Planungsleistungen der Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5, 6
Gegenstand der Planung ist das Hauptgebäude der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Der in Bonn zentral gelegene Gebäudekomplex wird derzeit von der Universitätsverwaltung sowie drei geisteswissenschaftlichen Fakultäten - der Evangelisch-Theologische, Katholisch-Theologische und Philosophische Fakultät mit dazugehörigen Instituten - genutzt und beherbergt hauptsächlich Büro- bzw. Mitarbeiterräume, Hörsäle, Seminar- und Versammlungsräume, Bibliotheken, Museumsflächen, eine Aula und die frühklassizistische Schlosskirche. Das denkmalgeschützte Hauptgebäude ist sanierungsbedürftig und er-füllt unter anderem nicht mehr die Brandschutz- und Nutzeranforderungen, sowie gibt es erhebliche Mängel bei der Barrierefreiheit.
Daher soll das Hauptgebäude kernsaniert und der universitäre Betrieb gänzlich neu strukturiert werden. Der zukünftige Flächenbedarf der verschiedenen universitären Nutzungen wird im Hauptgebäude und in weiteren Gebäuden neu verortet und organisiert. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ist der Bauherr, die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn die Eigentümerin und Nutzerin.Vom MKW wurde für das Gesamtprojekt "Universität Bonn Hauptgebäude - Kernsanierung und Neustrukturierung" 28.442 m2 NUF1-6 genehmigt. Der Nutzerbedarf teilt sich auf das Hauptgebäude, Viktoriakarree und Deutscher Herold auf.Das zu bearbeitende Projekt ist ausschließlich das Hauptgebäude der Universität Bonn. Hier werden 17.625 m2 NUF1-6 verortet. Die BGF des beträgt ca. 62.062m2, der BRI ca. 279.162m3 (jeweils nach DIN 277).
Bestandteil dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen zu den folgenden Kostengruppen nach DIN 276:- KG 440 Starkstromanlagen- KG 450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen, inklusive Medientechnik- KG 460 Förderanlagen- KG 494 Rückbau der Bestandsanlagen zu den hier aufgeführten KG
Die ausgeschriebenen Leistungen sollen mit Building-Information-Modeling erbracht werden. Ein Bestandsaufmaß mit einem 3D-Modell (Revit) des Bestands wird dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.
Projektspezifische Herangehensweise, Projektumsetzung, Projektrisiken
Projektspezifisches Organigramm, Darstellung Verantwortlichkeiten und Kapazitäten-Planung.
Qualitätssicherung im laufenden Projekt
Erfahrung der verantwortlichen Ansprechpersonen, insbesondere der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung für alle beauftragten Leistungsphasen
Honorarangebot
Mit Auftragserteilung werden die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Der Abruf der weiteren Leistungsphasen erfolgt stufenweise zu einem späteren Zeitpunkt. Dem Auftragnehmer stehen keine Ansprüche auf Abruf weiterer Leistungsphasen zu.
entsprechend der Regelungen in§ 160 Abs. 3 GWB
Der Auftraggeber führt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV durch. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium: - Vorgehen im ausgeschriebenen Projekt 25 %- Projektablauf/Projektorganisation 15 %- Erläuterungen zur Qualitätssteuerung am ausgeschriebenen Projekt 15 %- Allgemeine Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 15 %- Honorarangebot 30 %***************************************************** 1. Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt. Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008 ***************************************************** 2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet. Bieterfragen sind bis zum angegebenen Termin vor der Abgabefrist zu stellen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags beantwortet werden. ***************************************************** 3. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. ***************************************************** 4. Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages. ***************************************************** 5. Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bieter/ Auftragnehmer. ***************************************************** 6. Hinweis - Auszug aus dem Wettbewerbsregister. Der BLB NRW ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einzuholen. Für die Abfrage beim Bundesamt für Justiz werden bestimmte Daten benötigt, die dem BLB NRW teilweise nicht vorliegen und daher abgefragt werden müssen. Die Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister erfolgt nur im Hinblick auf den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll oder sofern im Hinblick auf die Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Zweifel an deren Richtigkeit bestehen und diese Zweifel mit der entsprechenden Abfrage ausgeräumt werden können. Im Sinne des Datenschutzes ist die Angabe der Daten entsprechend dem Formblatt mit dem Angebot nicht erforderlich. Die Angaben können jedoch freiwillig erfolgen. Ob die Angabe mitsamt dem Angebot erfolgt, hat keinen Einfluss auf die Bewertung des Angebots. Wenn Sie die Angabe bereits mit dem Angebot machen wollen, bitten wir zur Gewährleistung der Vollständigkeit der Daten, das Formblatt zu verwenden.