| VO: | VOB/A | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfrage. Wir bitten Sie diese bei Ihrer Angebotserstellung zu beachten.
Frage:
nach Durchsicht der Vergabeunterlagen ist uns aufgefallen, dass Sie einen Nachweis über TRGS 559 verlangen.
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 559 konkretisiert Anforderungen zum Schutz vor quarzhaltigem Staub (alveolengängiger A-Staub).
In unserem Arbeitsbereich haben wir keinerlei Berührungspunkte mit quarzhaltigem Staub und daher auch keinen Nachweis.
Kann es sein, dass Sie TRGS 519 (Asbestarbeiten) meinten?
Antwort:
Die TRGS 559 ist eine standardisierte Ausgabe nach Standardleistungsbuch Bau für den "staubarmen" Abbruch von Fenstern.
Beim Herausbrechen von Putz im Bereich der Fensterlaibung entsteht mineralischer Staub, der in der Regel quarzhaltig ist, da alter Putz und Mörtel mit Zusätzen vorhanden ist. Aufgrund dessen wird hier für sicheres Arbeiten der Nachweis der TRGS 559 gefordert.
In den teils noch abzubrechenden Fenstern wurde keine Asbest nachgewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Darya Seng
Einkauf & Vertragsmanagement
BLB NRW
Dateianhänge:
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