BLB NRW K/Amtsgericht Leverkusen (40-11-1233-23-001+002/Moderisierungsplanung-TA)
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
14.03.2025
25.03.2025 10:00 Uhr
25.03.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln
05111-32003-71
Domstr. 55-73
50668
Köln
Deutschland
DEA23
Einkauf und Vertragsmanagement
BLBVergabe@blb.nrw.de
+49 0
+49 0

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW - Justiziariat
t:0211617000
Mercedesstr. 12
40470
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Justiziariat
BLBVergabe@blb.nrw.de
+49 0
+49 21161700174

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln·
t:02211473055
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 0
+49 221-1472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71321000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

m Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der
"Klimaneutralen Landesverwaltung" sollen die Gebäude des Amtsgerichts Leverkusen
energetisch optimiert werden. Ziel ist es, zum Effizienzgebäude 55 (BEG nach
Gebäudeenergiegesetz) zu sanieren und ausschließlich mit erneuerbaren Energien zu
planen, um in Zukunft keine fossilen Energien mehr zu nutzen. Vorab wurde bereits ein
Maßnahmenpaket erarbeitet. Dieses Paket soll unter sinnvollen technischen und
wirtschaftlichen Aspekten betrachtet (Entwicklung von Varianten und deren Vergleich),
geplant und durchgeführt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich u.a. um den
Austausch der bestehenden Heizung durch eine Wärmepumpe, um die Erneuerung der
Fenster, eine unterseitige Dämmung der Kellerdecken, eine Dämmung der obersten
Geschossdecke, die Erneuerung der Außendämmung WDVS am Neubau, eine Umrüstung
auf LED-Beleuchtung. Die bereits existierende Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des
Neubaus soll integriert werden. Die Umsetzung und die Planung werden fortlaufend
abgestimmt mit dem BLB NRW, den weiteren an der Planung Beteiligten und den Kunden
bzw. den Nutzern.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Liegenschaft besteht aus einem Altbau aus dem Jahr 1913 und einem sogenannten
"Neubau" aus dem Jahr 1969. Beide sind im 1.OG über einen Brückentrakt miteinander
verbunden. Ebenfalls auf dem Grundstück befindet sich ein eingeschossiges
Garagengebäude (Baujahr 1969).
Der Altbau ist nicht eingetragen in die Denkmalliste, jedoch gem. DSchG-§9-Abs.2 (Gebäude
"...in der engeren Umgebung eines Baudenkmals") bedürfen Änderungen des äußeren
Erscheinungsbilds einer Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Eine Vorabstimmung mit
der Unteren Denkmalbehörde, mit protokollierten Gestaltungshinweisen zum Austausch der
Fenster, liegt vor.
Gem. vorliegender Untersuchungsberichte und des Schadstoffkatasters gibt es in einigen
Bauteilen ein Schadstoffaufkommen (Böden, Putze, Anstriche). Erforderliche
Schutzmaßnahmen gem. TRGS zur Umsetzung der im folgenden beschriebenen
Maßnahmen werden im Projektverlauf geplant.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
46
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Gerichtsstraße 9
51379
Leverkusen
Deutschland
DEA24

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Stufenweise Beauftragung:
Mit Vertragsabschluss wird die LPH 1-3 direkt beauftragt. Die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der LPH 4-9 können je einzeln zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen werden. Ein Anspruch auf Abruf der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYTH0GXM8M

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

1. Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt. Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008

2. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Das Angebot muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote eingegangen sein. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.

3. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet. Bieterfragen bis zum angegebenen Termin vor der Abgabefrist zu stellen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags beantwortet werden.

4. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.

5. Der Bieter muss ein Unterauftragnehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.

6. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.

7. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.

8. Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.

9. Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bieter/ Auftragnehmer.

10. Hinweis - Auszug aus dem Wettbewerbsregister Der BLB NRW ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einzuholen. Für die Abfrage beim Bundesamt für Justiz werden bestimmte Daten benötigt, die dem BLB NRW teilweise nicht vorliegen und daher abgefragt werden müssen. Die Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister erfolgt nur im Hinblick auf den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll oder sofern im Hinblick auf die Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Zweifel an deren Richtigkeit bestehen und diese Zweifel mit der entsprechenden Abfrage ausgeräumt werden können. Im Sinne des Datenschutzes ist die Angabe der Daten entsprechend dem Formblatt auf der nächsten Seite mit dem Angebot nicht erforderlich. Die Angaben können jedoch freiwillig erfolgen. Ob die Angabe mitsamt dem Angebot erfolgt, hat keinen Einfluss auf die Bewertung des Angebots. Wenn Sie die Angabe bereits mit dem Angebot machen wollen, bitten wir zur Gewährleistung der Vollständigkeit der Daten, das Formblatt auf der nächsten Seite zu verwenden.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

35
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Die Angebote müssen vollständig sein. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlende Unterlagen nachzufordern bzw. vervollständigen oder korrigieren zu lassen und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

§ 124 GWB - § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie sämtliche Ausschlussgründe nach § 123 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Mindestanforderung:
Verpflichtung zum Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens 2.000.000 Euro für Personen-
und 2.000.000 EUR für Sachschäden je Schadensfall.

Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein bei natürlichen Personen bzw. mindestens dreifach maximiert bei juristischen Personen. Die Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.

Der Nachweis ist durch Vorlage der Erklärung zur Deckungszusage der Versicherung oder aber als Verpflichtungserklärung des Bewerbers zu erbringen, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsnachweis zu erbringen.

- Angaben zum Umsatz des Unternehmens (wirtschaftliche Leistungsfähigkeit):
Durchschnittlicher Netto-Umsatz des Unternehmens (als Einzelbieter bzw. Summe der
Bietergemeinschaft/Bieter und jeweils ggf. inkl. der Nachunternehmer) in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Hinweis:
Unternehmen mit mehreren Geschäftsbereichen dürfen nicht die Gesamtumsatzahle angeben, sondern
nur die Umsatzzahlen im bewerbungsspezifischen Bereich.

- Angaben zu vorhandenen Arbeitskräften (berufliche Leistungsfähigkeit):
Benennung der durchschnittlichen Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
qualifizierten Mitarbeiter, d.h. Ingenieure/ Architekten (als Einzelbieter bzw. Summe der
Bietergemeinschaft/Bieter und jeweils ggf. der Nachunternehmer)
Hinweise:
Unternehmen mit mehreren Geschäftsbereichen dürfen nicht die Gesamtmitarbeiterzahlen angeben,
sondern nur die Mitarbeiterzahlen im bewerbungsspezifischen Bereich.
Qualifizierte Mitarbeiter sind alle befristet oder unbefristet angestellten Mitarbeiter sowie mitarbeitende
Büroinhaber, die über mindestens eine der o.a. Berufsqualifikationen (bzw. eine vergleichbare
Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedstaates) verfügen

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Mindestkriterien, damit die Eignung zuerkannt werden kann:
Referenz 1
- Neubau / Umbau / Modernisierung / Sanierung eines Verwaltungs- oder Bürogebäudes,
- mindestens Effizienzhaus 55 oder KfW 55,
- mindestens die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 8 HOAI zu den Anlagengruppen 1 bis 6 TGA
erbracht,
- Übergabe an den Bauherrn in der LPH 8 zwischen 01.01.2020 und dem 01.01.2025 und
- Baukosten der KG 400 (AG 1 bis 8) mindestens 1.000.000 EUR (brutto).

Referenz 2
- Neubau / Umbau / Modernisierung / Sanierung eines Verwaltungs- oder Bürogebäudes,
- mindestens Effizienzhaus 55 oder KfW 55,
- mindestens die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 8 HOAI zu den Anlagengruppen 1 bis 6 TGA
erbracht,
- Übergabe an den Bauherrn in der LPH 8 zwischen 01.01.2020 und dem 01.01.2025 und
- Baukosten der KG 400 (AG 1 bis 8) mindestens 1.000.000 EUR (brutto)

Referenzprojekte
Gewertet werden insgesamt zwei Referenzen, welche jeweils den unten angegebenen Mindestkriterien
entsprechen.
Es wird empfohlen, die Angaben zu den Referenzen unter Verwendung des Formblattes
19022025_Angebotsunterlagen abzugeben.

Der Bieter benennt für den Fall der Zuschlagerteilung die unten angegebenen Personen verbindlich als
Projektteam.
Die Mitglieder des Projektteams sind während der gesamten Projektlaufzeit durchgehend einzusetzen
und dürfen grundsätzlich nicht ausgetauscht werden (Ausnahme: arbeitsrechtliche Gründe).
A. Die persönlichen Voraussetzungen (Mindestkriterien) für die Benennung der Mitglieder des
Projektteams lauten:
1. Projektleitung
- Bachelor, Master oder Dipl.-Ing. in einer ingenieurwissenschaftlichen Disziplin, die für die
Ausführung des Auftrages relevant und erforderlich ist. Anstelle des Hochschulabschlusses
können auch Mitarbeiter mit einem Abschluss als Meister oder staatliche geprüfte Techniker
benannt werden, sofern der Abschluss für die Ausführung des Auftrages relevant ist.
- Mindestens 10 Jahre - für die ausgeschriebene Leistung einschlägige - Berufserfahrung nach
Abschluss des Studiums (bzw. des Berufsabschlusses)
2. stellvertretende Projektleitung
- Bachelor, Master oder Dipl.-Ing. in einer ingenieurwissenschaftlichen Disziplin, die für die
Ausführung des Auftrages relevant und erforderlich ist. Anstelle des Hochschulabschlusses
können auch Mitarbeiter mit einem Abschluss als Meister oder staatliche geprüfte Techniker
benannt werden, sofern der Abschluss für die Ausführung des Auftrages relevant ist.
- Mindestens 5 Jahre - für die ausgeschriebene Leistung einschlägige - Berufserfahrung nach
Abschluss des Studiums (bzw. des Berufsabschlusses).

Es wird empfohlen, die Angaben zu dem Projektteam unter Verwendung des Formblattes
19022025_Angebotsunterlagen abzugeben.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung