahme des Bieters ist korrekt: es ist nicht die gesamte Fläche zu detektieren, sondern nur die als rot ausgewiesenen Flächen. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand.

"Frage 6:
Frage 6:
Die Angebotsfrist ist um 3 Wochen auf den 16.05.2025 verlängert worden.
Darf der Bieter die Annahme stellen, dass auch die Frist für Bieterfragen auf 3 Wochen bis zum 05.05.2025 verlängert wird?"

Antwort zu 6:
Die Frist zum Einreichen von Fragen ist im laufendem Verfahren auf den 06.05.2025 verschoben worden.

Freundlicher Gruß,

i.A.
M. Engelberg
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Betreff: Antwort aufgrund einer Bieteranfrage Datum: 11.04.2025 - 12:28 Uhr

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Sehr geehrte Damen und Herren,

im laufenden Projekt haben sich Rückfragen ergeben, mit dieser Nachricht erhalten Sie entsprechende Auskünfte zur Kenntnis und Berücksichtigung für Ihre Angebotslegung.

Bieteranfragen:
"Frage 1:
In den Ausschreibungsunterlagen befinden sich Anforderungskriterien für das Baugutachten
von Kempen Krause Ingenieure GmbH. Hier ist gekennzeichnet die Chemische
Analytik Bodenmaterial nach DepV.
Dieses Dokument liegt den Ausschreibungsunterlagen nicht bei.
Darf der Bieter die Annahme stellen, dass das Dokument den Ausschreibungsunterlagen noch zugeführt wird?"

Antwort:
Dem Baugrundgutachten sind im Ordner "Baugrund Anlagen" mit den Anlagen 4 orientierende Abfalltechnische Einstufungen beigefügt. Über die im Ordner "A4 GRUND" insgesamt zum Baugrundgutachten zur Verfügung gestellten Unterlagen hinaus werden keine weiteren Dokumente zur Verfügung gestellt.

"Frage 2:
Im FLB- Kapitel 8.7.4.4., 8.7.4.7 und 8.7.4.10.3 wird die Ersatzversorgung Strom behandelt.
Darf der Bieter die Annahme stellen, dass es sich hierbei um einen Baustromverteiler mit Zuleitungskabel handelt, der in den Besitz des Bauherrn übergeht?"

Antwort:
Die Anschlusssituation Strom hat sich zwischenzeitlich geändert. Vom Bieter ist für die Bauzeit mittels Generator die Baustromversorgung zu gewährleisten und mit einzukalkulieren.
Generator und Baustromverteiler bleiben im Besitz des Bieters.

Freundlicher Gruß,

i.A.
M. Engelberg
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Betreff: Beantwortung von Bieterfragen Datum: 10.04.2025 - 18:46 Uhr

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Sehr geehrte Damen und Herren,

in diesem Verfahren sind Bieterfragen eingegangen, welche ich Ihnen nachfolgend beantworte:

Frage 1:
In der funktionalen Leistungsbeschreibung wird auf der Seite 30 unter 4.1.21.4. Arbeiten anderer Unternehmer im angrenzenden Bereich zum Baufeld beschrieben, dass während der Ausführungszeit durch Straßen-, Kanal- und Leitungsbauarbeiten die Anlieferung durch 40 to- LKW´s beeinträchtigt werden könnte.
Darf der Bieter die Annahme stellen, dass es sich hier um Verkehrsbeeinträchtigungen und nicht um Vollsperrungen der Zufahrtswege handelt?

Antwort:
Die Zuwegung zur Baustelle erfolgt über den Nordring. Hier wird es nicht zu Vollsperrungen kommen. Die beschriebenen externen Maßnahmen können jedoch Auswirkungen auf Kranandienungen und Fassadenbauarbeiten entlang der genannten Verkehrswege haben.

Frage 2:
In der funktionalen Leistungsbeschreibung wird auf der Seite 40 unter 4.1.26.1. Zustimmungen/ Genehmigungen AN und der Seite 44 unter 6. Planungsrechtliche Festlegung beschrieben, dass die Gebühren für erforderliche Genehmigungen bzw. im Kenntnisnahme- Verfahren der AG übernimmt.
Darf der Bieter die Annahme stellen, dass es sich hier um die Bauantragsgebühren handelt?

Antwort:
Es handelt sich hierbei um die im Abschnitt beschriebenen Genehmigungen, wie z.B. Zustimmung im Einzelfall und Kranstellungen (u. ä.). Für diese werden die Gebühren durch den AG übernommen, falls sie anfallen.

Frage 3:
In der funktionalen Leistungsbeschreibung wird auf der Seite 19 unter 2.8.4. Urheberrechte auf eine vertragliche Regelung hingewiesen.
Da in den Ausschreibungsunterlagen keine vertragliche Regelung zu entnehmen ist, bitten wir um Bereitstellung der Anlage für den Bieter oder um Klärung!

Antwort:
Es gibt keine über das gesetzliche Urheberrecht hinausgehende vertragliche Regelung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Lilia Wotschel
Einkauf und Vertragsmanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW

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Betreff: Beantwortung einer Bieterfrage Datum: 04.04.2025 - 11:44 Uhr

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Sehr geehrte Damen und Herren,

in diesem Verfahren ist eine Bieterfrage eingegangen, welche ich Ihnen nachfolgend beantworte:

"In der funktionalen Leistungsbeschreibung wird auf der Seite 17/18 unter 2.7. Wärme und Schallschutz beschrieben, dass Ausführungen über dem Wärme- und Schallschutznachweis des Bauphysikers in Gänze in den Angebotspreis einzukalkulieren sind.

Bitte stellen Sie den Bieter den Nachweis des Bauphysikers zur Verfügung!

Sollte der Nachweis nicht zur Verfügung stehen, müssten die baulichen Maßnahmen zur Erreichung der Emissionswerte nach TA-Lärm über ein umfangreiches Lärmschutzgutachten mit Modellrechnung ermittelt werden. Gemäß § 8b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A sind in solchen Fällen eine angemessene Entschädigung an die Bieter zu zahlen.

Bitte benennen Sie den Entschädigungsbetrag!

Oder darf der Bieter die Annahme stellen, dass auf Grund der umlaufenden Fassade keine weiteren baulichen Maßnahmen zum Blend- und Schallschutz erforderlich sind?"

Antwort:
Wie bereits vom Bieter angenommen, bestehen keine weiteren Anforderungen an zusätzliche bauliche Maßnahmen zum Blend- und Schallschutz.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Lilia Wotschel
Einkauf und Vertragsmanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW

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Betreff: Verlängerung der Angebotsfrist Datum: 02.04.2025 - 16:30 Uhr

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Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund von Bieteranfragen wird die Frist zur Einreichung eines Angebotes um drei Wochen verlängert. Die Submission ist auf den 16.05.2025 um 09:00 gesetzt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Lilia Wotschel
Einkauf und Vertragsmanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW

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Betreff: Beantwortung einer Bieterfrage Datum: 02.04.2025 - 16:30 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in diesem Verfahren ist eine Bieterfrage eingegangen, welche ich Ihnen nachfolgend beantworte:

"In der funktionalen Leistungsbeschreibung wird auf der Seite 32 unter 4.1.22.7. Anforderung der Ausführung entspr. Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Vorgaben beschrieben, dass das Gebäude BNB zertifiziert bzw. der Ausführung in Anlehnung an die BNB- Zertifizierung errichtet wird.
Da das BNB kein Bewertungssystem für Parkhäuser besitzt, darf der Bieter die Annahme stellen, dass das Parkhaus mit DGNB Gold und Öko- Bilanz zu zertifizieren ist?"

Antwort:
Für das Gebäude 11P wird eine sinngemäße Anwendung der Mindestanforderungen nach BNB (Qualitätsstufe Silber), sowie die Übernahme der Prozessqualität und Teilen der ökologischen- und technischen Qualität aus der Zielvereinbarung des Gesamtprojektes gefordert.

Im Rahmen der Abstimmungen mit der Konformitätsprüfstelle (OFD) und dem BLB sind die oben genannten Anforderungen für das Gebäude 11 erweitert worden. Für die sinngemäße Anwendung sind insgesamt folgende Kriterien für das Gebäude 11 nachzuweisen. Die angestrebte Bewertung der Einzelkriterien und die jeweils erforderlichen Maßnahmen und Planungsgrundlagen für die jeweiligen Fachplanungen sind im Pflichtenheft für das Gebäude 11P im Detail aufgeführt, welches der FLB beiliegt.
- Ökologische Qualität
- Soziokulturelle und funktionale Qualität
- Technische Qualität
- Prozessqualität
- Standortmerkmale (über Hauptgebäude abgedeckt)

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Lilia Wotschel
Einkauf und Vertragsmanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW

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Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Beantwortung einer Bieterfrage Datum: 02.04.2025 - 16:30 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in diesem Verfahren ist eine Bieterfrage eingegangen, welche ich nachfolgend beantworte:

In der funktionalen Leistungsbeschreibung wird auf der Seite 28 unter 4.1.18. Kampfmittelerkundung, -bergung der Abschlussbericht 2025 erwähnt, der den Ausschreibungsunterlagen nicht beilag.
Bitte fügen Sie den Abschlussbericht 2025 den Ausschreibungsunterlagen zu!

Antwort:
Hier ist ein Fehler in der funktionalen Leistungsbeschreibung unterlaufen. Den Abschlussbericht 2025 zur Kampfmittelerkundung gibt es nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Lilia Wotschel
Einkauf und Vertragsmanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW

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Betreff: Antwort zu einer Bieteranfrage Datum: 28.03.2025 - 14:11 Uhr

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Sehr geehrte Damen und Herren,

im laufenden Projekt haben sich Rückfragen ergeben, mit dieser Nachricht erhalten Sie entsprechende Auskünfte zur Kenntnis und Berücksichtigung für Ihre Angebotslegung.

Bieteranfrage:
"Sind grundsätzlich systembedingte Anpassung im Bereich der Gefällesituationen der Ebenen sowie der Geschosshöhen möglich?"

Antwort:
Eine systembedingte Anpassung des Gefälles sowie der Geschosshöhen ist möglich, solange alle funktionalen und gestalterischen Vorgaben eingehalten werden. Die Mindestvorgaben zu den vertikalen Gebäudeüberständen der Fassaden sind dabei zu berücksichtigen.
Die Abweichungen sind in Gegenüberstellung zu den Ausschreibungsunterlagen darzustellen.


Freundlicher Gruß,

i.A.
M. Engelberg
(Dipl.-Wirtschaftsing.[FH] -Bau)
Einkauf & Vertragsmanagement
- Teamleitung Projekteinkauf -
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW

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Betreff: Antwort aufgrund einer Bieteranfrage Datum: 27.03.2025 - 12:25 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im laufenden Projekt haben sich Rückfragen ergeben, mit dieser Nachricht erhalten Sie entsprechende Auskünfte zur Kenntnis und Berücksichtigung für Ihre Angebotslegung.

Bieteranfrage:
"In den Ausschreibungsunterlagen werden neben den funktionalen Anforderungen
an das Parkhaus auch die Vorgaben zur Ausführung beschrieben.
Ist es dem Bieter gestattet, das Parkhaus gemäß seinem System, unter Beibehaltung
der funktionalen Anforderungen, anzubieten, sofern er die Abweichungen zur Ausführung in einem separaten Schreiben, vergleichend in Gegenüberstellung zu den Ausschreibungsunterlagen, aufführt?"

Antwort:
Dem Bieter ist es gestattet, unter Einhaltung der funktionalen und gestalterischen Vorgaben das Gebäude angepasst auf sein System anzubieten. Es ist dabei zu beachten, dass die in der Planung dargestellten lichten Raumabmessungen der Räume der Achsen 11-M bis 11-O/11-01 bis 11-09 im EG Mindestvorgaben sind. Die Abmessungen der Räume 11-F bis 11-H/11-13 bis 11-15 können unter Beibehaltung der Funktionalität variiert werden.
Die Stahlbeton-Außenwände der Achsen 11-01, 11-O und 11-28 können auf das Parkhaussystem unter Einhaltung der in der Planung dargestellten Mindestvorgaben zu den vertikalen und horizontalen Gebäudeüberständen sowie zur generellen Gestaltung ebenfalls angepasst werden.
Desweiteren sind auch die gestalterischen Vorgaben zur Fassade aus Streckmetall einzuhalten, die Elementabmessungen können jedoch passend zum Parkhaussystem angepasst werden.
Wie vorgeschlagen, sind die Abweichungen in Gegenüberstellung zu den Ausschreibungsunterlagen darzustellen.

Freundlicher Gruß,

i.A.
M. Engelberg
(Dipl.-Wirtschaftsing.[FH] -Bau)
Einkauf & Vertragsmanagement
- Teamleitung Projekteinkauf -
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW

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