Urkalkulation (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Die Urkalkulation ist in einer unverschlüsselten Datei zusenden.
Sämtliche Leistungen des Angebotes sind in einer zusammenhängenden, einheitlichen Urkalkulation darzustellen. Die Urkalkulation ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Aus der Urkalkulation müssen für die im Angebot enthaltenen Einheitspreise folgende Preisbestandteile unmittelbar ersichtlich sein:
- Einzelkosten der Teilleistungen mit Leistungsansätzen (Menge/ Zeit) aufgegliedert in alle Kostenarten (insbesondere Lohn und Gehalt, Baustoffe und Bauteile, Rüst-, Schal- und Verbaumaterial, Hilfs- und Betriebsstoffe, Baugeräte und Sonderkosten)
- Gemeinkostenanteil mit den dazugehörigen Umlagefaktoren, aufgeschlüsselt nach Baustellengemeinkosten (BGK), allgemeinen Geschäftskosten (AGK), Wagnis und Gewinn (W+G) bezogen auf die einzelnen Kostenarten.
Weiterhin ist anzugeben:
- Ermittlung der Kalkulationslöhne
- Ermittlung der Gemeinkosten der Baustelle
Die Kalkulationen der Nachunternehmer/ anderen Unternehmer sind der Urkalkulation beizufügen, spätestens bei Bedarf/ auf Aufforderung detailliert vorzulegen.