In der Bundespolizei Sankt Augustin wird der Einfahrtsbereich der Liegenschaft neu gegliedert und umfangreich umgebaut. Dafür werden umfangreiche Tief- und Straßenbauarbeiten notwendig. In insgesamt 5 verschiedenen Bauphasen sollen Verkehrsflächen und Freianlagen rückgebaut, Straßen neu gebaut, verschiedene Leitungsarbeiten durchgeführt, insgesamt zwei Gebäude und eine Überdachung der Einfahrt hergestellt und eine Versickerungsanlage gebaut werden.
Im Oktober 2018 wurden bereits Voruntersuchungen durchgeführt. Die in die derzeit Leistungsphase 3 einfließen, welche derzeit abgeschlossen wird. Für die Fortführung der Planung und in Vorbereitung einer Ausschreibung sollen diese Untersuchungen verdichtet und aktualisiert werden. Außerdem sollen baubegleitend Untersuchen im Zuge der Qualitätssicherung und Nachuntersuchungen während der Bauausführung durchgeführt werden.
Es handelt sich bei den Maßnahmen Neubau Wache und Neubau Poststelle um zwei getrennte Baumaßnahmen. Beide Maßnahmen werden aber synchron betrachtet und geplant. Vor diesem Hintergrund sollen die Baugrunduntersuchungen zusammen betrachtet werden, da anschließend eine gemeinsame Ausschreibung der Bauleistungen geplant ist.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich auf einem Flurstück, das Teil des im Altlasten- und Hinweisflächenkataster des Rhein-Sieg-Kreises registrierten Altstandortes ist. Die Registrierung erfolgte aufgrund der rüstungs- und kriegsbedingten Nutzung der Fläche im ersten und zweiten Weltkrieg. Durch eine fachgutachterliche Bodenuntersuchung im Bereich der geplanten Rigole ist sicherzustellen, dass keine Verdachtsmomente für das Vorliegen von Bodenkontaminationen gegeben sind. Bei organoleptischen Auffälligkeiten und aufgefüllten Bodenschichten im geplanten Versickerungsbereich sind chemische Untersuchungen zum Nachweis der Unbedenklichkeit einer Niederschlagswasserversickerung durchzuführen. Das Untersuchungsprogramm ist vorab mit dem Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Grundwasser- und Bodenschutz abzustimmen. Durch die Abnahme der Bodensohle vor dem Einbau der Kunststoffrigole ist ebenfalls durch einen Bodengutachter zu bestätigen, dass keine Bodenverunreinigungen im Bereich der Versickerungsanlage vorliegen. Des Weiteren ist nach Fertigstellung der Entwässerungsanlage eine Bestätigung (Abnahme) über den ordnungsgemäßen Einbau (gemäß der wasserrechtlichen Erlaubnis) durch Fachbauleiter erforderlich.
Für die Abrechnung der Leistungen ist es daher notwendig, dass die ausgeführten Leistungen dem jeweiligen Baufeld des Neubau Wache bzw. Neubau Poststelle zugeordnet und in einer gemeinsamen Abrechnung in die Bereiche Wache und Poststelle getrennt werden. Leistungen, die für beide Bereiche erbracht werden, sind zu 35% der Poststelle und zu 65% der Wache zuzuordnen. Für den Mehraufwand zur Rechnungserstellung gibt es eine entsprechende Leistungsposition.
Mit der Abstimmung der planungsrelevanten Untersuchungen soll direkt nach Beauftragung begonnen werden. Die Ausführungsplanung wird im Sommer 2025 begonnen, bis zu diesem Zeitpunkt sollen die Ergebnisse vorliegen. Die Bauausführung der Hauptleistungen ist derzeit für den Zeitraum 12/2026 bis 06/2030 geplant. Eine vorgezogene Maßnahme (Leitungsgraben und Gründung einer Kompaktstation) ist für den Zeitraum Sommer 2025 bis Frühjahr 2026 geplant. Der lange Bearbeitungszeitraum ist bei der Angebotserstellung zu beachten.
Beim Auftreten von Anomalien während des Bodenaushubs ist die Anwesenheit auf der Baustelle innerhalb von zwei Tagen sicher zu stellen.
Die Baustelle liegt im Sicherheitsbereich. Zwei Wochen vor Baubeginn hat der AN die zur Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Personen zu einer Sicherheitsüberprüfung beim AG anzumelden. Der Zutritt zur Liegenschaft erfolgt ausschließlich über die Hauptwache. Hier erfolgt die Personalkontrolle mittels Passwechselverfahren. Für die tägliche Ein- und Ausfahrt zur Baustelle sind i.M. 15 Minuten Wartezeit einzuplanen.