Siehe Bewerberbogen:
- Anlage 3: Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 3 Jahren (26.06.2022 bis 27.06.2025) erbracht wurden, (Angaben bitte lt. Rechnungsstellung).
- Mindestanforderungen damit die Eignung zuerkannt werden kann:
Einreichung von drei Referenzen, davon
1. mindestens eine Referenz für die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht
2. mindestens eine Referenz zur Erstellung von Leistungsbeschreibungen (gem. Vertragsziffer § 5.6)
3. mindestens eine Referenz zur Überwachung von baupflegerischen Arbeiten einschließlich Rechnungsprüfung
Die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung sein.
Die Referenzen müssen zur Erfüllung der Mindestanforderung für die Eignung wertungsfähig sein.
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- Anlage 5: Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (Qualifikationsnachweise) und Fortbildungen in den letzten 5 Jahren
Die Qualifikationen der eingesetzten Verantwortlichen müssen den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen; siehe Vertrag und Bekanntmachung.
Zugelassen als verantwortlicher Baumkontrolleur ist, wer eine sach- und fachgerechte Leistungserbringung mit hinreichenden Qualifikationen, mehrjährige praktische Erfahrung, von mindestens 5 Jahren, und regelmäßige Fortbildungen nachzuweisen kann. Qualifikationen sind z.B.:
- Fachagrarwirt Baumpflege und Baumsanierung
- FLL-zertifizierter Baumkontrolleur
- oder nachgewiesen vergleichbare Ausbildung.
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- Anlage 6: Anlage 6: Verfügbarkeit / Gewährleistung der vorgegebenen Reaktionszeiten
Aufgrund der Eigenart der Leistungen, ist in Notsituationen und bei auftretenden Schäden (z.B. nach einem Sturm) für die gesamte Laufzeit des Vertrages eine durchgehende, dauerhafte Erreichbarkeit des Gutachters auch in den Nachtstunden, an Sonn- und Feiertagen zu gewährleisten. Es ist eine Telefonnummer anzugeben, unter der auftretende Schäden von "Gefahr im Verzug" gemeldet werden können, und von der aus die erforderlichen Arbeiten eingeleitet werden.
Vorgabewert der Reaktionszeiten:
Die Verfügbarkeit vor Ort, das heißt die Zeit zwischen Meldung und Arbeitsbeginn auf der Baustelle, beträgt werktags zwischen 7.00 und 17.00 Uhr 4 Stunden
Außerhalb dieser Zeit und an Sonn- und Feiertagen 6 Stunden
Bitte stellen Sie kurz dar, wie Sie die geforderte kurzfristige Reaktionszeit und Erreichbarkeit sicherstellen können.