Art der Leistung
Die Stabsstelle Presse und Kommunikation benötigt regelmäßig neues Fotomaterial, das unter anderem im Bereich Personalmarketing eingesetzt wird. Es dient der Bebilderung diverser Maßnahmen auf Messen, der Website, in Social Media, in Anzeigen (online und offline) sowie Printmedien. Die Ansprüche an die Fotoqualität sind sehr hoch, da die Bilder vornehmlich der externen Kommunikation dienen sollen und zudem auch im Großformat z.B. für Messeequipment genutzt werden.
Die Fotos sollen für potentielle Mitarbeitende und Stakeholder ansprechend sein. Die jeweiligen Zielgruppen können je nach Location und Termin variieren.
Fotoshootings finden grundsätzlich in Räumlichkeiten des BLB NRW (z.B. Niederlassungen), auf von ihm verantworteten Baustellen oder in Liegenschaften, die der BLB NRW betreut, statt. Die Locations können in Gesamt-NRW sein. Teilweise finden die Fotoshootings also in Gebäuden (z.B. Rohbau, technische Anlagen) mit anspruchsvollen Lichtverhältnissen statt. Wichtig ist, dass der Fotograf / die Fotografin daher Equipment zur Beleuchtung mitbringt.
Die Fotos sollen nach Bedarf an Werktagen (möglichst ganztägige Termine) erstellt werden. Die Termine und Locations werden individuell mit dem Fotografen / der Fotografin, Gebäudenutzenden und Models vereinbart.
Als Ergebnis sollen Fotos im Hoch- und Querformat vorliegen. Je ganztägigem Fotoshootingtermin werden mindestens 150 Fotos erwartet als Endergebnis. Eine technische Vorauswahl und das Aussortieren von minderwertigen Fotos (Verwackler etc.) wird seitens des Auftragnehmenden erwartet. Es ist auf die entsprechende Bildsprache bzw. das Corporate Design des BLB NRW zu achten (das entsprechende Corporate-Design-Handbuch wird zur Verfügung gestellt).
Teil des Auftrags ist die Übergabe der unbearbeiteten Rohdateien wie auch eine nachbearbeitete Fotoauswahl. Bei der Nachbearbeitung geht es in der Regel ausschließlich um Basics - z.B. Helligkeit, Kontrast. In Einzelfällen (Portraitaufnahmen) kann es zu umfangreicheren Retuschen kommen. Diese erfolgen erst nach expliziter Aufforderung durch den Auftraggebenden und nach dessen Vorauswahl.
Der Fotograf überträgt dem BLB NRW die ausschließlichen Nutzungsrechte an den im Rahmen des Auftrags entstandenen Fotos. Der BLB NRW darf die Fotos ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Beschränkung, kommerziell und nicht-kommerziell, sowie in allen Medien selbst oder durch Dritte nutzen und verwerten. Der BLB NRW kann die Nutzungsrechte frei an Dritte übertragen. Die Fotos dürfen vom BLB NRW bearbeitet und abgeändert werden. Der Fotograf verzichtet auf sein Recht zur Namensnennung bei jeder Veröffentlichung
Umfang der Leistung
siehe oben