Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen.
Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf
Nachunternehmen/andere Unternehmen:
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Garantierte Reaktionszeit
des eingesetzten Baustellenführungspersonals für Anwesenheit vor Ort in besonderen Fällen arbeitstagtäglich Montag bis Samstag, auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr: innerhalb von bis zu 2h.
Vorzulegende Nachweise:
124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung; Wenn keine Präqualifizierung vorliegt; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen; - Wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen
- bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Angabe der PQ-Nummer; im Angebotsschreiben (213) oder VMS-Konto; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Referenznachweise; Siehe Angaben im Formblatt 124
Es sind drei Referenznachweise vorzulegen.
Davon ist mindestens eine Referenz vorzulegen, welche nachfolgende Mindestanforderungen erfüllt:
Der AN muss mindestens ein Sanierungsprojekt mit einer BGF von mindestens 1000m2 nachweisen.
Dies muss eine Herstellung eines kompletten Dachaufbaus auf Dachdecke aus Trapezblech mit Erneuerung einer Vorhangfassade sein.
Die nachgewiesene Leistung muss im laufenden Betrieb durchgeführt worden sein.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers; mit Angabe der Lohnsummen; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung