Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen wird (zunächst) eine Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit und Fachkunde gefordert. Zur Eignungsprüfung sind die entsprechenden Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Geforderte Zertifikate bzw. Einzelnachweise sind:
- Eintragung in Installateurverzeichnisse der Gas-Netzbetreibern in NRW
- Eintragung in Installateurverzeichnisse der Wasser-Versorgungsunternehmen
in NRW
- Trinkwasser: Zertifizierung für Installationen gemäß VDI 6023 mind. Kat. B.
Schulung zur VDI 6023 muss alle 5 Jahre wiederholt werden.
- Abscheider: Fachkundenachweis für die Generalinspektion von
Fettabscheidern gemäß DIN EN 1825-2 / DIN 4040-100
- Abscheider: Fachkundenachweis für die Generalinspektion von
Leichtflüssigkeitsabscheidern gemäß DIN 1999-100, DIN 1999-101
- Zertifizierung Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gemäß §62
AwSV
- Asbest: Sachkundenachweis gem. TRGS 519 Nummer 2.7 Anlage 4C