Unternehmensreferenzen
Die Angaben in den Referenzen werden für die Eignungsprüfung der Bieter verwendet.
Es werden vergleichbare Referenzen akzeptiert, wenn in den letzten 5 Jahren Leistungen erbracht wurden, die folgendermaßen nachgewiesen werden:
- Ausfüllen des Referenzformblattes
- Referenzschreiben - z.B. des Auftraggebers - mit allen zur Wertung erforderlichen Angaben als Anlage
Je Leistungsart (Anlage 6.1 Abbruch, 6.2 Außenanlagen, 6.3 PV-Carports) sind 3 Referenzen einzureichen.
Mindestkriterien, damit die Eignung zuerkannt werden kann:
Je Bereich (Abbruch, Außenanlagen, PV-Anlagen) ist zwingend eine Referenz einzureichen, welche die untenstehenden Mindestkriterien erfüllt. Die beiden weiteren Referenzen können abweichen und werden entsprechend mit Punkten gewertet. Für das Erreichen der Mindestkriterien werden 3 Punkte gegeben. Ist kein einziges Mindestkriterium je Bereich erreicht, ist der Bieter nicht geeignet und auszuschließen.
Abbruch
Mindestkriterium ist der vollständige Abbruch KG300,400,500 eines Objektes mit einer BGF größer 10.000 m2 BGF, Mindestens großes Wohngebäude oder Zweckgebäude
Außenanlagen
Mindestkriterien sind die Errichtung von Außenanlagen bestehend aus Erstellung Parkplatzflächen, Grünanlagen, Fahrwege, Schrankenanlagen, Einfriedung, Versorgungstrassen/-schächte größer 5.000 m2,
PV-Anlagen
Mindestkriterium ist die Errichtung einer PV-Carportanlage mit einer el. Leistung von bis zu 100 kWP inkl. Planungsleistung
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Nachweis über die berufliche Befähigung der für das Projekt vorgesehenen Projektleitungen (s. Anlage 5 Bewerberbogen)