BLB NRW Münster / Bildungs- und Wissenschaftszentrum Münster - Gescherweg 100 / Me...
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Münster
Hohenzollernring 80
48145
Münster
Deutschland
DE 216120450
Einkauf und Vertragsmanagement
+49 0
+49 0
BLBVergabe@blb.nrw.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYTM7J0SQ4

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYTM7J0SQ4/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Metallbauarbeiten

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

BWZ Münster
Gescherweg 100
48161
Münster

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

14.07.2025
29.08.2025

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Ja

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

14.07.2025
29.08.2025

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Allgemeine Eignung

Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen.
Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können.

Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.

Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf

Nachunternehmen/andere Unternehmen:

Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.

Auftragsspezifische Anforderungen:

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Allgemeine Eignung

Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen.
Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können.

Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.

Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf

Nachunternehmen/andere Unternehmen:

Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.

Auftragsspezifische Anforderungen:

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Allgemeine Eignung

Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen.
Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können.

Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.

Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf

Nachunternehmen/andere Unternehmen:

Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.

Auftragsspezifische Anforderungen:

Vorzulegende Nachweise:
124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung; Wenn keine Präqualifizierung vorliegt; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen; - Wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen
- bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Angabe der PQ-Nummer; im Angebotsschreiben (213) oder VMS-Konto; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Sonstige


Vorzulegende Nachweise:
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft; - wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird
- bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Info-Blatt Steuerabzug; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags


Vorzulegende Nachweise:
213 Angebotsschreiben; bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot (Haupt- und Nebenangebot); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation; Angaben zur Preisermittlung. Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
222 Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme; Angaben zur Preisermittlung. Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
223 Aufgliederung der Einheitspreise; Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Hinweis_Anforderung Auszug aus Wettbewerbsregister (WReg); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Leistungsverzeichnis mit den Preisen (Bundesbau); Als d84 / x84-Datei und als pdf-Format
Als d85-/x85-Datei und -separat- in pdf-Format (falls Nebenangebot zugelassen); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

12.05.2025 09:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

23.06.2025

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

12.05.2025 09:00 Uhr

Vergabemarktplatz NRW

Ohne Bieterbeteiligung

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt.

Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen.
Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008.
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Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (Bauabteilung)
Albersloher Weg 250
48155
Münster
Deutschland
+49 2519340
+49 80010092675300
Poststelle@ofd-bau.nrw.de
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