Im Rahmen der Zählernachrüstungsoffensive (ZNO) - wettbewerblicher Messstellenbetrieb(wMSB) beabsichtigt der BLB NRW, als ein Teilprojekt, den Messstellenbetrieb für sämtliche Strommessstellen und Gasmessstellen seines Liegenschaftsbestands neu zu ordnen und auf einen wMSB zu übertragen. Ziel ist ein einheitlicher, gesetzeskonformer und zukunftsfähiger Messstellenbetrieb über alle sieben Niederlassungen (Dortmund, Bielefeld, Münster, Düsseldorf, Duisburg, Köln, Aachen) des BLB NRW hinweg.
Der BLB NRW ist als teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2001 errichtet worden. Nach § 2 des Bau- und Liegenschaftsbetriebsgesetzes hat er die Aufgabe, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte für Zwecke des Landes nach kaufmännischen Grundsätzen zu erwerben, zu bewirtschaften, zu entwickeln und zu verwerten. Dies umfasst auch die Einrichtung eines modernen Gebäudemanagements, einschließlich der Energie- und Wasserversorgung. Der AG stellt u.a. die Strom- und Gasversorgung von Behörden, Betrieben, Sondervermögen und sonstigen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (zusammen: "Einrichtungen") sicher. Der AG ist Inhaber der Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 und 2 des Stromsteuergesetzes. Ferner ist der AG unter der Bezeichnung "Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen" für die Marktrolle Lieferant (BDEW-Code 9904330000006) registriert. Durch das in 2008 in Kraft getretene "Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas" sowie das in 2016 in Kraft getretene "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" einschließlich des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ist der Messstellenbetrieb liberalisiert und vom Netzbetrieb entkoppelt worden. Der Messstellenbetrieb ist zunächst Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers, jedoch kann jeder Anschlussnehmer und Anschlussnutzer anstelle des grundzuständigen Messstellenbetreibers einen unabhängigen, einen sog. wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) beauftragen. Im Rahmen der Zählernachrüstungsoffensive (ZNO) beabsichtigt der BLB NRW, als ein Teilprojekt, den Messstellenbetrieb für sämtliche Strom- sowie Gasmessstellen seines Liegenschaftsbestands neu zu ordnen und auf je einen wMSB zu übertragen. Ziel ist ein einheitlicher, gesetzeskonformer und zukunftsfähiger Messstellenbetrieb über alle sieben Niederlassungen (Dortmund, Bielefeld, Münster, Düsseldorf, Duisburg, Köln, Aachen) des BLB NRW hinweg. Zentraler Aspekt des Vorhabens ist die Sicherstellung der Datenverfügbarkeit durch den Einbau intelligenter Messsysteme (iMS). Die Digitalisierung der Messstellen ermöglicht eine automatisierte Datenabfrage im intelligenten Messsystem (IDM) und schafft die Grundlage für eine effiziente Energiedatenerfassung. Dabei stehen die Datensicherheit, die Einhaltung anerkannter Standards sowie die Prozessvereinfachung im Mittelpunkt der Zusammenarbeit.
Leistungs- und Erfüllungsort hinsichtlich der Leistungen der Umrüstung, Wartung, Entstörung o.ä. von Messstellen ist der jeweilige Messstellenstandort gemäß der Messstellenliste (Anlage 2 zum Vertrag)
Bieter haben die Möglichkeit, sog. Kombiangebote abzugeben. Diese liegen dann vor, wenn ein Bieter für beide Lose ein isoliertes Angebot abgibt und gleichzeitig Preisnachlässe für den Fall angibt, dass er den Zuschlag auf beide Lose erhält. Gleichzeitig müssen für ein Kombiangebot im Rahmen der Konzepte die organisatorischen und technischen Synergien dargelegt werden. Einzelheiten zu den Anforderungen und zur Bewertung von Kombiangeboten ergibt sich aus der Anlage "100-26-00154_wMSB_Bewertung_Kombiangebote".
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Unter https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/company/welcome.do finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Um am Verfahren vollumfänglich teilnehmen zu können sind ein Login und eine vorherige Registrierung erforderlich, soweit das Unternehmen nicht bereits registriert ist. Die Vertragsbedingungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Mit der Zuschlagserteilung wird der Vertrag mit allen Anlagen wirksam. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen. Es sind die Besonderheiten/Anmerkungen in den Leistungsverzeichnissen dringend zu beachten.******************************************************
Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt.
Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen. Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008.
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Nachforderung gem. § 56 VgV
531 EU - Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): nur einzureichen, bei Zusammenschluss zu einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft.
533a EU - Informationen Unteraufträge bei Angebotsabgabe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
533b EU - Nachweis Unterauftragnehmer (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
534a EU - Erklärung Eignungsleihe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
534b EU - Erklärung Eignungsleihe Haftung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
1.1 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB.(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage Eigenerklärung Eignung, Ziffer 1.1).
1.2 Eigenerklärung Mindestlohn und Tariftreue: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage Eigenerklärung Eignung, Ziffer 1.2). 1.3 Eigenerklärung zu Russlandsanktionen: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden.(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage Eigenerklärung Eignung, Ziffer 1.3)
Abgabe einer Eigenerklärung, dass alle eingesetzten Mitarbeiter, die Zugang zu den Einrichtungen der Auftraggeberin erhalten, im Auftragsfall ein polizeiliches Führungszeugnis bzw. soweit erforderlich, eine Sicherheitsüberprüfung gem. § 13 SÜG einholen.
Der AN übernimmt für die in der Messstellenliste (Anlage 2 zum Vertrag) genannten Strommessstellen die Aufgaben des Messstellenbetreibers gemäß MsbG (Messstellenbetriebsgesetz) in der jeweils gültigen Fassung.
Der AN übernimmt für die in der Messstellenliste (Anlage 2 zum Vertrag) genannten Gasmessstellen die Aufgaben des Messstellenbetreibers gemäß MsbG (Messstellenbetriebsgesetz) in der jeweils gültigen Fassung.