Eignungsbogen: Unternehmensreferenzen lt. Bieter/Bewerberbogen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Anzugeben sind insgesamt 4 Referenzen mit folgenden Anforderungen:
Referenzliste A (NEUBAU)
Es müssen 2 Referenzen [Gebäude, Projektstandort in der EU] der letzten 10 Jahre
(01.11.2015-31.10.2025) als Neubau mit mindestens einem Anwendungsbereich
(Wärmeschutz/Energiebilanzierung, Bauakustik oder Raumakustik) mit mindestens drei
Leistungsphasen gemäß HOAI 2021 (bzw. 2013) aus den Leistungsphasen 2-7 eigenständig
ausgeführt worden sein.
Die Mindestgröße beider Referenzen muss jeweils 5.000 m2 BGF betragen.
Darüber hinaus müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:
A) Eine Referenz mit erbrachten Leistungen zur Bauphysik der oben geforderten
Leistungsphasen gemäß HOAI 2021 (bzw. 2013), Anlage 1, Ziffer 1.2.1 aller drei
Anwendungsbereiche:
- Wärmeschutz und Energiebilanzierung
- Bauakustik (Schallschutz)
- Raumakustik
B) Eine von beiden Referenzen mit den vollständig erbrachten Grundleistungen zur Bauphysik
der Leistungsphasen 2-7
C) Eine von beiden Referenzen mit Nutzung als Öffentliches Gebäude (Gebäudeklasse 3 oder
4)
D) Eine von beiden Referenzen mit BIM-Planung für mindestens 3 Leistungsphasen
eigenständig erbracht.
Eine Referenz kann mehrere der Mindestanforderungen A/B/C/D erfüllen.
Referenzliste B (BESTAND)
Es müssen 2 Referenzen [Gebäude, Projektstandort in der EU] der letzten 10 Jahre
(01.11.2015-31.10.2025) als Bestand mit mindestens einem Anwendungsbereich
(Wärmeschutz/Energiebilanzierung, Bauakustik oder Raumakustik) mit mindestens drei
Leistungsphasen gemäß HOAI 2021 (bzw. 2013) aus den Leistungsphasen 2-7 eigenständig
ausgeführt worden sein.
Die Mindestgröße der Referenz muss 5.000 m2 BGF betragen.
Darüber hinaus müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:
A) Eine von beiden Referenz Umbau / Sanierung im denkmalgeschützten Bestand mit
erbrachten Leistungen zur Bauphysik der oben geforderten Leistungsphasen gemäß HOAI 2021
(bzw. 2013), Anlage 1, Ziffer 1.2.1
B) Eine von beiden Referenzen mit erbrachten Leistungen zur Bauphysik der oben geforderten
Leistungsphasen gemäß HOAI 2021 (bzw. 2013), Anlage 1, Ziffer 1.2.1 aller drei
Anwendungsbereiche:
- Wärmeschutz und Energiebilanzierung
- Bauakustik (Schallschutz)
- Raumakustik
Die Referenzen müssen zur Erfüllung der Mindestanforderung für die Eignung wertungsfähig
sein.
Wertungsfähig ist eine Referenz, wenn Leistungen im Referenzzeitraum erbracht wurden.
Die Leistungsphase 8 für die Referenzprojekte muss abgeschlossen sein, um die grundsätzliche
Wertungsfähigkeit der Referenz sicher zu stellen.