VO: | VOB | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Bewerber,
die nachfolgenden Fragen eines Bewerbers beantworten wir wie folgt :
Frage :
Wir gehen davon aus, dass wir die Ausführungsunterlagen gemäß den Vorgaben aus VOB/C erhalten. Ist diese Annahme korrekt?
Antwort :
Ja, die Ausführungsunterlagen werden gemäß den Vorgaben der VOB/C zur Verfügung gestellt.
Frage :
Dürfen wir davon ausgehen, dass die Ausführungsunterlagen vor Erstellung der Leistungsverzeichnisse vom Auftraggeber freigegeben wurde?
Antwort :
Die nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen sind baufrei.
Frage :
Das Leistungsverzeichnis enthält einige notwendige Leistungen nicht in eigenen Ordnungszahlen. Wir gehen davon aus, dass die Erstellung des LV gemäß den Vorgaben aus VOB/C DIN 18299 und den spezifischen ATVs insbesondere den Abrechnungseinheiten durchgeführt wurde.
Antwort :
Bitte formulieren Sie hieraus eine Frage hinsichtlich der von Ihnen angedachten notwendigen Leistungen.
Frage :
Enthält das Leistungsverzeichnis alle Detailangaben (insbesondere zu Verlegearten, Höhen, Varianten und besonderen Befestigungen), die zur Ausführung der Leistungen erforderlich sind?
Antwort :
Das Leistungsverzeichnis enthält die zur Ausführung erforderlichen Angaben. Entsprechende Planverweise sind in den entsprechenden Positionen zu entnehmen.
Frage :
Wir dürfen als Bieter keine Mischkalkulationen durchführen. Wir gehen davor aus, dass keine besonderen Leistungen in die Einheitspreise mischkalkuliert werden müssen, die Einfluss auf die Einheitspreisbildung haben. Ist diese Annahme korrekt?
Antwort :
Die Preisbildung erfolgt gemäß den Vorgaben der VOB/A. Besondere Leistungen sind, soweit erforderlich, gesondert aufgeführt.
Frage :
Gemäß VOB/C ist eine kontinuierliche Montage üblich. Müssen wir konkrete Arbeitsunterbrechungen oder Erschwernisse berücksichtigen?
Antwort :
Den Ausschreibungsunterlagen liegt ein Bauablaufplan bei, in dem Unterbrechungen ersichtlich sind.
Darin zu entnehmen ist eine Bauunterbrechung zwischen dem Ausbau der Dachflächen und der Innenhöfe von einer Woche.
Nach Fertigstellung der Innenhöfe ist eine Arbeitsunterbrechung von rund 2 ½ Monaten angedacht, bevor die Flächen im Erdgeschoss bearbeitet werden können.
Wir bitten um Berücksichtigung
Mitfreundlichen Grüßen
BLB NRW Duisburg
Einkauf
i.A. D. Frings
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