Die geforderten Unterlagen sind an die genannte Vergabestelle über den Vergabemarktplatz (VMP) digital zu übersenden. Der Teilnahmeantrag / das Angebot muss dort bis zum Submissionstermin übermittelt worden sein. Die Übermittlung hat über den Reiter "Teilnahmeantrag" oder "Angebot" mit Hilfe des dort zur Verfügung gestellten Bietertools zu erfolgen. Eine Übermittlung über den Kommunikationsbereichs des Vergabemarktplatzes ist nicht zulässig.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen.
Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
Unter http://www.evergabe.blb.nrw.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Vergabeunterlagen können von dort kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
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Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i.S.v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
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Die Befähigung bzw. Erlaubnis zur Berufsausübung hat, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
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Zuschlagskriterien (wirtschaftlichste Angebot) für die Angebotsphase:
1) Vorgehensweise im ausgeschriebenen Projekt 20%
2) Projektablauf und Projektorganisation im ausgeschriebenen Projekt 10%
3) Erläuterungen zur Kostenplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt 12,5%
4) Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt 12,5%
5) Erläuterungen zur Qualitätssteuerung am ausgeschriebenen Projekt 5%
6) Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 10%
7) Angebot 30%
Unterkriterien und Details siehe Zuschlagsmatrix.
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Anforderungen an die Konzepterstellung für die Angebotsabgabe
Im Rahmen der Ausschreibung werden neben dem Preis weitere qualitative Kriterien festgelegt, deren (finale) Wertung gemäß § 9 Abs. 2 VgV ausschließlich auf der Grundlage des vom Bieter vorgelegten Konzepts vorgenommen wird.
Die Kriterien sind im Einzelnen:
- Vorgehen im Ausgeschriebenen Projekt
- Projektablauf/Projektorganisation
- Erläuterungen zur Kostenplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt
- Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt
- Erläuterungen zur Qualitätssteuerung am ausgeschriebenen Projekt
- Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
In dem von Bieter zu erstellendem Konzept soll insbesondere auf die veröffentlichten und o.g. Zuschlagskriterien Bezug genommen werden. Siehe hierzu auch Anlage "Zuschlagskriterien".
Bei der Erstellung des Konzeptes sind folgende Hinweise zum Aufbau und der Struktur des Konzeptes zu beachten:
Die Konzepterläuterung hat in einer Datei, bestehend aus Deckblatt und Erläuterung der Zuschlagkriterien mit Anlagen, zu erfolgen.
Auf dem Deckblatt sind die Unternehmensdaten (Unternehmensbezeichnung, Unternehmenssitz, Ansprechpartner, Kontaktdaten) und das Datum anzugeben sowie ein direkter Bezug zum Verfahren (Vergabeverfahrensnummer) herzustellen. Dies dient der eindeutigen Zuordnung des Angebots.
Für das Konzept sind folgende Gestaltungsvorgaben einzuhalten:
- Papierformat: DIN A4, max. 20 Seiten einschließlich aller Anlagen, Pläne und sonstigen ergänzenden Unterlagen
- Fließtext (gerne ergänzend durch Bilder, Grafiken, etc.)
- Dateiformat des einzureichenden Konzeptes: PDF (Portable Document Format)
Wir bitten Sie das Konzept anhand der Ihnen bekannten Zuschlagskriterien zu gliedern.
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Verfahrensbeschreibung VgV-Verhandlungsverfahren
Der BLB NRW schreibt Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens (§ 17 VgV) mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aus.
Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben.
Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die geforderten Informationen zur Eignungsprüfung.
Der BLB NRW stellt entsprechende Formblätter im Bewerberbogen zur Verfügung. Um sich an der Teilnahme am Wettbewerb zu bewerben, sind sämtliche Unterlagen gem. Angaben im beigefügten Bewerberbogen, im Rahmen Ihres Teilnahmeantrags, elektronisch über das Bietertool des Vergabesatelliten einzureichen.
Der Teilnahmeantrag wird durch den BLB NRW formal und fachlich auf die Eignung der Bewerber geprüft.
Aufgrund der geforderten Angaben zu Umsätzen, Anzahl Beschäftigte und Unternehmensreferenzen wird anhand einer (gewichteten) Punktvergabe ein Eignungsranking durch den BLB NRW erstellt (siehe Auswahlmatrix).
Der BLB NRW fordert nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen 3-6 geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe (Erstangebot) auf.
Mit dem Erstangebot sind durch den Bieter innerhalb einer vorgegebenen Frist folgende Unterlagen einzureichen:
- Alle unter den Vergabeunterlagen im Reiter "Vom Unternehmen auszufüllende und mit dem Angebot abzugebende Dokumente" hinterlegten Unterlagen.
- Konzept zur Darstellung der Leistungserbringung gemäß den Zuschlagskriterien (Anlage Konzeptanforderungen ist zu beachten).
Das Erstangebot wird zunächst durch den BLB NRW formal geprüft. Danach werden ein Preisspiegel und ein Preisranking erstellt. Die durch die Bieter eingereichten Konzepte werden seitens des BLB NRW auf Grundlage der Zuschlagskriterien aus der Bekanntmachung gewertet. Zudem wird die Auskömmlichkeit der Preise geprüft.
Sofern sich aus der Sichtung der Konzepte und der Prüfung zur Auskömmlichkeit der Preise keine Fragestellungen/Klärungen ergeben, kann der Zuschlag direkt auf das im Ranking für Qualitäts- und Kostenkriterien führende Erstangebot, ohne weitere Verhandlung, gemäß § 17 Abs. 11 VgV und dem Bekanntmachungstext, erteilt werden. Ob Verhandlungsgespräche stattfinden, wird der BLB NRW allen Bietern nach Prüfung der Erstangebote mitteilen.
Sofern sich bei dem vom Ranking der Erstplatzierten oder mehreren Bietern Fragestellun-gen/Klärungsbedarfe ergeben, werden Verhandlungsgespräche mit allen Bietern zur Verbesserung des Angebotsinhalts durchgeführt.
Zu den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter durch den BLB NRW eingeladen. In diesem Gespräch stellt der Bieter sein Unternehmen, sein Projektteam und sein Angebotskonzept vor. Zudem werden im Verhandlungsgespräch Fragen zu dem Erstangebot, insb. den Konzeptinhalten, an den Bieter gerichtet und erörtert.
Im Rahmen der anschließenden Verhandlung verhandelt der BLB NRW mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote (Konzept und Preis) mit dem Ziel, die Angebote
inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der vom Auftraggeber festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien.
Über die wesentlichen Punkte der Verhandlung insb. solche, die für die spätere Überarbeitung des Angebotes ausschlaggebend sind, wird durch den BLB NRW ein Protokoll geführt. Außerdem wird eine Teilnahmeliste pro Verhandlung geführt, welche durch alle teilnehmenden Personen zu unterschreiben ist.
Im Anschluss an das Verhandlungsgespräch erhält der Bieter die Möglichkeit, sein Angebot (Preis und Angebotskonzept) zu überarbeiten und im Zuge der finalen Angebotsaufforderung einzureichen. Über die wesentlichen Punkte der Verhandlung wird jeder Bieter durch das Aufforderungsschreiben informiert.
Mit dem finalen Angebot sind durch den Bieter innerhalb einer vorgegebenen Frist folgende Unterlagen einzureichen:
- Alle unter den Vergabeunterlagen im Reiter "Vom Unternehmen auszufüllende und mit dem Angebot abzugebende Dokumente" hinterlegten Unterlagen.
- Konzept zur Darstellung der Leistungserbringung gemäß den Zuschlagskriterien (Anlage Konzeptanforderungen ist zu beachten).
Die im Vertrag festgelegten Leistungen müssen zwingend, wie nach dem Ergebnis der Verhandlungen verlangt, angeboten werden. Änderungen führen zum Ausschluss des Angebots.
Mit Einreichung des finalen Angebotes wird das eingereichte Erstangebot hinfällig. Sofern kein neues Angebot fristgerecht eingeht, kann der Bieter bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.
Das finale Angebot (Preis und Konzept) wird vom BLB NRW anhand der in der Bekanntmachung veröffentlichten Zuschlagskriterien bewertet und ein finales Ranking erstellt.
Der BLB NRW erteilt den Zuschlag nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot.
Die Kommunikation zu den Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Bitte richten Sie Fragen und Anregungen zu den Teilnahme- bzw. Vergabeunterlagen, bis 5 Tage vor Ende der jeweiligen Teilnahme- bzw. Angebotsfrist, an die Vergabestelle.