Wichtige Wartungsarbeiten am Do. 27.11.2025 von ca.07:00 Uhr bis ca.13:00 Uhr!
BLB NRW Z/NL Münster/Technisches Gebäudemanagement TGM 100-25-00113 / Los 5: Brand...
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
25.11.2025
08.12.2025 09:00 Uhr
08.12.2025 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale
05111-32003-71
Mercedesstraße 12
40470
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Servicecenter Zentraler Einkauf
BLBVergabe@blb.nrw.de
+49 0
+49 0

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln·
keine Angabe
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 0
+49 221-1472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45343000-3
44115500-4
45343200-5
45343230-4
45343230-4
50413200-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Technisches Gebäudemanagement (TGM), BLB NRW, Niederlassung Münster. Das TGM der NL Münster ist insgesamt in 11 Fachlose aufgeteilt. Die Fachlose sind ggf. in weitere Lose unterteilt. Für das hier ausgeschriebene Regionallos 5.2 (Brandschutz, hier: Selbsttätige Löschanlagen, Bereich: NL MS) sind, Wartung, Inspektion, Prüfung, Beseitigung von Not- und Störfällen sowie Instandsetzungen durchzuführen. Die Ausführungsorte ergeben sich aus dem Verzeichnis der Liegenschaften.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Ausschreibung der Leistung des technischen Gebäudemanagements im BLB NRW, Niederlassung Münster, ist insgesamt in 11 Fachlose aufgeteilt. Das Fachlos 5 (Brandschutz) ist in weitere Regionallose unterteilt. Für das hier ausgeschriebene Regionallos 5.2 (Selbsttätige Löschanlagen) sind 2 Preiskomponenten anzubieten! Im Liegenschaftsverzeichnis besonders gekennzeichnete Liegenschaften ("TFM" ) werden durch einen FM Dienstleister bewirtschaftet, hier sind abweichende Leistungserbringungen zu beachten (siehe Anlage 1 zu VB TGM Leistungsbeschreibung). - Erste Preiskomponente (PK1)-: Wartung, Inspektion, Sachkundigenprüfung und Prüfung durch befähigte Personen gemäß Anlage 1 zu VB TGM Leistungsbeschreibung als Einzelpreispreis je Equipment gemäß Leistungsverzeichnis. Die Angebotserstellung erfolgt auf Basis §4 EU Absatz 3 VOB/A (Angebotsverfahren). Der Angebotspreis für die Preiskomponente 1 ist in das Angebotsformblatt (Angebot TGM) unter Punkt 2 (netto) einzutragen. -

Zweite Preiskomponente (PK2)-: Beseitigung von Not- und Störfällen sowie Instandsetzungsleistungen bis zu 30.000,- EUR im Einzelfall auf Basis von Einzelaufträgen anhand der in der Anlage 1 zu VB TGM Leistungsbeschreibung beschriebenen Bedingungen. Die Angebotserstellung erfolgt auf Basis §4 EU Absatz 3 VOB/A (Auf- und Abgebotsverfahren) sowie über die vorgegebenen Stundensätze, Materialkosten und Zuschläge. Die Angebotsdaten für die Preiskomponente 2 sind im Angebotsformblatt (Angebot TGM) unter Punkt 2.2, 2,3 und 2.4 einzutragen. Einzelleistungen zu Not- und Störfallbeseitigungen sowie planbare Instandsetzung und Verbesserungen werden jeweils im Einzelfall gesondert beauftragt, jedoch maximal bis zu einem Höchstwert von insgesamt 70.000,00 EUR netto. Ein Einzelauftrag, der zur Überschreitung dieses Höchstwertes führen würde, erfolgt nicht. Mit Erreichen des Höchstwertes erlischt die Leistungspflicht des AN in Bezug auf die Leistungen Not- und Störfallbeseitigung sowie planbare Instandsetzung und Verbesserung. Grundlage sind die mit dem Angebot festgelegten Auf- bzw. Abgebote ) sowie Stundenverrechnungssätze und Materialkostenzuschläge. Angebote für weniger Preiskomponenten als gefordert, gelten als unvollständig und werden von der Wertung ausgeschlossen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.03.2026
31.03.2029

Der Vertrag über Technisches Gebäudemanagement beginnt am 01.03.2026. Die Leistungen der Wartung/Inspektion und Instandsetzung sind vom 01.04.2026 bis zum 31.03.2028 zu erbringen. Zu diesem Zeitpunkt endet der Vertrag voraussichtlich. Kündigt der AG den Auftrag nicht 3 Monate vor Ablauf der vertraglichen Mindestlaufzeit, verlängert sich diese um ein Jahr bis maximal insgesamt 3 Jahre.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA33

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Münster. Ausführungsorte und Anzahl der Liegenschaften für
dieses Regionallos ergeben sich aus dem Verzeichnis der Liegenschaften.

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Deutschland
DEA36

Liegenschaftsbereich der BLB-NRW Niederlassung Münster.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DEA32

Liegenschaftsbereich der BLB-NRW Niederlassung Münster.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DEA31

Liegenschaftsbereich der BLB-NRW Niederlassung Münster.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DEA35

Liegenschaftsbereich der BLB-NRW Niederlassung Münster.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DEA37

Liegenschaftsbereich der BLB-NRW Niederlassung Münster.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DEA34

Liegenschaftsbereich der BLB-NRW Niederlassung Münster.

Erfüllungsort

---
Deutschland
DEA38

Liegenschaftsbereich der BLB-NRW Niederlassung Münster.

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYTSG6MB7T

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

siehe Vergabeunterlagen
Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: https://www.blb.nrw.de/compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.

Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.

Zuständigkeit bei Meinungsverschiedenheiten nach § 18 (2) VOB/B (Streitigkeiten)
Entsprechend dem § 18 (2) VOB/B und dem Transparenzgebot hat der BLB NRW die zuständige Stelle eingerichtet und gibt sie hiermit bekannt:
BLB NRW Zentrale
Justiziariat
Mercedesstr.12
40470 Düsseldorf

Wenn in den Vergabeunterlagen die Abgabe von mehreren Hauptangeboten nicht ausgeschlossen wurde (siehe Formblatt -211_EU_Aufforderung), dann muss jedes einzelne Hauptangebot im Vergabemarktplatz als ein eigenständiges Angebot - mit allen dazugehörenden Unterlagen - erzeugt und über den Abgabeprozess einzeln eingereicht werden. Angebote von Bietern, die sich nicht an diese Formvorgaben halten, werden ausgeschlossen.
Die Abgabe von technisch identischen Doppelangeboten ist nur insoweit zulässig, solange keine belastbaren Anhaltspunkte für missbräuchliches Bieterverhalten vorliegen. Insbesondere das selektive Bedienen von Nachforderungsaufforderungen führt zum Ausschluss des selektiv vervollständigten Hauptangebots.

Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt.

Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen.
Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008.

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Nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. 1 S. 2267) ist der BLB NRW verpflichtet, ab dem 01.01.2002, bei Verträgen über Bauleistungen 15% von jedem Auftragnehmer in Rechnung gestellten Entgelt an das für ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamtes vorlegt.
Von der Bagatellgrenze im Sinne des § 48 Abs.2 EStG macht der BLB NRW keinen Gebrauch. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, wird von der an Sie zu leistenden Zahlung 15% abgezogen und an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzuges wird Ihnen mitgeteilt.

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Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Allgemeine Eignung

Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation ("PQ-Verein") von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.

Präqualifizierte Unternehmen müssen das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nicht einreichen.

Falls die im PQ-Verein hinterlegten Dokumente die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können, müssen die präqualifizierten Unternehmen Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abgeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen.
Ebenso steht es den präqualifizierten Unternehmen frei, alternativ oder ergänzend Unterlagen zu den geforderten Eignungskriterien vorzulegen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.

Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.

Nachunternehmen/andere Unternehmen:

Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

124: Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

124: Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

124: Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

124: Gewerbeanmeldung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

124: Handelsregisterauszug (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

124: Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, mit Angabe der Lohnsummen;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

124: rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

124: Referenznachweise (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124; auch für präqualifizierte Unternehme relevant, sollten die im PQ-Verein hinterlegten Referenzen von der Art und vom Umfang her nicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sein;
Drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben:
1) Ansprechpartner, 2) Art der ausgeführten Leistung, 3) Auftragssumme, 4) Ausführungszeitraum, 5) stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen, 6) Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, 7) stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei
Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der
Ausführung, 8) Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal), 9) Angabe zur vertraglichen
Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer), 10) ggf. Angabe der Gewerke, die mit
eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, 11) Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (Erklärung eines Dritten als Anlage zur Eigenerklärung);
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

124: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124,
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.

Vom Unternehmen wird der Nachweis einer mindestens dreijährigen vergleichbaren
Geschäftstätigkeit zu den ausgeschriebenen Leistungen zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe gefordert (Mindestanforderung)!

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

124: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, falls das Unternehmen zur Sozialversicherung beitragspflichtig ist;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

124: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt;
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.

Eignungskriterium

Versorgungssicherheit

234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird
- bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Wenn sich der Bieter der Leistungen/Kapazitäten
anderer Unternehmen bedient. Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot, in dem sich der Bieter der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Wenn sich der Bieter der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Angabe der PQ-Nummer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): im Angebotsschreiben (213) oder VMS-Konto

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Urkalkulation (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Die Urkalkulation ist in einer unverschlüsselten Datei zusenden.

Sämtliche Leistungen des Angebotes sind in einer zusammenhängenden, einheitlichen Urkalkulation darzustellen. Die Urkalkulation ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.

Aus der Urkalkulation müssen für die im Angebot enthaltenen Einheitspreise folgende Preisbestandteile unmittelbar ersichtlich sein:

- Einzelkosten der Teilleistungen mit Leistungsansätzen (Menge/ Zeit) aufgegliedert in alle Kostenarten (insbesondere Lohn und Gehalt, Baustoffe und Bauteile, Rüst-, Schal- und Verbaumaterial, Hilfs- und Betriebsstoffe, Baugeräte und Sonderkosten)

- Gemeinkostenanteil mit den dazugehörigen Umlagefaktoren, aufgeschlüsselt nach Baustellengemeinkosten (BGK), allgemeinen Geschäftskosten (AGK), Wagnis und Gewinn (W+G) bezogen auf die einzelnen Kostenarten.

Weiterhin ist anzugeben:
- Ermittlung der Kalkulationslöhne
- Ermittlung der Gemeinkosten der Baustelle

Die Kalkulationen der Nachunternehmer/ anderen Unternehmer sind der Urkalkulation beizufügen, spätestens bei Bedarf/ auf Aufforderung detailliert vorzulegen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Vorgaben des TVgG NRW zu Mindestlohn/Tariftreue sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i.S.v. §§ 128 (2) i.V.m. 129 GWB. Besondere Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Erhöhte Sicherheitsbestimmungen sind ggf. zu beachten.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung