MINDESTANFORDERUNGEN AN DIE EIGNUNG
Eignung zur Berufsausübung
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur / Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur / Ingenieur tätig zu werden. Der Bewerber oder der örtliche Partner muss - sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll - nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein. Die verantwortlichen Personen (Projektleiter / stellvertretender Projektleiter) müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel mindestens fünf Jahre - verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur / Ingenieur benennen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
gemäß Bewerbungsformular,
Anlage 1 - Erklärung zu Interessen und Beteiligungen
Anlage 2 - Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen
Anlage 3 - Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen
Anlage 4 - Erklärung zu Ausschlussgründen
Anlage 5 - Verpflichtungserklärung Berufshaftpflichtversicherung zzgl. Nachweis
Anlage 6 - Erklärung über den spezifischen Umsatz (Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre)
Es gelten folgende Mindeststandards:
Die Versicherung ist während der gesamten Vertragslaufzeit zu unterhalten und nachzuweisen.
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
für Personenschäden: 5,0 Mio. EUR
für sonstige Schäden: 5,0 Mio. EUR
Die Versicherung muss bei juristischen Personen mindestens dreifach maximiert sein, bei natürlichen Personen mindestens zweifach maximiert.
Der Nachweis ist durch Vorlage der Erklärung zur Deckungszusage der Versicherung zu erbringen. Mindestanforderung für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die genannten Deckungssummen abgeschlossen wird oder eine verbindliche Eigenerklärung. Die Erklärung muss der Bewerbung als Nachweis beigelegt werden.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
gemäß Bewerbungsformular,
Anlage 7 - Angaben und Nachweise zur Projektleitung
Anlage 8 - Unternehmensreferenzen
Anlage 9 - Beschäftigte der letzten 3 Kalenderjahre (im jährlichen Mittel)
Anlage 10 - Erklärung Nachunternehmer (vom NU zu unterschreiben)
Es gelten folgende Mindeststandards:
Mindestanforderung zur Teilnahme am Verfahren ist eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.Ing., Bachelor, Master) der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung im Bereich Architektur oder Bauingenieurwesen. Die verantwortlichen Personen müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel mindestens 5 Jahre - verfügen.
Es sind die Nachweise des Hochschulabschlusses sowie ein berufsbezogener Lebenslauf für folgende Personen beizulegen:
Gesamtprojektleitung
Stellvertretende Gesamtprojektleitung
Projektleitung Objektplanung Gebäude
Stellvertretende Projektleitung Objektplanung Gebäude
Projektleitung Tragwerksplanung
Stellvertretende Projektleitung Tragwerksplanung
Projektleitung Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung
Stellvertretende Projektleitung Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung
Vier Referenzen für Generalplanungen, davon
alle mit Objektplanung Gebäude, Fachplanung TGA und Tragwerksplanung
mind. 1 Ref. mit Honorarzone IV oder höher
mind. 1 Ref. mit mind. 6 abgeschlossenen Leistungsphasen aus 1-9
mind. 1 Ref. mit Brutto-Bauwerkskosten (KG 300+400) über 200 Mio.EUR
mind. 1 Ref. mit einem prozentualen Anteil der KG 400 an den Brutto-Bauwerkskosten (KG 300+400) von über 30 %
Grundsätzlich gilt:
- alle Referenzen mit einer vergleichbaren Leistung
- alle Referenzen mit Leistungszeitraum zwischen 01.04.2021 - 31.03.2026
Wertungsfähig ist eine Referenz, wenn Leistungen im Referenzzeitraum erbracht wurden. Die Leistungen müssen nicht abgeschlossen sein, um die grundsätzliche Wertungsfähigkeit der Referenz sicher zu stellen.
Gewertet werden nur solche Referenzen, für die die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:
- Vollständig ausgefülltes Referenzformblattes (Anlage 8) als Eigenerklärung
- Ergänzende Projektdarstellung (Bild/Text) auf maximal 2 DIN A4-Seiten zu jeder Referenz
- Sofern ein Referenzschreiben - z.B. des Auftraggebers - mit allen zur Wertung erforderlichen Angaben vorliegt, kann dieses ergänzend beigefügt werden.
Im Falle einer alleinigen Eigenerklärung des Bewerbers, d.h. ohne Vorlage eines Referenzschreibens, weisen wir ausdrücklich auf Ihre Erklärung (Anlage 4) hin.
Zulassung zur Eignungswertung
Alle Bewerber, die die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, werden zur Eignungswertung anhand der bekanntgemachten Kriterien der Eignungsmatrix zugelassen.
EIGNUNGSWERTUNG
Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen gemäß Eignungswertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die konkrete Anzahl der Teilnehmer an der Angebotsphase ist dem Bekanntmachungstext unter "Eignung/Bedingungen" zu entnehmen. Bei Punktegleichstand erfolgt eine Auslosung.
Die Feststellung der erreichten Punkte erfolgt anhand folgender Eignungskriterien:
Referenzen - Auftraggeber: 5%
Referenzen - Nutzung: 10%
Referenzen - Umfang der Generalplanung: 10%
Referenzen - Leistungsphasen bei der Objektplanung Gebäude: 10%
Referenzen - Baumaßnahme mit BIM: 5%
Referenzen - Nachhaltigkeitszertifizierung: 10%
Referenzen - Brutto-Bauwerkskosten (KG300+400): 10%
Referenzen - Anteil der KG400 an den Brutto-Bauwerkskosten (KG300+400): 10%
Umsatz für Objektplanung: 5%
Umsatz für Tragwerksplanung: 5%
Umsatz für Fachplanung TGA: 5%
Anzahl Ingenieure in der Objektplanung: 5%
Anzahl Ingenieure in der Tragwerksplanung: 5%
Anzahl Ingenieure in der Fachplanung TGA: 5%
HINWEIS ZUR VERKÜRZTEN ANGEBOTSFRIST
Es ist keine Verkürzung der Angebotsfrist beabsichtigt.
ZUSCHLAGSKRITERIEN
Für die Angebotsphase wird auf die Zuschlagkriterien aus der Zuschlagsmatrix hingewiesen:
- Projektorganisation: 5%
- Vorgehensweise: 10%
- Kostenkontrolle: 5%
- Terminplanung: 5%
- Qualitätssicherung: 5%
- Entwurfskonzept: 40%
- Honorarangebot: 30%
AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG
Bei anforderungsgerechter und fristgerechter Bearbeitung und Abgabe des Zuschlagskriteriums "Entwurfskonzept" gemäß des in der Zuschlagsmatrix aufgeführten Umfanges, erhalten die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Büros eine Aufwandsentschädigung i.H.v. pauschal 1.200.000 EUR brutto. Diese wird bei dem zu beauftragenden Büro mit dem Honorar verrechnet.
HINWEIS ZU VERHANDLUNGEN
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
WEITERE HINWEISE
Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt. Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen. Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008.
Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer. Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW: Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. Hinweis - Vergaberegister: Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Einzureichende Unterlagen: Erklärung Datenschutz-Grundverordnung (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern das Angebot personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Dritten enthält, ist sichergestellt und auf Anfrage nachzuweisen, dass eine Übermittlung im Rahmen des Angebots zulässig ist. Die Information gemäß Art. 13 und 14 EU Datenschutz-Grundverordnung haben wir zur Kenntnis genommen und den im Angebot genannten Personen zur Kenntnis gegeben. Sollte es im Rahmen des Vergabeverfahrens durch Mehrfachangaben im Preisblatt einerseits und im Bietertool andererseits zu widersprüchlichen Angaben über Preisnachlässe durch den Bieter kommen, werden die Angaben im Preisblatt als vorrangig angesehen und der Bewertung des Angebots zugrunde gelegt.