BLB NRW NL Köln/WB8070/K-BP Han () Neubau Wache/Baugrunduntersuchungen
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
27.01.2025
04.02.2025 09:30 Ortszeit
04.02.2025 09:30 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln
05111-32003-71
Domstr. 55-73
50668
Köln
Deutschland
DEA23
Einkauf und Vertragsmanagement
BLBVergabe@blb.nrw.de
+49 0
+49 0

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln
05111-32003-71
Domstr. 55-73
50668
Köln
Deutschland
DEA23
Einkauf und Vertragsmanagement
BLBVergabe@blb.nrw.de
+49 0
+49 0
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (Bauabteilung)
05515-12005-67
Albersloher Weg 250
48155
Münster
Deutschland
DEA33
Poststelle@ofd-bau.nrw.de
+49 2519340
+49 80010092675300

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
t:022894990
Villemomblerstr. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71319000-7
71351910-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Geotechnische Untersuchungen für die Planungs- und Ausführungsphase

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

In der Bundespolizei Sankt Augustin wird der Einfahrtsbereich der Liegenschaft neu gegliedert und umfangreich umgebaut. Dafür werden umfangreiche Tief- und Straßenbauarbeiten notwendig. In insgesamt 5 verschiedenen Bauphasen sollen Verkehrsflächen und Freianlagen rückgebaut, Straßen neu gebaut, verschiedene Leitungsarbeiten durchgeführt, insgesamt zwei Gebäude und eine Überdachung der Einfahrt hergestellt und eine Versickerungsanlage gebaut werden.

Im Oktober 2018 wurden bereits Voruntersuchungen durchgeführt. Die in die derzeit Leistungsphase 3 einfließen, welche derzeit abgeschlossen wird. Für die Fortführung der Planung und in Vorbereitung einer Ausschreibung sollen diese Untersuchungen verdichtet und aktualisiert werden. Außerdem sollen baubegleitend Untersuchen im Zuge der Qualitätssicherung und Nachuntersuchungen während der Bauausführung durchgeführt werden.
Es handelt sich bei den Maßnahmen Neubau Wache und Neubau Poststelle um zwei getrennte Baumaßnahmen. Beide Maßnahmen werden aber synchron betrachtet und geplant. Vor diesem Hintergrund sollen die Baugrunduntersuchungen zusammen betrachtet werden, da anschließend eine gemeinsame Ausschreibung der Bauleistungen geplant ist.

Das geplante Bauvorhaben befindet sich auf einem Flurstück, das Teil des im Altlasten- und Hinweisflächenkataster des Rhein-Sieg-Kreises registrierten Altstandortes ist. Die Registrierung erfolgte aufgrund der rüstungs- und kriegsbedingten Nutzung der Fläche im ersten und zweiten Weltkrieg. Durch eine fachgutachterliche Bodenuntersuchung im Bereich der geplanten Rigole ist sicherzustellen, dass keine Verdachtsmomente für das Vorliegen von Bodenkontaminationen gegeben sind. Bei organoleptischen Auffälligkeiten und aufgefüllten Bodenschichten im geplanten Versickerungsbereich sind chemische Untersuchungen zum Nachweis der Unbedenklichkeit einer Niederschlagswasserversickerung durchzuführen. Das Untersuchungsprogramm ist vorab mit dem Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Grundwasser- und Bodenschutz abzustimmen. Durch die Abnahme der Bodensohle vor dem Einbau der Kunststoffrigole ist ebenfalls durch einen Bodengutachter zu bestätigen, dass keine Bodenverunreinigungen im Bereich der Versickerungsanlage vorliegen. Des Weiteren ist nach Fertigstellung der Entwässerungsanlage eine Bestätigung (Abnahme) über den ordnungsgemäßen Einbau (gemäß der wasserrechtlichen Erlaubnis) durch Fachbauleiter erforderlich.

Für die Abrechnung der Leistungen ist es daher notwendig, dass die ausgeführten Leistungen dem jeweiligen Baufeld des Neubau Wache bzw. Neubau Poststelle zugeordnet und in einer gemeinsamen Abrechnung in die Bereiche Wache und Poststelle getrennt werden. Leistungen, die für beide Bereiche erbracht werden, sind zu 35% der Poststelle und zu 65% der Wache zuzuordnen. Für den Mehraufwand zur Rechnungserstellung gibt es eine entsprechende Leistungsposition.
Mit der Abstimmung der planungsrelevanten Untersuchungen soll direkt nach Beauftragung begonnen werden. Die Ausführungsplanung wird im Sommer 2025 begonnen, bis zu diesem Zeitpunkt sollen die Ergebnisse vorliegen. Die Bauausführung der Hauptleistungen ist derzeit für den Zeitraum 12/2026 bis 06/2030 geplant. Eine vorgezogene Maßnahme (Leitungsgraben und Gründung einer Kompaktstation) ist für den Zeitraum Sommer 2025 bis Frühjahr 2026 geplant. Der lange Bearbeitungszeitraum ist bei der Angebotserstellung zu beachten.

Beim Auftreten von Anomalien während des Bodenaushubs ist die Anwesenheit auf der Baustelle innerhalb von zwei Tagen sicher zu stellen.

Die Baustelle liegt im Sicherheitsbereich. Zwei Wochen vor Baubeginn hat der AN die zur Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Personen zu einer Sicherheitsüberprüfung beim AG anzumelden. Der Zutritt zur Liegenschaft erfolgt ausschließlich über die Hauptwache. Hier erfolgt die Personalkontrolle mittels Passwechselverfahren. Für die tägliche Ein- und Ausfahrt zur Baustelle sind i.M. 15 Minuten Wartezeit einzuplanen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.03.2025
01.07.2030
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Bundespolizei Sankt Augustin Hangelar (BPol STA)
Bundesgrenzschutzstr. 100
53757
Sankt Augustin Hangelar
Deutschland
DEA2C

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Freiberufler

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYTDXPVPCD

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Das Angebot muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote eingegangen sein. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen. 2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet. Bieterfragen sind bis zu 6 Kalendertage vor der Abgabefrist zu stellen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags beantwortet werden. 3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen. 4. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Eignungsbogens vom Bieter geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Eignungsbogens vorzulegen. 5. Der Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen. Mehrfachbewerbungen von Nachunternehmern sind nicht zulässig. 6. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen. 7. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. 8. Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages. 9. Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bieter/ Auftragnehmer. 10. Hinweis - Auszug aus dem Wettbewerbsregister Der BLB NRW ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einzuholen. Für die Abfrage beim Bundesamt für Justiz werden bestimmte Daten benötigt, die dem BLB NRW teilweise nicht vorliegen und daher abgefragt werden müssen. Die Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister erfolgt nur im Hinblick auf den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll oder sofern im Hinblick auf die Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Zweifel an deren Richtigkeit bestehen und diese Zweifel mit der entsprechenden Abfrage ausgeräumt werden können. Im Sinne des Datenschutzes ist die Angabe der Daten entsprechend dem Formblatt auf der nächsten Seite mit dem Angebot nicht erforderlich. Die Angaben können jedoch freiwillig erfolgen. Ob die Angabe mitsamt dem Angebot erfolgt, hat keinen Einfluss auf die Bewertung des Angebots. Wenn Sie die Angabe bereits mit dem Angebot machen wollen, bitten wir zur Gewährleistung der Vollständigkeit der Daten, das Formblatt auf der nächsten Seite zu verwenden.

Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt.

Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der
Anlage wird empfohlen funktionsbezogene E-Mail-Adressen zu verwenden.
Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

24
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Die Angebote müssen vollständig sein. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlende Unterlagen nachzufordern bzw. vervollständigen oder korrigieren zu lassen und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen.

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

1. Verpflichtung zum Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens 3.000.000 Euro für Personenschäden und 3.000.000 EUR für Sachschäden je Schadensfall.
Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein.
Die Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
Mindestanforderung: Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass sie mit dem haftenden Bewerber eine im Auftragsfall eintretende Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe für Personen- und Sachschäden abgeschlossen hat, bzw. abzuschließen beabsichtigt.

2.Mindestens einen Netto-Umsatz von 420.000 EUR jährlich in den letzten drei Jahren. Die Angabe zum Umsatz des Unternehmens ist in der Anlage "Eignungsbogen_025-24-00801.docx" einzutragen.

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.

Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel mindestens fünf Jahre - verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Das Prüflabor muss eine gültige Akkreditierung nach DIN
EN ISO/IEC 17025 (aktuelle Fassung) aufweisen. Der Nachweis ist dem Eignungsbogen beizulegen.
(siehe Anlage "Eignungsbogen_025-24-00801.docx")

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung