BLB NRW Z/NL Bielefeld/Technisches Gebäudemanagement TGM 100-25-00027 / Los 2: Hei...
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Antwort Bieterfragen Datum: 04.06.2025 - 15:36 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu o.g. Ausschreibung hat ein Bieter über den Vergabesatelliten folgende Fragen gestellt.

- Beginn der Fragen -

Abrechnung Fachunternehmer als Nachunternehmer

Sehr geehrte Damen und Herren,
aus den Vergabeunterlagen, den Vertragsunterlagen, den StLb 621, 651, 680, 681, den Wartungen und dem Formblatt 213 geht nicht das Handling mit der Beaufschlagung als Weiterberechnung der Fachunternehmen als Nachunternehmer für Abflussverstopfung, Kamarabefahrungen, Einsatz von elektrischer Motorspirale, Einsatz von Hochdruckreinigern, Notdienstzuschläge, Stundenlohnarbeiten, Anfahrtkosten und Entsorgungskosten hervor. Diese Leistungen sind nicht unter Punkt 2, 2.1, 2.2, 2.3 und 2.4 im Formblatt 213 einzugliedern.
Gemäß §7 VOB/A - Abschnitt 1 - Leistungsbeschreibung und dem Grundsatz von Erzielung von Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes besteht hier aufgrund der fehelnden Angaben und dem Handling der Abrechnung eine Diskrepanz zur Angabe für die notwendige Kalkulationsgrundlage.

Frage 1:
Sind Beauftragungen zur Beseitigung von Abflussverstopfungen mittels Multifunktionsfahrzeugen, Saug- u. Spülwagen, Kamerabefahrungen, Einsatz von elektrischer Motorspirale, Einsatz von Hochdruckreinigern, Notdienstzuschläge, Stundenlohnarbeiten, Anfahrtkosten und Entsorgungskosten geplant?

Frage 2:
Wenn Beauftragungen, wie unter Frage 1 aufgeführt, geplant sind, in welcher Häufigkeit und insbesondere das Verhältnis zu welcher Häufigkeit und zu welchen Einsatzzeiten im 24/7 Rhythmus sind diese Arbeiten auszuführen?

Frage 3:
Wenn keine Beauftragungen, wie unter Frage 1 aufgeführt, geplant sind, wieso beinhalten die Vertragsbedingungen für Leistungen im technischen Gebäudemanagement -VB TGM- unter Punkt 5 "Betreiberverantwortung" (die der Unternehmer übernehmen muss) und Punkt 6 "Maßnahmen bei Gefahr im Verzug" keinen ausdrücklichen und deutlichen Ausschluss der Arbeiten?

Frage 4:
Unter welchen Voraussetzungen soll die Abrechnung von Beauftragungen unter Frage 1 aufgeführten Arbeiten mittels Fachunternehmen als Nachunternehmer erfolgen?

Frage 5:
Wo und in welcher Form sind die Preisangaben für die unter Frage 1 aufgeführten Arbeiten mittels Fachunternehmen als Nachunternehmer anzugeben?

Frage 6:
Die Vertragsbedingungen für Leistungen im technischen Gebäudemanagement -VB TGM- benennt unter Punkt 13 "Einschaltung von Nachunternehmer durch den AN" u.a. die Berechtigung seitens des AN über die Einschaltung von Nachunternehmern und das sämtliche Kosten für die Einschaltung von Nachunternehmern der AN trägt. Diese Leistungen sind nicht unter Punkt 2, 2.1, 2.2, 2.3 und 2.4 im Formblatt 213 einzugliedern. Wo und in welcher Form sind die Preisangaben für das Handling mit Nachunternehmern anzugeben?

- Ende der Fragen -

Hierzu nehmen wir wie folgt Stellung:

- Beginn der Antworten:

Frage 1:
Ja, Beauftragungen dieser Art sind im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Not- und Störfallbeseitigung gemäß Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zu den VB TGM) möglich. Die Beauftragung erfolgt einzelfallbezogen, insbesondere im Falle akuter Störungen, Rückstaus oder Gefährdungen gemäß §?6 der Vertragsbedingungen (VB TGM).

Frage 2:
Die Leistungen sind im Rahmen einer vertraglich geregelten Rufbereitschaft 24/7 auszuführen (siehe Ziffer 1.12 der Leistungsbeschreibung). Eine konkrete Häufigkeit kann nicht beziffert werden, da die Einsätze bedarfsabhängig erfolgen (z.?B. bei Havarien oder Rückstaus). Es ist davon auszugehen, dass kurzfristige Einsätze auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten anfallen können.

Frage 3:
Die genannten Leistungen sind nicht ausgeschlossen, da sie im Rahmen der Betreiberverantwortung sowie bei Gefahr im Verzug vom AN zu erbringen sein können. Die Vertragsbedingungen (VB TGM, Ziffern 5 und 6) regeln explizit, dass auch Leistungen außerhalb des Standard-Leistungskatalogs durchzuführen sind, wenn Gefahr im Verzug besteht oder eine Störung des Betriebs dies erfordert.

Frage 4:
Die Beauftragung und Abrechnung erfolgt, wenn der AN die Leistungen nicht selbst erbringen kann. In Fällen von Gefahr im Verzug ist er berechtigt, eigenverantwortlich Nachunternehmer einzuschalten (§?6 VB TGM). In allen anderen Fällen ist vorab eine Einzelbeauftragung durch den AG erforderlich. Eine Abrechnung erfolgt gemäß §?16.4 VB TGM als zusätzliche Leistung.

Frage 5:
Preisangaben zu Stundenverrechnungssätzen, Materialkostenzuschlägen und ggf. sonstigen Aufwandspositionen sind im Angebot (Preisblatt/Formblatt 213) anzugeben, sofern diese vorgesehen sind. Die genaue Abrechnung erfolgt auf Basis dieser Sätze im Rahmen von Einzelaufträgen gemäß Leistungsabruf.

Frage 6:
Sofern die Subunternehmer durch den AN im Rahmen seiner vertraglichen Leistungspflicht beauftragt werden, sind die Kosten durch den AN zu tragen und in die jeweiligen Pauschalen oder Kalkulationsansätze einzurechnen. Ein gesonderter Ausweis im Formblatt 213 erfolgt nicht. Bei separat beauftragten Zusatzleistungen gemäß §?16.4 VB TGM können die Preise anhand der eingereichten Stundenverrechnungssätze und Materialkosten des Hauptangebots abgerechnet werden.

- Ende der Antworten -

Mit freundlichen Grüßen
ServiceCenter Facheinkauf
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Zentrale

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