Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen.
Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung im Rahmen der Bewerberauswahl. Für nicht präqualifizierter Unternehmen wird die Eignungsprüfung anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen vorgenommen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den nicht präqualifizierten Unternehmen, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen."
Nachunternehmen/andere Unternehmen:
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Für den Bereich Bauleistung ist der Nachweis von 3 Referenzprojekten gefordert.
Folgende Mindestanforderungen müssen die Referenzenprojekte für den Bereich Bauleistung mindestens erfüllen
- Es sind drei Referenzen einzureichen, davon
o Mindestens eine Referenz mit Anforderungen der Denkmalpflege
o Mindestens eine Referenz beinhaltet eine Kernsanierung (>= 4.500 m^2 BGF)
o Mindestens eine Referenz mit Baukosten KG 200-600 über 30 Mio. EUR (brutto)
Für alle Referenzen gelten weiterhin folgende Mindestanforderungen:
- Das Fertigstellungsdatum aller Referenzen muss innerhalb der letzten acht Jahre gerechnet ab dem Submissionstermin der
Bewerbungsunterlagen liegen (Fertigstellung LP 8 zwischen 01.04.2017 bis 31.03.2025).
Für den Bereich Planungsleistungen ist der Nachweis von drei Referenzprojekten für den Bereich der
Objektplanung Gebäude, für den Bereich der Technischen Ausrüstung und für den Bereich
Fassadenplanung erforderlich.
Folgende Mindestanforderungen müssen die Referenzenprojekte mindestens erfüllen:
- Es sind drei Referenzen für den Bereich Objektplanung einzureichen, davon
o mindestens eine Referenz mit dem Schwierigkeitsgrad Honorarzone IV oder höher und zusätzlich zwei
mit dem Schwierigkeitsgrad Honorarzone III oder höher
Für alle Referenzen gelten weiterhin folgende Mindestanforderungen:
- Alle Referenzen müssen jeweils mindestens drei Leistungsphasen 2 bis 5 des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume
gemäß HOAI aufweisen.
- Der Abschluss der letzten erbrachten Leistungsphase (LP 2-8) aller Referenzen muss innerhalb der letzten acht Jahre
gerechnet ab dem Submissionstermin der Bewerbungsunterlagen liegen (01.04.2017 bis 31.03.2025).
- Es sind drei Referenzen für den Bereich Planung Technische Ausrüstung einzureichen, davon
o mindestens eine Referenz mit dem Schwierigkeitsgrad Honorarzone III und zusätzlich zwei Referenzen mit
dem Schwierigkeitsgrad Honorarzone II oder höher
Für alle Referenzen gelten weiterhin folgende Mindestanforderungen:
- Alle Referenzen müssen jeweils mindestens drei Leistungsphasen 2 bis 5 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung
gemäß HOAI in mindestens 3 Anlagengruppen aus den Anlagengruppen 1-6 und 8 aufweisen.
- Der Abschluss der letzten erbrachten Leistungsphase (LP 2-8) aller Referenzen muss innerhalb der letzten acht Jahre
gerechnet ab dem Submissionstermin der Bewerbungsunterlagen liegen (01.04.2017 bis 31.03.2025).
- Es sind drei Referenzen für den Bereich Fassadenplanung einzureichen, davon
o mindestens eine Referenz für eine Sanierungsplanung von denkmalgeschützten Fassaden unter weitgehendem
Bestandserhalt und zusätzlich zwei
Referenzen für Sanierungsplanungen
Für alle Referenzen gelten weiterhin folgende Mindestanforderungen:
- Alle Referenzen müssen jeweils mindestens drei Leistungsphasen aus den Leistungsphasen 2 bis 5 der
Fassadenplanung gemäß HOAI aufweisen.
- Der Abschluss der letzten erbrachten Leistungsphase (LP 2-8) aller Referenzen muss innerhalb der letzten acht Jahre
gerechnet ab dem Submissionstermin der Bewerbungsunterlagen liegen (01.04.2017 bis 31.03.2025).
Die Referenzen sind mit den im Bewerbungsbogen vorhandenen Formblättern nachzuweisen.
Bei Arbeitsgemeinschaften sind die Referenzkriterien insgesamt nachzuweisen, d.h. der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu führen.