In Form einer Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU) und über die Wahrung des Geheimwettbewerbs (Unternehmensfragebogen), die den Vergabeunterlagen als Formular beigefügt sind. Für die vor Zuschlagserteilung erforderliche Abfrage beim Wettbewerbsregister sind die erforderlichen Daten auf Anfrage vom Bestbieter beizubringen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind beim Einsatz von Nachunternehmen oder im Falle der Eignungsleihe auch vom Nachunternehmen beizubringen.
Nach Artikel 5k der Verordnung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen und im Vergabeverfahren unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten.
Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.
Das Verbot erstreckt sich auch auf mittelbar am Auftrag beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten und Eignungsverleiher eines Bewerbers oder Bieters, soweit ihr Anteil, gemessen am Auftragswert, zehn Prozent übersteigt.