Hingewiesen wird auch auf die Zuschlagkriterien aus der Matrix.
Gewichtung siehe den Vergabeunterlagen beigefügte Matrix.(RSH PS Zuschlagskriterien und Wertungen):
Vorgehen im ausgeschriebenen Projekt 15 %
Projektablauf/Projektorganisation 10 %
Erläuterungen zur Kostenplanung und
-steuerung am ausgeschriebenen Projekt 15 %
Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung
am ausgeschriebenen Projekt 10 %
Erläuterungen zur Qualitätssteuerung
am ausgeschriebenen Projekt 10 %
Erfahrung des mit der Ausführung
des Auftrags betrauten Personals 15 %
Angebot 25 %
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Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt.
Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen.
Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008.
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Für die Einreichung des Teilnahmeantrags/Angebots sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
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Information zur Neuorganisation der Vergabekammern in Nordrhein-Westfalen:
Zuständigkeit Vergabekammer Rheinland:
- ab 01.01.2026 bis 30.06.2026 für Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln
Zuständigkeit Vergabekammer Westfalen:
- ab 01.01.2026 bis 30.06.2026 für Neueingänge aus den Regierungsbezirken Arnsberg, Münster, Detmold und Düsseldorf
- ab 01.07.2026 bis 31.12.2026 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein Westfalen
Zuständigkeit Vergabekammer Nordrhein-Westfalen:
- ab 01.01.2027 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein Westfalen sowie für alle vor der Vergabekammer Westfalen oder der Vergabekammer Rheinland anhängigen Nachprüfungsverfahren
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