Gemäß Angaben im Angebotsformular:
Anlage 7 - Angaben zur vorgesehenen Projektleitung
Anlage 8 - 3 Referenzen für Projektsteuerungen
Anlage 9 - Beschäftigte der letzten 3 Kalenderjahre (im jährlichen Mittel)
Anlage 10 - Erklärung Nachunternehmer (vom NU zu unterschreiben)
Mindestanforderungen:
Mindestanforderung zur Teilnahme am Verfahren ist eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.Ing., Bachelor, Master) der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung im Bereich Architektur oder Bauingenieurwesen.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel mindestens 5 Jahre - verfügen.
Es sind die Nachweise des Hochschulabschlusses sowie ein berufsbezogener Lebenslauf beizulegen.
Drei Referenzen für Projektsteuerung, davon
- alle Referenzen mit einer vergleichbaren Leistung
- alle Referenzen mit Leistungszeitraum 01.01.2020 - 31.12.2024
- alle Referenzen mit mindestens 3 Projektstufen aus 1-5 nach AHO
- davon mindestens eine Referenz für einen Forschungsbau
- davon mindestens eine Referenz mit Brutto-Bauwerkskosten (KG300+400) über 20 Mio. EUR brutto
- davon mindestens eine Referenz mit einem prozentualen Anteil der KG 400 an den Brutto-Bauwerkskosten von über 30 Prozent
Gewertet werden nur solche Referenzen, die alle wertungsrelevante Angaben enthalten und für die die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:
- Vollständig ausgefülltes Referenzformblattes (Anlage 8) als Eigenerklärung
- Ergänzender Projektsteckbrief (Text/Bild) auf maximal 2 DIN A4-Seiten je Referenz
- Sofern ein Referenzschreiben - z.B. des Auftraggebers - mit allen zur Wertung erforderlichen Angaben vorliegt, kann dieses ergänzend beigefügt werden.
Mindestanforderung zur Teilnahme am Verfahren ist eine Anzahl von 3 festen technischen Fachkräften in der Projektsteuerung, bezogen auf die genannten drei Kalenderjahre 2022-2024.