Die geforderten Unterlagen sind an die genannte Vergabestelle über den Vergabemarktplatz (VMP) digital zu übersenden. Der Teilnahmeantrag / das Angebot muss dort bis zum Submissionstermin übermittelt worden sein. Die Übermittlung hat über den Reiter "Teilnahmeantrag" oder "Angebot" mit Hilfe des dort zur Verfügung gestellten Bietertools zu erfolgen. Eine Übermittlung über den Kommunikationsbereichs des Vergabemarktplatzes ist nicht zulässig.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen.
Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
Unter http://www.evergabe.blb.nrw.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Vergabeunterlagen können von dort kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
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Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i.S.v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
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Zuschlagskriterien (wirtschaftlichste Angebot) für die Angebotsphase:
1) Vorgehensweise im ausgeschriebenen Projekt 20%
2) Projektablauf und Projektorganisation 15%
3) Erläuterungen zur Terminsicherung und Kostenkontrolle am ausgeschriebenen Projekt 10%
4) Erläuterungen zur Qualitätssteuerung am ausgeschriebenen Projekt 12,5%
6) Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 12,5%
7) Angebot 30%
Unterkriterien und Details siehe Zuschlagsmatrix.
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Anforderungen an die Konzepterstellung für die Angebotsabgabe:
Im Rahmen der Ausschreibung werden neben dem Preis weitere qualitative Kriterien
festgelegt, deren (finale) Wertung gemäß § 9 Abs. 2 VgV ausschließlich auf der Grundlage
des vom Bieter vorgelegten Konzepts vorgenommen wird.
Die Kriterien sind im Einzelnen:
- Vorgehen im Ausgeschriebenen Projekt
- Projektablauf/Projektorganisation
- Erläuterungen zur Terminsicherung und Kostenkontrolle am ausgeschriebenen Projekt
- Erläuterungen zur Qualitätssteuerung am ausgeschriebenen Projekt
- Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
In dem von Bieter zu erstellendem Konzept soll insbesondere auf die veröffentlichten und o.g.
Zuschlagskriterien Bezug genommen werden. Siehe hierzu auch Anlage "Zuschlagskriterien".
Bei der Erstellung des Konzeptes sind folgende Hinweise zum Aufbau und der Struktur des
Konzeptes zu beachten:
Die Konzepterläuterung hat in einer Datei, bestehend aus Deckblatt und Erläuterung der
Zuschlagkriterien mit Anlagen, zu erfolgen.
Auf dem Deckblatt sind die Unternehmensdaten (Unternehmensbezeichnung,
Unternehmenssitz, Ansprechpartner, Kontaktdaten) und das Datum anzugeben sowie ein
direkter Bezug zum Verfahren (Vergabeverfahrensnummer) herzustellen. Dies dient der
eindeutigen Zuordnung des Angebots.
Für das Konzept sind folgende Gestaltungsvorgaben einzuhalten:
- Papierformat: DIN A4, max. 30 Seiten einschließlich aller Anlagen, Pläne und
sonstigen ergänzenden Unterlagen
- Fließtext (gerne ergänzend durch Bilder, Grafiken, etc.)
- Dateiformat des einzureichenden Konzeptes: PDF (Portable Document Format)
Wir bitten Sie das Konzept anhand der Ihnen bekannten Zuschlagskriterien zu gliedern.
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Verfahrensbeschreibung VgV-Verhandlungsverfahren:
Der BLB NRW schreibt Leistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens (§ 17 VgV)
mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aus.
Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben.
Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die geforderten Informationen zur
Eignungsprüfung.
Der BLB NRW stellt entsprechende Formblätter im Bewerberbogen zur Verfügung. Um sich
an der Teilnahme am Wettbewerb zu bewerben, sind sämtliche Unterlagen gem. Angaben
im beigefügten Bewerberbogen, im Rahmen Ihres Teilnahmeantrags, elektronisch über das
Bietertool des Vergabesatelliten einzureichen.
Der Teilnahmeantrag wird durch den BLB NRW formal auf die Eignung der Bewerber
geprüft. Aufgrund der geforderten Angaben zu Umsätzen, Anzahl Beschäftigte, Referenzen
wird anhand einer (gewichteten) Punktvergabe ein Eignungsranking durch den BLB NRW
erstellt; außerdem erfolgt die Prüfung der Referenzen. Die Wertung erfolgt anhand der
veröffentlichten Eignungskriterien.
Der BLB NRW fordert nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen 3-6 geeignete
Unternehmen zur Angebotsabgabe (Erstangebot) auf.
Mit dem Erstangebot sind durch den Bieter innerhalb einer vorgegebenen Frist folgende
Unterlagen einzureichen:
- Alle unter den Vergabeunterlagen im Reiter "Vom Unternehmen auszufüllende und mit dem
Angebot abzugebende Dokumente" hinterlegten Unterlagen.
- Konzept zur Darstellung der Leistungserbringung gemäß den Zuschlagskriterien (Anlage
Konzeptanforderungen ist zu beachten).
Das Erstangebot wird zunächst durch den BLB NRW formal geprüft. Danach werden ein
Preisspiegel und ein Preisranking erstellt. Die durch die Bieter eingereichten Konzepte
werden seitens des BLB NRW auf Grundlage der Zuschlagskriterien aus der
Bekanntmachung gewertet. Zudem wird die Auskömmlichkeit der Preise geprüft.
Sofern sich aus der Sichtung der Konzepte und der Prüfung zur Auskömmlichkeit der
Preise keine Fragestellungen/Klärungen ergeben, kann der Zuschlag direkt auf das im
Ranking für Qualitäts- und Kostenkriterien führende Erstangebot, ohne weitere
Verhandlung, gemäß § 17 Abs. 11 VgV und dem Bekanntmachungstext, erteilt werden.
Ob Verhandlungsgespräche stattfinden, wird der BLB NRW allen Bietern nach Prüfung der
Erstangebote mitteilen.
Sofern sich bei dem vom Ranking der Erstplatzierten oder mehreren Bietern Fragestellungen/
Klärungsbedarfe ergeben, werden Verhandlungsgespräche mit allen Bietern zur
Verbesserung des Angebotsinhalts durchgeführt.
Zu den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter durch den BLB NRW eingeladen.
In diesem Gespräch stellt der Bieter sein Unternehmen, sein Projektteam und sein
Angebotskonzept vor. Zudem werden im Verhandlungsgespräch Fragen zu dem
Erstangebot, insb. den Konzeptinhalten, an den Bieter gerichtet und erörtert.
Im Rahmen der anschließenden Verhandlung verhandelt der BLB NRW mit den Bietern über
die von ihnen eingereichten Erstangebote (Konzept und Preis) mit dem Ziel, die Angebote
inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden
mit Ausnahme der vom Auftraggeber festgelegten Mindestanforderungen und
Zuschlagskriterien.
Über die wesentlichen Punkte der Verhandlung insb. solche, die für die spätere
Überarbeitung des Angebotes ausschlaggebend sind, wird durch den BLB NRW ein
Protokoll geführt. Außerdem wird eine Teilnahmeliste pro Verhandlung geführt, welche durch
alle teilnehmenden Personen zu unterschreiben ist.
Im Anschluss an das Verhandlungsgespräch erhält der Bieter die Möglichkeit, sein Angebot
(Preis und Angebotskonzept) zu überarbeiten und im Zuge der finalen Angebotsaufforderung
einzureichen. Über die wesentlichen Punkte der Verhandlung wird jeder Bieter durch das
Aufforderungsschreiben informiert.
Mit dem finalen Angebot sind durch den Bieter innerhalb einer vorgegebenen Frist folgende
Unterlagen einzureichen:
- Alle unter den Vergabeunterlagen im Reiter "Vom Unternehmen auszufüllende und mit dem
Angebot abzugebende Dokumente" hinterlegten Unterlagen.
- Konzept zur Darstellung der Leistungserbringung gemäß den Zuschlagskriterien (Anlage
Konzeptanforderungen ist zu beachten).
Die im Vertrag festgelegten Leistungen müssen zwingend, wie nach dem Ergebnis der
Verhandlungen verlangt, angeboten werden. Änderungen führen zum Ausschluss des
Angebots.
Mit Einreichung des finalen Angebotes wird das eingereichte Erstangebot hinfällig. Sofern
kein neues Angebot fristgerecht eingeht, kann der Bieter bei der Vergabe nicht berücksichtigt
werden.
Das finale Angebot (Preis und Konzept) wird vom BLB NRW anhand der in der
Bekanntmachung veröffentlichten Zuschlagskriterien bewertet und ein finales Ranking
erstellt.
Der BLB NRW erteilt den Zuschlag nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste
Angebot.
Die Kommunikation zu den Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über die
Vergabeplattform. Bitte richten Sie Fragen und Anregungen zu den Teilnahme- bzw.
Vergabeunterlagen, bis 5 Tage vor Ende der jeweiligen Teilnahme- bzw. Angebotsfrist, an
die Vergabestelle.