Gemäß Angaben im Angebotsformular:
Anlage 7 - Angaben zur vorgesehenen Projektleitung
Anlage 8 - 3 Unternehmensreferenzen
Anlage 9 - Beschäftigte der letzten 3 Kalenderjahre (im jährlichen Mittel)
Anlage 10 - Erklärung Nachunternehmer (vom NU zu unterschreiben)
Mindestanforderungen:
Mindestanforderung zur Teilnahme am Verfahren ist eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.Ing., Bachelor, Master) der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung im Bereich Architektur oder Bauingenieurwesens. Darüber hinaus müssen die benannten Personen über eine angemessene BIM-Management-Praxis von mindestens 5 Jahren verfügen. Eine entsprechende Qualifikation gemäß VDI/bS-MT 2552 Blatt 8.1 / 8.2 / 8.3, buildingSMART, ISO 19650 oder vergleichbar ist nachzuweisen. Es sind die Nachweise des Hochschulabschlusses sowie berufsbezogene Lebensläufe beizulegen.
Drei Referenzen für BIM-Management, davon
- alle Referenzen mit einer vergleichbaren Leistung
- alle Referenzen mit Leistungszeitraum 01.03.2020 - 28.02.2025
- alle Referenzen mit mindestens 3 Projektstufen aus 1-5 zum Leistungsbild BIM-Management gem. AHO-Heft 9 (5. Aufl.), Abs. 6.2
- davon mindestens eine Referenz mit Brutto-Bauwerkskosten (KG 300+400) über 20 Mio. EUR
- davon mindestens eine Referenz mit einem prozentualen Anteil der KG 400 an den Brutto-Bauwerkskosten von über 30 Prozent
- davon mindestens eine Referenz mit Verwendung eines Aufgabenmanagementsystems (Issue-Task bzw. BCF-Plattform)
Gewertet werden nur solche Referenzen, die alle wertungsrelevante Angaben enthalten und für die die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:
- Vollständig ausgefülltes Referenzformblattes (Anlage 8) als Eigenerklärung
- Ergänzender Projektsteckbrief (Text/Bild) auf maximal 2 DIN A4-Seiten je Referenz
- Sofern ein Referenzschreiben - z.B. des Auftraggebers - mit allen zur Wertung erforderlichen Angaben vorliegt, kann dieses ergänzend beigefügt werden.
Mindestanforderung zur Teilnahme am Verfahren ist eine Anzahl von 3 festen technischen Fachkräften im BIM-Management, bezogen auf die genannten drei Kalenderjahre 2023-2025.