VOB Leistungen erdv. Leitungen
Das Trink- und Löschwassernetz der TU Do, CN ist aus hygienischen Gründen zusanieren. Die EU-Weit ausgeschriebenen Leistungen beinhalten den teilweisenRückbau und Neubau von Erdv.-Leitungen
San. Trinkwasser-/Löschwassernetz der TU Do, CN
entsprechend der Regelungen in§ 160 Abs. 3 GWB
Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt.
Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen. Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008.
********************************Sollte es im Rahmen des Vergabeverfahrens durch Mehrfachangaben im Preisblatt einerseits und im Bietertool andererseits zu widersprüchlichen Angaben über Preisnachlässe durch den Bieter kommen, werden die Angaben im Preisblatt als vorrangig angesehen und der Bewertung des Angebots zugrunde gelegt.
********************************Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: https://www.blb.nrw.de/compliance.Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.******************************************************Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRWDie von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.******************************************************Hinweis - WettbewerbsregisterAb einer Auftragssumme von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einholen.******************************************************Zuständigkeit bei Meinungsverschiedenheiten nach § 18 (2) VOB/B (Streitigkeiten)Entsprechend dem § 18 (2) VOB/B und dem Transparenzgebot hat der BLB NRW die zuständige Stelle eingerichtet und gibt sie hiermit bekannt:BLB NRW ZentraleJustiziariat Mercedesstr.1240470 Düsseldorf ********************************Wenn in den Vergabeunterlagen die Abgabe von mehreren Hauptangeboten nicht ausgeschlossen wurde (siehe Formblatt 211 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots), dann muss jedes einzelne Hauptangebot im Vergabemarktplatz als ein eigenständiges Angebot - mit allen dazugehörenden Unterlagen - erzeugt und über den Abgabeprozess einzeln eingereicht werden. Angebote von Bietern, die sich nicht an diese Formvorgaben halten, werden ausgeschlossen. Die Abgabe von technisch identischen Doppelangeboten ist nur insoweit zulässig, solange keine belastbaren Anhaltspunkte für missbräuchliches Bieterverhalten vorliegen. Insbesondere das selektive Bedienen von Nachforderungsaufforderungen führt zum Ausschluss des selektiv vervollständigten Hauptangebots.
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Ohne Bieterbeteiligung
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§ 124 GWB - § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie sämtliche Ausschlussgründe nach § 123 GWB
124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation ("PQ-Verein") von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Präqualifizierte Unternehmen müssen das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nicht einreichen.
Falls die im PQ-Verein hinterlegten Dokumente die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können, müssen die präqualifizierten Unternehmen Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abgeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Ebenso steht es den präqualifizierten Unternehmen frei, alternativ oder ergänzend Unterlagen zu den geforderten Eignungskriterien vorzulegen.Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen:
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
124: Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124;soweit jeweils eintragungspflichtig;Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
124: Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
124: Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124;Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
124: Gewerbeanmeldung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124;soweit anmeldungspflichtig;Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
124: Handelsregisterauszug (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124;soweit eintragungspflichtig;Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
124: Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, mit Angabe der Lohnsummen;Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
124: rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde;Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
124: Referenznachweise (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124; auch für präqualifizierte Unternehme relevant, sollten die im PQ-Verein hinterlegten Referenzen von der Art und vom Umfang her nicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sein; Drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben: 1) Ansprechpartner, 2) Art der ausgeführten Leistung, 3) Auftragssumme, 4) Ausführungszeitraum, 5) stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen, 6) Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, 7) stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung, 8) Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal), 9) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer), 10) ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, 11) Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (Erklärung eines Dritten als Anlage zur Eigenerklärung);Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
124: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
124: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, soweit das Unternehmen zur Sozialversicherung beitragspflichtig ist, sonst Negativbescheinigung als Dritterklärung;Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
124: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt;Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird- bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Wenn sich der Bieter der Leistungen/Kapazitätenanderer Unternehmen bedient. Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot, in dem sich der Bieter der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.
Angabe der PQ-Nummer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): im Angebotsschreiben (213) oder VMS-Konto
CAD/CAE-Datenblatt zum Bauvertrag (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vom Bieter ausgefüllt und unterschrieben
Produktdatenblätter benannter Fabrikate (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Urkalkulation (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Die Urkalkulation ist in einer unverschlüsselten Datei zusenden.
Sämtliche Leistungen des Angebotes sind in einer zusammenhängenden, einheitlichen Urkalkulation darzustellen. Die Urkalkulation ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Aus der Urkalkulation müssen für die im Angebot enthaltenen Einheitspreise folgende Preisbestandteile unmittelbar ersichtlich sein:
- Einzelkosten der Teilleistungen mit Leistungsansätzen (Menge/ Zeit) aufgegliedert in alle Kostenarten (insbesondere Lohn und Gehalt, Baustoffe und Bauteile, Rüst-, Schal- und Verbaumaterial, Hilfs- und Betriebsstoffe, Baugeräte und Sonderkosten)
- Gemeinkostenanteil mit den dazugehörigen Umlagefaktoren, aufgeschlüsselt nach Baustellengemeinkosten (BGK), allgemeinen Geschäftskosten (AGK), Wagnis und Gewinn (W+G) bezogen auf die einzelnen Kostenarten.
Weiterhin ist anzugeben:- Ermittlung der Kalkulationslöhne- Ermittlung der Gemeinkosten der Baustelle
Die Kalkulationen der Nachunternehmer/ anderen Unternehmer sind der Urkalkulation beizufügen, spätestens bei Bedarf/ auf Aufforderung detailliert vorzulegen.
siehe Vergabeunterlagen
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Zudem beträgt die Sicherheit für Mängelansprüche drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Gelistet nach DVGW GW 301Eignungsnachweis Schweißen nach DVS 2207