Heizungs-, sanitär-, lüftungs- und kältetechnische Arbeiten
Sanitäre Installationsarbeiten mit 6 Einrichtungsgegenständen, dezentrale WW-Bereitung. 140m Trinkwasser-Rohrleitungsnetz aus Edelstahl. 130m Abwasserleitung aus Gusseisen und PP-Rohr. Heizungsinstallationsarbeiten mit Luft-Wasser-Wärmepumpe mit ca. 85 kW und 2.000 l Pufferspeicher, 1 Stück. Heizkreisverteiler mit 4 Stück. Abgängen bzw. 4 Stück. geregelten Heizkreisen, 400 m Kälte-Rohrleitungsnetz aus Edelstahl- und Stahlrohr, 13 Stück Heizflächen als Röhrenradiator, 156 m2 Fußbodenheizung. Lüftungsinstallationsarbeiten mit einer Lüftungsanlage, Gesamtluftmenge ca. 1.300 m3/h einschl. angeschlossenes Kanalnetz aus 200m2 verzinktem Stahlblech sowie 180m runder Luftleitung. 28 Stück Luftauslässe, 13 Stück Brandschutzklappen, 53 Stück Einbauteile, 170 m2 luftführender Doppelboden. Redundante Kälteanlage mit ca. mit 2x ca. 65 kW mit 2.000 l Pufferspeicher, 1 Stück Kälteanlage mit ca. 30 kW, 1 Stück. Kältekreisverteiler mit 2 Stück. Abgängen, 450 m Kälte-Rohrleitungsnetz aus Edelstahl- und Stahlrohr, 6 Stück Präzessions-Klimaschränke. 1 Stück Druckluft-Kompressor-Anlage mit Druckluft-Behälter, Druckluftnetz mit 65 m Druckluftnetz aus Edelstahlrohr.1 Stück Technikcontainer mit Feuerlösch-Pumpenzentrale , 3 Stück Wandhydranten, 135m Edelstahlrohr, 80m Feuerlöschleitung PE-Rohr im Außenbereich. Die Einbauten bzw. Arbeiten finden in einem Radarturm mit einer Höhe von 36,4 m über Gelände statt. Es handelt sich um Technikräume mit beengten Platzverhältnissen. Der Transport bzw. Einbringung der Geräte gehört zum Leistungsumfang. Die Arbeiten finden teilweise in Räumen mit hochfrequenter Abschirmung statt.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt.
Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen. Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008.
********************************Wenn in den Vergabeunterlagen die Abgabe von mehreren Hauptangeboten nicht ausgeschlossen wurde (siehe Formblatt 211 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots), dann muss jedes einzelne Hauptangebot im Vergabemarktplatz als ein eigenständiges Angebot - mit allen dazugehörenden Unterlagen - erzeugt und über den Abgabeprozess einzeln eingereicht werden. Angebote von Bietern, die sich nicht an diese Formvorgaben halten, werden ausgeschlossen. Die Abgabe von technisch identischen Doppelangeboten ist nur insoweit zulässig, solange keine belastbaren Anhaltspunkte für missbräuchliches Bieterverhalten vorliegen. Insbesondere das selektive Bedienen von Nachforderungsaufforderungen führt zum Ausschluss des selektiv vervollständigten Hauptangebots.
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§ 124 GWB - § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie sämtliche Ausschlussgründe nach § 123 GWB
- (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): -
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.