VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen (siehe Anhang). Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung / bei Ihrem Teilnahmeantrag zu beachten.
Frage: Für Rammkernsondierungen mit
Durchmessern > 80 mm ist gemäß
der Technischen
Verwaltungsvorschrift für
Kampfmittelbeseitigung im Land
Nordrhein-Westfalen die
Kampfmittelfreiheit am Ansatzpunkt
zu bestätigen.
Liegt für das gegenständliche
Untersuchungsgebiet eine
Bestätigung der Kampfmittelfreiheit
gem. ATV DIN 18299, Abschn.
0.12.18 VOB/C vor oder sind im Zuge
der Baugrunderkundungen
begleitende Kampfmittelbohrungen
vorgesehen?
Antwort: Es liegen Luftbildauswertungen des KBD
für das Plangebiet vor.
Die Position 01.03.0050 wird angepasst:
Anstatt der Rammkernbohrung
Bohrlochdurchmesser >100mm sollen
Kleinrammbohrungen mit einem
Durchmesser von 40 mm bis 80 mm
ausgeführt werden. In der Folge wird das bestehende Leistungsverzeichnis durch das neue "LV Baugrunduntersuchungen 250117.pdf" im Anhang ausgetauscht. Wir bitten Sie, bei der Angebotsabgabe das neue Dokument zu verwenden. Angebotsabgaben auf Basis des alten Dokuments können nicht berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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Bieterfragen zur Ausschreibung 025-24-00801.pdf | 17.01.2025 | 31,9 KB | ||
LV Baugrunduntersuchungen 250117.pdf | 17.01.2025 | 179,9 KB |