Beschäftigte Ingenieure der letzten 3 Jahre im jährlichen Mittel
Mindestanforderungen des BLB NRW für die ausgeschriebene Leistung:
Ingenieure im Brandschutz: mindestens 2
Verantwortliche Ansprechpartner - Erfahrung
Angaben zu den technischen Fachkräften, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden (Verantwortliche Ansprechpartner, Projektleitungen).
Die Qualifikationen der eingesetzten Verantwortlichen müssen den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen; siehe Vertrag und Bekanntmachung Ziffer III.1.1 und III.2.2.
o Verantwortliche/r Planer für Brandschutz
o Stellvertretende/r Planer für Brandschutz
o Verantwortliche Objektüberwachung
o Stellvertretende Objektüberwachung
Berufspraxis i.d.R. mindestens 5 Jahre
-> Eine der vier vorgenannten Personen muss die Qualifikation eines "Staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes" gem. SV-VO - Dritter Abschnitt - nachweisen.
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 3 Jahren (Leistungszeitraum siehe Wertungsmatrix) erbracht wurden,
(Angaben bitte lt. Rechnungsstellung).
Mindestanforderungen damit die Eignung zuerkannt werden kann:
1. Einzureichen sind mindestens drei Referenzen für den Brandschutz.
Mit den Referenzen (durch mindestens eine oder mehrere) müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt werden
- mindestens eine Referenz mit Baukosten (KG 300 - 400) nach Kosten ? 10,0 Mio. EUR brutto und mit Planungsleistungen (im Wesentlichen) vergleichbar in Detaillierungsgrad und Umfang zu: Leistungsphase 1 - 8
- mindestens eine Referenz als Sonderbau
2. Die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung sein.
Die Referenzen müssen zur Erfüllung der Mindestanforderung für die Eignung wertungsfähig sein. Die Angaben zu den Referenzen müssen vollständig sein. Fehlende Angaben werden nur nachgefordert, wenn sie für die Bieterauswahl erheblich sind.
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen der Abschluss der baulichen Maßnahme im Zeitraum 10.04.2022 - 11.04.2025 erfolgt ist, (Angaben bitte lt. Rechnungsstellung bzw. Abnahme der Leistungen) und folgendermaßen nachgewiesen sind:
- Ausfüllen des Referenzformblattes als Eigenerklärung des Bewerbers
Oder
- Referenzschreiben - z.B. des Auftraggebers - mit allen zur Wertung erforderlichen Angaben.
Im Falle einer Eigenerklärung des Bewerbers weisen wir ausdrücklich auf Ihre Erklärung zu den Ausschlusskriterien hin.