Wettbewerb Kunst und BauHier: Künstlerische Gestaltung des Ersatzneubaus Georessourcen 2.BA (GEO II) der RWTH Aachen
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) stellt als Eigentümer Flächen und Infrastruktur für seine Mieter zur Verfügung. In diesem Rahmen ist er für die Instandsetzung und Modernisierung seiner Gebäude sowie für Neubauten verantwortlich. In diesem Zuge beabsichtigt der BLB NRW Niederlassung Aachen die Errichtung des Ersatzneubaus Georessourcen 2. Bauabschnitt. Das Vorhaben, welches im Eigentum des BLB NRW steht, befindet sich auf der Forckenbeckstraße im Campus Melaten, 52078 Aachen.
Das Land Nordrhein-Westfalen schreibt für die künstlerische Gestaltung des Ersatzneubaus Georessourcen 2. Bauabschnitt, Campus Melaten, Aachen einen zweistufigen Wettbewerb für Künstler/innen und Künstlergruppen aus. Gegenstand des Wettbewerbs ist die künstlerische Auseinandersetzung mit dem Ersatzneubau Georessourcen 2. Bauabschnitt.
Die Teilnahme an der ersten Phase wird nicht vergütet. Aus den anonym eingegangenen Vorschlägen wähltdas Preisgericht bis zu 10 Arbeiten aus, die in der zweiten Phase detailliert auszuarbeiten sind.
In der Stufe 2 erhält jede/r Künstler/in für die genannten Wettbewerbsleistungen eine Aufwandsentschädigung, inkl. Nebenkosten, in Höhe von 3.000 Euro brutto. Die Reisekosten werden zusätzlich gegen Nachweis mit bis zu 250 Euro brutto erstattet.
Die Ausloberin beabsichtigt, den/die Verfasser/in des mit dem 1. Rang prämierten Entwurfs mit der Ausführung zu beauftragen. Im Auftragsfall wird das Preisgeld gesondert verrechnet. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht allerdings nicht. Der Entwurf des/der beauftragten Künstler/in wird mit BeauftragungEigentum der Ausloberin. Die nicht zur Ausführung gelangten Entwürfe erhalten die Künstler und Künstlerinnen zurück.
Die gesetzlichen Bestimmungen über das Urheberrecht an den Entwürfen bleiben gewahrt.
Weitere Informationen zum Ablauf des zweistufigen Wettbewerbes entnehmen Sie bitte dem Auslobungstext.
Einreichung der Entwürfe / Projektskizzen in anonymisierter Form erforderlich.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, professionelle Künstler/innen und Künstlergruppen.
Als Professionalitätsnachweis gilt ein entsprechender Studien- bzw. Ausbildungsabschluss ergänzt um eine Vita mit 3-jähriger Ausstellungs- bzw. Projektverzeichnis. Sofern keine Ausbildung an einer Kunstakademie oder in einer entsprechenden Einrichtung vorliegt, muss das Ausstellungs- bzw. Projektverzeichnis eine kontinuierliche 8-jährige künstlerische Tätigkeit belegen, die professionellen Ansprüchen genügt. Die Zulassungsberechtigung wird innerhalb von Stufe 1 geprüft.
Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbs bevorzugt sind oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen können. Dazu zählen Bedienstete der Ausloberin, Vorprüfer/innen, Preisrichter/innen und deren Stellvertreter/innen sowie Studierende.
Das Gleiche gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können.
siehe "Eignung zur Berufsausübung"
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter